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Gesundheitswesen und Jugenoͤpflege.
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ceilten. Die Summe der zahnärztlichen Gesamtleistungen betrug 18878, die der Milchzahn⸗
ertraktionen 3928; bleibende Zähne wurden 1375 gezogen. Gefüllt wurden 4248 bleibende
und 1860 Milchzähne. Die Zahl der Wurzelbehandlungen und —füllungen betrug 1165.
Zähne gereinigt und Zahnstein entfernt wurde in 235 Fällen. Einlagen und sonstige Maß—
nahmen ergaben sich 4796. Die Zahl der Konsultationen belief sich auf 2945..
Besondere Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnfleisches in erhöhter Anzahl
wurden nicht beobachtet. Zahn⸗ und Munopflege ließ noch viel zu wünschen übrig. Der
Besuch war ein außerordentlich reger, sodaß sich die Behandlung des einzelnen Patienten
oft sehr in die Länge zog und Vormerkungen notwendig wurden. Trotz der Überlastung
wurde am Prinzip der Sanierung des ganzen Gebisses festgehalten.
o) Städtisches Jugendamt.
Einführung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes in Bayern und Neu—
organisation des Nürnberger Jugendamtes. Am J. Januar 1926 AIst das Reichs⸗
sugendwohlfahrtsgesetz ( JWG) nun auch in Bayern in Kraft getreten. Während in allen
deutschen Ländern Jugendämter gemäß 88 RIWG GEinrichtungen der Selbstverwaltung sind,
hat das bayerische Gesetz zur Ausführung des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt (Jugend—
amtsgesetz) bestimmt, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände die Aufgaben der öffentlichen
Jugendhilfe nicht als Angelegenheit der Selbstverwaltung sondern als eine Aufgabe des über—
ragenen Wirkungskreises zu verwalten haben. Das Nürnberger Jugendamt tritt dem—
gemäß in der Verwaltung seines Aufgabenkreises an die Stelle des Staotrats Nürnberg und
ist in seiner Geschäftsführung selbständig. Die Festsetzung des Finanzbedarfes und
die Anstellung der Beamten bleibt jedoch ausschließlich Sache des Stadtrats, der gesetzliche
Leiter des Jugendamtes ist der J. Bürgermeister.
Das Jugendamt Nürnberg — Hauptausschuß — setzt sich aus dem Leiter bezw. Vor—⸗
sitzenden (dem J. Bürgermeister) und 20 Mitgliedern zusammen, nämlich: 6 Mitgliedern
kraft Amtes (J Bezirksarzt, ! Vormundschaftsrichter, J Bezirksschulrat, J evangelisch⸗
lutherischer Geistlicher, J reformierter Geistlicher, Jkatholischer Geistlicher), 7 Mitgliedern,
die der Stadtrat zu berufen hat (sämtliche sind Mitglieder des Staotratskollegiums) und
7 Mitgliedern, die als Vertreter der freien Vereinigungen für Jugendwohlfahrt
and Jugendbewegung berufen worden sind (2Vertreter der evangelischen Jugendhilfe,
Vertreter des Caritasverbandes, JVertreter des Vereins für Arbeiterwohlfahrt. Vertreter
der Nürnberger Jugenobewegung).
Der Geschäftsführer des Jugendamtes gehört dem Hauptausschuß nur mit beratender
Stimme an. Durch seine Hereinnahme mit beschließender Stimme wäre eine Verminderung
der Stadtratsmitglieder eingetreten, was bei der rechtlichen Stellung des Jugendamtes gegen—
über seinem Träger, d. h. dem Stadtrat zu Nürnberg, durchaus unerwünscht erscheinen mußte.
Das Jugendamt hat in seiner J. Sitzung die Bildung von 2 Ausschüssen beschlossen,
nämlich die Bildung eines Erziehungs- und Anstaltsausschusses und eines Aus—
schusses für Jugendpflege und Jugendbewegung. Die Aufgabe dieser Ausschüsse ist
die Durchführung der Geschäftsführung im einzelnen. Dem Erziehungs- und Anstaltsaus—
schuß, der aus 15 Mitgliedern besteht, wurden übertragen alle schwierigeren und insbesondere
strittigen Fälle und Entscheidungen aus dem Arbeitsgebiet des Jugenoöschutzes, der Fürsorge⸗
erziehung, der Amtsvormunoschaft, des Pflegekinderschutzes und der Jugenoͤgerichtshilfe, ferner
Anstaltsangelegenheiten, die eine Stellungnahme des Ausschusses erfordern; dem Ausschuß
für Jugenopflege und Jugendbewegung, der aus 16 Mitgliedern besteht, alle wichtigen Fragen
und Maßnahmen aus dem Gebiet der Jugenopflege und Jugendbewegung einschließlich der
Erholungsfürsorge und des Kindergartenwesens. Die verhältnismäßig hohe Mitgliederzahl