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Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
stark. Es kommt dazu noch die starke Inanspruchnahme der Fürsorge durch die Versorgungs⸗
behörden zu Erhebungen und Nachprüfungen, die sich aus dem Vollzug der Versorgungsgesetze
ergeben, 3. B. Nachprüfungen wegen Weitergewährung der Rente gemäß 8 57 RVG.., bei
Neuanträgen auf Versorgung, wegen Verleihung des Beamtenscheines. wegen Auszahlung von
Sterbegeld, von Notstandosbeihilfen usw.
Daneben war auch noch eine beträchtliche Anzahl von Anträgen auf Unterstützung aus
dem Unterstützungsaltfonds für ehemalige Angehörige der alten Wehrmacht zu bearbeiten und
an die Kreishauptfürsorgestelle zur Entscheidung vorzulegen. Für ehemalige Unteroffiziere
der neuen Wehrmacht und für ihre Hinterbliebenen wurde zwar bei den Versorgungsämtern
ein eigener Unterstützungsfonds gebildet, doch wird auch hierbei das Wohlfahrtsamt zur
Aachprüfung der Verhältnisse der Antraasteller und Überprüfung der Gesuche beansprucht.
c) Fürsorgeanstalten.
Für das Johannisheim, Johannisstraße 1512, setzte der Wohlfahrtshauptausschuß
mit Beschluß vom 17. Dezember 1925 eine neue Hausordonung fest, die staatsaufsichtlich
genehmigt wurde.
Das Heim ist demnach eine Einrichtung des Bezirksfürsorgeverbandes Nürnberg zum
Zwecke der Verpflegung von Personen, deren Befinden Krankenhauspflege nicht nötig macht.
Das Johannisheim wird von einer Fürsorgeschwester geleitet. Es beherbergte am
J. April 1925: 19 Personen und am 3). März 19260: 18 Personen. Neuaufgenommen wurden 2.
abgegangen sind 3 Personen. Codesfälle kamen im Berichtsjahre nicht vor.
Das durch Bewirtschaftung des Gartens gewonnene Obst, Gemüse und die Kartoffeln
randen im Anstaltsbetriebe Verwendung.
Der Unterricht an der im Heime untergebrachten Sonderschule für tuberkulöse Kinder
aus dem ganzen Stadtgebiet wurde im eigenen Schulzimmer und während der schönen Jahreszeit
meist im Garten abgehalten, es handelte sich um 6 Kinder.
Im Altersheim, Johannisstraße 31, waren auch im Berichtsjahr wieder alle Woh—
nungen bezogen. Von den Bewohnern — 83 Einzelpersonen, 29 Ehepaare und 3 Geschwister—
paaren — standen 44 Einzelpersonen, 17 Ehepaare und 2 Geschwisterpaare im Unterstützungs—
bezuge des städtischen Wohlfahrtsamtes, 27 Einzelpersonen beanspruchten nur vorübergehend
Fürsorge. Die eingerichtete Schwachenstation mit 11 Betten war immer voll belegt. Die
Pflege übte wie auch im Krankenzimmer (5 Betten) das gleichfalls nahezu immer belegt war,
die Fürsorgeschwester aus. Im Berichtsjahre ereigneten sich 10 Todesfälle.
Anträge auf Aufnahme in das Altersheim sind bis Ende des Berichtsjahres gestellt
worden von 86 Ehepaaren oder Geschwistern und 122 Alleinstehenden: infolge Platzmangels
konnten nur 10 bezw. 15 erledigt werden.
d) Armenpflege.
Organisation. Als öffentlich-rechtliche Aufgabe im Sinne des 81 Absatz II der
Reichsfürsorgepflichtverordnung obliegt dem Bezirksfürsorgeverband Nürnberg auch die Armen—
fürsorge. Sie wird vom Wohlfahrtsamt, seinen Kreisämtern und Nebenstellen und den
Ausschüssen des Bezirksfürsorgeverbandes durchgeführt. Die zum Vollzug der Reichsgrund—
sätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge ergangenen Richtlinien des
Bezirksfürsorgeverbandes Nürnberg finden auf den Vollzug der Armenfürsorge entsprechende
Anwendung.
Die im Vorjahre erwähnte Überführung der früher nach den Grundsätzen der Armen⸗
pflege unterstützten Personen, welche den Kleinrentnern als gleichstehend zu betrachten sind,
in die gehobene Fürsorge der Wohlfahrtspflege war zu Beginn des Berichtssahres vollendet.