Gemeindevertretung und Verwaltung.
Gegenwärtig geht das Bestreben dahin, den Wert des Amtsblattes für die Bezieher zu
rhöhen, ohne eine kostspieligere äußere Form für das Blatt wählen zu müssen. Die Hinaus⸗
schiebung des Redaktionsschlusses ist bereits durchgeführt, der inhaltliche Ausbau ist im Gange.
Pressedienst. Im Berichtsjahre wurden der Presse vermittels des Nachrichtenbogens
zund 1200 Mitteilungen zugestellt. Daneben wurden mehrere Pressebesprechungen abgehalten
und versucht, die Information der Presse über die größeren Pläne der Stadt zu verbessern.
Der Leiter des Nachrichtenamtes hat den Zeitungen auf deren Wunsch auch in einer erheblichen
Zahl von Fällen privatim Aufsätze über aktuelle wirtschaftliche, soziale, finanz— und kommunal—
politische Fragen geliefert. Das Verhältnis der Presse zum Nachrichtenamt war weiterhin
vorzüglich, grundsätzliche Wünsche einzelner Blätter, wie z. B. das Bestreben, den täglichen
Nachrichtenbogen eher ausgehändigt zu erhalten, wurden stets der Gesamtheit der Zeitungen
zur Begutachtung unterbreitet.
Inseraten- und Plakatierungswesen. Die Anforderungen der städtischen Amts⸗
tellen auf diesem Gebiete haben, zum Teil natürlich auch aus der Stabilisierung der
Verhältnisse heraus, wesentlich nachgelassen.
Innerer Berichtsdienst. Die Bestrebungen, eine wesentlich raschere Verständigung
der Geschäftsstellen zu erreichen, hatten Erfolg.
i) Steuer- und Umlagenwesen.
Allgemeines. Im Berichtsjahre ist zum Zwecke der Ermittlung der Steuerpflichtigen
uf Anordnung des Reichsfinanzministers nach dem Stande vom 10. Oktober 1923 eine
Personenstandsaufnahme erfolgt. Es wurden durch erwerbslose Kaufleute Wohnungs—
listen und Hauslisten an die hiesigen Hausbesitzer verteilt und nach einigen Tagen wieder
»eingesammelt. Die abgelieferten Wohnungslisten wurden geprüft und, wo erforderlich, ergänzt.
Auf Grund des eingegangenen Materials wurden die Hauptsteuerlisten für die Finanzämter II
ind III angefertigt und die Steuerbücher für das Jahr 1924 ausgestellt. Es wurden ins—
zesamt 215596 Einträge in die Hauptsteuerliste gefertigt; ferner gelangten insgesamt 179596
Steuerbücher zur Ausstellung. Zu diesen Arbeiten wurden nur Erwerbslose verwendet.
Die bereits im Vorjahre vom Steueramt verwalteten Steuern und Abgaben wurden
im Berichtsjahre wiederholt Anderungen unterworfen. Diese waren zum größten Teil durch
die im Berichtsjahre eingetretene Geldentwertung und später durch die Umstellung der einzelnen
Steuern auf Goldmark veranlaßt. In der Hauptsache wurden die Vergnügungssteuer, die
Nachtsteuer, der Pflasterzoll, die Beherbergungssteuer, die Personenaufzugsteuer, die Hunde—
1bgabe, die Zuwachssteuer und die Grundwertabgabe von den Änderungen betroffen. Auch
die ortspolizeilichen Vorschriften, die zur Kontrolle und Sicherung dieser Steuern und Zölle
erlassen wurden, mußten den Bestimmungen des Geldstrafengesetzes vom 27. April 1923
angepaßt werden.
Neu eingeführte Gemeindesteuer. Nach 8 14 des Finanzausgleichsgesetzes können
die Gemeinden mit Genehmigung der Landesregierung oder der von ihr beauftragten Behörden
Steuern auf den örtlichen Verbrauch von Wein, weinähnlichen und weinhaltigen Getränken,
bon Schaumwein und schaumweinähnlichen Getränken, von Bier und Trinkbranntwein sowie
von Mineralwässern und künstlich bereiteten Getränken, eine Getränkesteuer erheben. Der
Stadtrat hat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht. Die Gemeindesatzung über die Erhebung
von Getränkesteuern sowie eine ortspolizeiliche Vorschrift zur Überwachung und Sicherung
der gemeindlichen Getränkesteuer wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 an erlassen. Die
Getränkesteuer ist für alle Getränke mit Ausnahme des Bieres ab 8. Oktober 1923 zur Erhebung
gekommen. Ab 9. November 19283 wurde auch für Bier die gemeindliche Getränkesteuer erhoben.
Die Erhebung der gemeindlichen Biersteuer wurde gleichzeitig eingestellt.