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diesen Anwesen gehörigen, im Ochsengraben gelegenen Grundflächen Plan-Nr. 29051, 2905 ue
und 289022, die teils mit Remisen bebaut, teils unbebaute Flächen waren ). Besonders
wichtig war ferner der am 9. und 29. Dezember erfolgte Ankauf des Anwesens Ludwigsstraße
Nr. 30, weil damit die alten Befestigungstürmchen samt dem Verbindungsgange wieder in
den Besitz der Stadt kam.
Im Berichtsjahre konnte die angestrebte Ablösung aller Besitzanteile an dem Ochsen—
graben nicht vollständig erreicht werden wegen sehr übertriebener Forderung namentlich für
das Anwesen Nadlersgasse Nr. 22. Außer diesem blieben noch im Mitbesitz die Eigentümer
der Anwesen Nadlersgasse Nr. 14 und Ludwigsstraße Nr. 34. Die übrigen Anteile hatte die
Stadt mit den von ihr angekauften Anwesen erworben.
Der nächstiährige Bericht wird über den weiteren Fortgang der Sache Aufschluß geben.
V. Waisenhausneubau.
Da sich die Räume des in einem Teile des früheren Barfüßerklosters untergebrachten
Findel- und Waisenhauses, Findelgasse Nr. 3, schon längst als unzulänglich und den heutigen
Anforderungen nicht mehr entsprechend erwiesen hatten, beschlossen die städtischen Kollegien am
21. uud 28 Juli 1896, an die Durchführung eines Neubaues hiefür zu gehen. Den Platz,
auf dem das Waisenhaus steht, konnte man für den Neubau nicht mehr verwenden, da die
auf Seite 113 und 114 erwähnte neue Verbindungsstraße zwischen den beiden Stadthälften
denselben durchschneiden und teilweise in Anspruch nehmen wird. Man beschloß deshalb, den
östlich des künftigen Straßenzuges vom jetzigen Waisenhausgrundstück noch übrig bleibenden
Teil zum Bau eines neuen Schulhauses zu verwenden und für das Waisenhaus einen anderen
Bauplatz zu bestimmen. Als geeignetster Platz, der auch für die landwirtschaftliche Beschäf—
tigung der Kinder entsprechenden Raum bietet, wurde eine Fläche?) an der Reutersbrunnenstraße
und der Straße zur Johannisbrücke südwestlich der letzteren gewählt und aus Mitteln der
Findel- und Waisenhausstiftung von der bisherigen Besitzerin, der Stadtgemeinde, um
100000 Mark für die Anstalt übernommen.
Bereits am 15. Oktober 1896 konnten dte Planskizzen für den Waisenhausneubau dort—
selbst vorgelegt werden. Dieselben fanden die Zustimmung der städtischen Kollegien. Es
wurden sodann die eigentlichen Baupläne ausgearbeitet und genehmigt. Gleichzeitig wurde
für die Ausführung des Neubaues am 19. und 30. März 1897 ein Kredit von 543000 Mark
bewilligt, worin die Kosten für das Hauptgebäude mit 354000 Mark, die Nebengebäude
mit Garten, Spielplatz und dergleichen mit 29000 Mark, die Einrichtung des Baues mit
60000 Mark und die Bauplatzkosten mit 100000 Mark enthalten sind.
Für Überlassung des Anwesens in der Findelgasse an die Stadtgemeinde soll die
Stiftung eine Entschädigung von 300000 Mark erhalten.
Da die Erlangung der staatsaufsichtlichen Genehmigung zu dem Bauvorhaben erst am
17. November 1897 erteilt wurde, so konnte im Jahre 1897 nur noch das Angebotsverfahren
für die Vergebung der Erd-, Maurer- und Steinmetzarbeiten, sowie der Eisenkonstruktions⸗
lieferung durchgeführt, mit den Bauarbeiten selbst aber nicht mehr begonnen werden
i) über die Kaufpreise, welche für diese im Berichtsjahre gekauften Anwesen bezahlt wurden, ist auf
Seite 448 und 449 Näheres mitgeteilt.
2) Die Grundstücke Plan-Nr. 3512/4 à und b der Steuergemeinde Kleinweidenmühle, Plan-⸗Nr. 325 der
Steuergemeinde Wezendorf und Plan-Nr. 22542 der Steuergemeinde Sankt Johannis mit einem Flächeninhalt
von insdgesamt 1.89 Hektar