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Derselbe hatte das Haus untere Wörthstraße Nr. 4 zu seinem Anwesen hinzu ge—
kauft. Die Anordnung der Baulinie wurde in der Weise vorgenommen, daß nach
derselben eine Verbreiterung der oberen und unteren Wörthstraße ermöglicht werden
konnte. Hiegegen wurde dem Besitzer eine nahezu gleich große Fläche mit 18,65 Quadrat—
metern an dem nach Süden umbiegenden Kniestück am Ostausgang der unteren Wörth—
straße im Tauschwege zum Zweck des Überbaues überlassen. Die untere Wörthstraße
wurde hiebei von 5,40 Meter auf 6,09 Meter beziehungsweise von 2,74 auf 4,50
Meter verbreitert.
49) Baulinienändernng für die Schreyerstraße zwischen Knauerstraße und Rothenburgerstraße.
Die Schreyerstraße war früher nur auf 12 Meter Breite festgesetzt. Um die
Errichtung höherer Häuser zu ermöglichen, beantragte der einzige beteiligte Grund—
besitzer eine Verbreiterung auf 15 Meter.
50) Baulinie für das Haus Ludwigsstraße Nr. 28.
Deren Anderung wurde durch den Besitzer wegen beabsichtigten Umbaues des Hauses
beantragt. Der Stadtmagistrat beschloß die Baulinienziehung für die Nordseite des
Hauses so vorzunehmen, daß eine Verbreiterung der Schlüsselstraße von 6,3 Meter
auf 8,3 Meter ermöglicht wird, wodurch etwa 18 Quadratmeter zur Schlüsselstraße
fallen würden; an der Ostseite dagegen würde ein Streifen aus der öffentlichen
Wegfläche mit etwa 4 Quadratmeter in einer Breite von 0,47 Meter entlang der
östlichen Hauslänge überbaut werden können.
Nene Baquanlagen.
51) Festsetzung der Baulinie für die Blumenthalstraße und Vorgartenanlage an der West—
seite der Moltkestraße.
Zur Aufteilung des ziemlich großen Bauquartiers südlich der Deutschherrnstraße und
westlich der Moltkestraße war vom Besitzer die Einschaltung einer sogenannten Wohn—
straße mit geringer Fahrbahnbreite (9 Meter) und beiderseitigen je 5 Meter breiten
Vorgarten beantragt worden. Nachdem diese Straße, sowohl in nördlicher, als auch
in südlicher Richtung keine Fortsetzung erhalten und demnach niemals die Eigenschaft
einer Verkehrsstraße haben kann, wurde der Antrag begutachtet.
Vierter Abschnitt.
Itraßenpflasterung. Ichotterstruhen und Gehsteige.
Die Gesamtausgaben für die im Jahre 1897 ausgeführten Straßenbau-⸗ und Unter—
haltungsarbeiten belaufen sich auf 720444 (701472) Mark. Hievon treffen auf etatmäßige
Mittel 239692 283 586) Mark, Baureserve 32195 (417061 Mark, Anleheu 142487 [175 753)
Mark, Private 306070 [200 427)] Mark.
Bei der Ausführung dieser umfangreichen Arbeiten waren beschäftigt: 1 Ingenieur,
2 Ingenieurassistenten, 1 Zeichner, 1 Schreiber, 4 Paliere und durchschnittlich 130 Arbeiter.