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jeder seine Kleidungsstücke täglich selbst zu reinigen und die dazu
nötigen Bürsten anzuschaffen, sein Bett selbst zu machen, sein Trink—
und Waschwasser selbst zu holen und alle leicht zerbrechlichen oder
verlierbaren Gerätschaften aus eigenen Mitteln zu kaufen.“
„In jedem Schlafsaal darf nicht mehr als ein Licht mitge—
nommen werden, welches ein Unteraufseher zu tragen und,
wenn sich alle niedergelegt haben, auch auszulöschen hat. — Das
Tischgebet darf nicht gelesen werden und ist abwechselnd der Reihe
nach zu sprechen. — An Sonn- und Festtagen ist im Sommer um
6, im Winter um 7 Uhr aufzustehen. Eine Stunde später ist Mor—
genandacht, dann Frühstück, dann Besuch des Hauptgottesdienstes.
Es ist ernstlich darauf zu sehen, daß im Seminar selbst an Sonn—
und Feiertagen Ruhe und Stille herrsche, daß die Präparanden
sich in ihrem Zimmer halten und sich vorzugsweise mit Bibellesen
und anderen religiösen Gegenständen beschäftigen. — In das Haus
ist ebensowenig jemandem, der nicht zu der Anstalt gehört, ein will—
kürlicher Zugang als einem Präparanden ein willkürlicher Ausgang
verstattet. Ausnahmen können die Inspektoren erlauben, jedoch nicht
zu häufig und nie ohne wichtige Ursache!“
Als besondere Verbote werden in Kap. X., das vom Betragen
der Zöglinge handelt, noch hinzugefügt: „Verbot alles Wirtshausbe—
suches, gänzliches Verbot des Tabakrauchens und Schnupfens.“ „Alle
das Jahr hindurch verhängten Strafen, mit Ausnahme der einfachen
Zurechtweisung sind in dem amtlichen Jahresbericht mit namentlicher
Angabe der Bestraften der Regierungsbehörde anzuzeigen“ 1).
Damit schließen die 80 Paragraphen, in denen ein um das
andere Mal der Gesamt-Inspektion, den Inspektoren, den Lehrern,
den Aufsehern und Unteraufsehern strengstens zur Pflicht gemacht ist,
die Befolgung der Vorschriften sorgsam zu überwachen und im gegen—
teiligen Falle Anzeige zu erstatten.
Interessant ist vielleicht auch der Anhang zu den Strafge—
setzen, und soll aus den 11 Paragraphen desselben daher einiges
folgen:
„Wer versäumt, zur rechten Zeit beim Essen zu erscheinen, ver—
liert eine Mittagskost, ohne daß ihm dieselbe gut geschrieben wird.
1) Die Jahresberichte wurden, mit Ausnahme der oben erwähnten wert—
geschätzten „Mitteilungen“ nicht veröffentlicht, die Absolutorialzeugnisse samt
Zensur wurden bei der öffentlichen Austrittsfeier vorgelesen.