Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

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Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. 
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Abteilung 5: Registratur, Ein⸗ und Auslauf, Kanzlei, Telephon, Zentralkartothek. 
2) 6 Kreisämter und 4 Nebenstellen Gürsorgestellen, Einzelfürsorge, Bar⸗ und Natural⸗ 
unterstützungen für Sozialrentner, Kleinrentner, Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene 
und sonstige Bedürftige, Unterstützungs⸗ und Zusatzrentenzahlungen). 
Je nach Bedarf werden durch den Wohlfahrtsreferenten mit den Vorsitzenden der 27 
Wohlfahrtsbezirksausschüsse unter Beiziehung der Kreisamtsleiter Konferenzen abgehalten, 
in denen Erfahrungen ausgetauscht, Anträge aus den Bezirksausschüssen über grunosätzliche 
Angelegenheiten besprochen und notwendige Anleitungen zur Wahrung einer einheitlichen 
durchführung der Fürsorge gegeben werden. Solche Konferenzen fanden am 30. Juli und 
11. Dezember 1028 statt. 
Bis zum J. April 1925 wurden die Angelegenheiten der Zusatzrentenempfänger — Kriegs⸗ 
beschädigte und Kriegerhinterbliebene — in einer Zentralabteilung des Wohlfahrtsamtes 
»ehandelt und die Zusatzrenten mit Postscheck bezahlt. Nachdem die Kreisämter des Wohl⸗ 
fahrtsamtes sich mit Einzelfürsorge befassen und ein Teil der Zusatzrentenempfänger neben 
der Zusatzrente auch sonst die soziale Fürsorge in Anspruch zu nehmen gezwungen ist, wurde es 
für zweckmäßig erachtet, die Zentralabteilung für Zusatzrenten aufzulösen und die Behandlung 
der Zusatzrentenangelegenheit den Kreisämtern zu übertragen. Gleichzeitig wurde die Zahlung 
der Zusatzrenten mit Postscheck aufgehoben und Barzahlung bei den Kreisämtern angeoronet, 
weil dort bereits Kassenabteilungen für Unterstützungsempfänger eingerichtet sind und jährlich 
etwa 12000 RAM Postscheckgebühren dadurch eingespart werden. Die Auszahlung mit Post⸗ 
check ist übrigens mit Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 31. Dezember 1924 — R. V. Bl. 
Ar. 1. S.2 für 1925 — verboten worden. 
Der Stadtrat Nürnberg hat mit Gesamtbeschluß vom 23. Dezember 1924 die Errichtung 
einer Geschäftsstelle des stäödtischen Wohlfahrtsamtes im Felobau des städtischen 
Tandwirtschaftsamtes, Marktäckerstraße 50. genehmigt; sie konnte am J. Mai 10925 
rꝛröffnet werden. 
Aufgabe dieser Geschäftsstelle ist die Behandlung der Fürsorgeangelegenheiten für die 
dem städtischen Tandwirtschaftsamt vom Wohlfahrtsamt zur Beschäftigung zugewiesenen 
Bedürftigen und deren Familien einschließlich der Wanderer, welche in den Wandererarbeits⸗ 
tätten Schniegling und Altenfurth untergebracht werden. Solange ein Fürsorgebedürftiger 
m Feldbau des städtischen Landwirtschaftsamtes beschäftigt ist, scheidet sowohl er als auch 
eine Familie aus der Betreuung des für ihn sonst nach der Wohnung zuständigen Kreisamtes 
des Wohlfahrtsamtes und des Bezirksausschusses aus. Für die zu treffenden Fürsorge— 
naßnahmen ist auf diese Dauer der Unterausschuß des Ausschusses für Asoziale zuständig. 
Auszahlung und Verrechnung der Unterstützungen und der Arbeitsprämien erfolgat durch die 
Geschäftsstelle im Felobau. 
Mit Beschluß vom 28. Januar 1926 ermächtigte der Wohlfahrtshauptausschuß die 
Verwaltung des städtischen Krankenhauses, in allen Fällen, wo Krankenhausaufnahmen wegen 
Hilfsbedürftigkeit im Sinne der Reichsgrundsätze vom 4. Dezember 1924 z3ur Reichsfürsorge⸗ 
pflichtverordnung bezw. des Bayerischen Armengesetzes notwendig sind, diese Aufnahmen im Auf—⸗ 
trage des Bezirksfürsorgeverbandes Aürnberg vorzunehmen und alle aus diesen Aufnahmen sich 
ergebenden Verhandlungen zu führen. 
Mit Beschluß vom 25. Februar 1926 hat der Wohlfahrtshauptausschuß genehmigt, daß 
der Bezirksfürsorgeverband Nürnberg im Rahmen der durch die Fürsorgepflichtverordnung 
ibernommenen Aufgaben für die folgenden Prozeßhandlungen mit Beschränkung der Voll⸗ 
macht gemäß 8 83 der Reichszivilprozeßordnung die Prozeßvertretung für auswärtige 
Bezirksfürsorgeverbände, die Gegenseitigkeit zugesichert haben, übernimmt: J. Wahr—⸗
	        
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