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Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
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Abteilung 5: Registratur, Ein⸗ und Auslauf, Kanzlei, Telephon, Zentralkartothek.
2) 6 Kreisämter und 4 Nebenstellen Gürsorgestellen, Einzelfürsorge, Bar⸗ und Natural⸗
unterstützungen für Sozialrentner, Kleinrentner, Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene
und sonstige Bedürftige, Unterstützungs⸗ und Zusatzrentenzahlungen).
Je nach Bedarf werden durch den Wohlfahrtsreferenten mit den Vorsitzenden der 27
Wohlfahrtsbezirksausschüsse unter Beiziehung der Kreisamtsleiter Konferenzen abgehalten,
in denen Erfahrungen ausgetauscht, Anträge aus den Bezirksausschüssen über grunosätzliche
Angelegenheiten besprochen und notwendige Anleitungen zur Wahrung einer einheitlichen
durchführung der Fürsorge gegeben werden. Solche Konferenzen fanden am 30. Juli und
11. Dezember 1028 statt.
Bis zum J. April 1925 wurden die Angelegenheiten der Zusatzrentenempfänger — Kriegs⸗
beschädigte und Kriegerhinterbliebene — in einer Zentralabteilung des Wohlfahrtsamtes
»ehandelt und die Zusatzrenten mit Postscheck bezahlt. Nachdem die Kreisämter des Wohl⸗
fahrtsamtes sich mit Einzelfürsorge befassen und ein Teil der Zusatzrentenempfänger neben
der Zusatzrente auch sonst die soziale Fürsorge in Anspruch zu nehmen gezwungen ist, wurde es
für zweckmäßig erachtet, die Zentralabteilung für Zusatzrenten aufzulösen und die Behandlung
der Zusatzrentenangelegenheit den Kreisämtern zu übertragen. Gleichzeitig wurde die Zahlung
der Zusatzrenten mit Postscheck aufgehoben und Barzahlung bei den Kreisämtern angeoronet,
weil dort bereits Kassenabteilungen für Unterstützungsempfänger eingerichtet sind und jährlich
etwa 12000 RAM Postscheckgebühren dadurch eingespart werden. Die Auszahlung mit Post⸗
check ist übrigens mit Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 31. Dezember 1924 — R. V. Bl.
Ar. 1. S.2 für 1925 — verboten worden.
Der Stadtrat Nürnberg hat mit Gesamtbeschluß vom 23. Dezember 1924 die Errichtung
einer Geschäftsstelle des stäödtischen Wohlfahrtsamtes im Felobau des städtischen
Tandwirtschaftsamtes, Marktäckerstraße 50. genehmigt; sie konnte am J. Mai 10925
rꝛröffnet werden.
Aufgabe dieser Geschäftsstelle ist die Behandlung der Fürsorgeangelegenheiten für die
dem städtischen Tandwirtschaftsamt vom Wohlfahrtsamt zur Beschäftigung zugewiesenen
Bedürftigen und deren Familien einschließlich der Wanderer, welche in den Wandererarbeits⸗
tätten Schniegling und Altenfurth untergebracht werden. Solange ein Fürsorgebedürftiger
m Feldbau des städtischen Landwirtschaftsamtes beschäftigt ist, scheidet sowohl er als auch
eine Familie aus der Betreuung des für ihn sonst nach der Wohnung zuständigen Kreisamtes
des Wohlfahrtsamtes und des Bezirksausschusses aus. Für die zu treffenden Fürsorge—
naßnahmen ist auf diese Dauer der Unterausschuß des Ausschusses für Asoziale zuständig.
Auszahlung und Verrechnung der Unterstützungen und der Arbeitsprämien erfolgat durch die
Geschäftsstelle im Felobau.
Mit Beschluß vom 28. Januar 1926 ermächtigte der Wohlfahrtshauptausschuß die
Verwaltung des städtischen Krankenhauses, in allen Fällen, wo Krankenhausaufnahmen wegen
Hilfsbedürftigkeit im Sinne der Reichsgrundsätze vom 4. Dezember 1924 z3ur Reichsfürsorge⸗
pflichtverordnung bezw. des Bayerischen Armengesetzes notwendig sind, diese Aufnahmen im Auf—⸗
trage des Bezirksfürsorgeverbandes Aürnberg vorzunehmen und alle aus diesen Aufnahmen sich
ergebenden Verhandlungen zu führen.
Mit Beschluß vom 25. Februar 1926 hat der Wohlfahrtshauptausschuß genehmigt, daß
der Bezirksfürsorgeverband Nürnberg im Rahmen der durch die Fürsorgepflichtverordnung
ibernommenen Aufgaben für die folgenden Prozeßhandlungen mit Beschränkung der Voll⸗
macht gemäß 8 83 der Reichszivilprozeßordnung die Prozeßvertretung für auswärtige
Bezirksfürsorgeverbände, die Gegenseitigkeit zugesichert haben, übernimmt: J. Wahr—⸗