Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

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ohne Familie zugezogen sind, hier zur Zeit keinen Haushalt führten und daher bei der Zählung 
nicht als Haushalt mitgezählt wurden. 
Wohnungszuweisung. Vor jeder Wohnungszuweisung wurden die Wohnverhält— 
nisse der in Betracht kommenden Familien genau nachgeprüft. Es kommt zuweilen vor, daß 
Schwarzmieter die oronungsgemäße Vergebung einer Wohnung zu verhindern versuchen. Die 
Rücksicht auf die übrigen Wohnungssuchenden zwingt dazu, die polizeilichen Zwangsmaß—- 
nahmen mit aller Schärfe anzuwenden und solche Mieter rücksichtslos aus den zu unrecht 
bezogenen Wohnungen unter Verweisung auf das Obdachlosenasyl zu entfernen. 
Die Zuweisung der Wohnungen nach der Reihenfolge der Vormerkung hat nach 
den bestehenden Vorschriften die Regel zu bilden. Berücksichtigt konnten werden die Vor— 
gemerkten mit einem Vormerkungsdatum bis einschließlich 33. März 1920. Außerdem sind 
Wohnungen zugewiesen worden an 4 versetzte Beamte, die vom Ministerium für soziale Für⸗ 
sorge zur außerordentlichen Berücksichtigung empfohlen waren und an 13 Familien, die baufällige 
Anwesen wegen Einsturzgefahr verlassen mußten. Ferner waren 6 Familien aus Notquartieren, 
die ihrem ursprünglichen Zweck wieder zurückgegeben werden mußten, anderweitig unter⸗ 
zubringen. 
Für Zuweisung außer der Reihe der Vormerkung kommen nur solche Familien in 
Frage, die aus dringenden gesundheitlichen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen eine vorzugs— 
weise Berücksichtigung verdienen, 3. B. Kriegsblinde und sonstige Schwerkriegsbeschädigte, die auf 
die Hilfe einer anderen Person angewiesen sind, Familien mit tuberkulosekranken Angehörigen, 
Familien, die in sittlich schwer überfüllten Wohnungen hausen müssen usw. Bei der Aus—⸗ 
wahl werden die Gutachten des städtischen Wohlfahrtsamtes und des stäotischen Gesundheits⸗ 
amtes verwertet. Mit letzterem wird namentlich zur Beurteilung von Tungenfürsorgefällen 
enge zusammengearbeitet, da bei der Bekämpfung der Tuberkulose die Wohnungsfrage eine 
Hauptrolle spielt. Es ist gelungen, 45 vom Gesundheitsamt als unabweisbar bezeichnete 
Fälle durch Zuweisung gesunder und einwandfreier Wohnungen zu erledigen. Die Wohnungs⸗ 
zuweisungen außer der Reihe werden vom Wohnungsauschuß vorgenommen und bedürfen der 
Bestätigung durch die Regierung von Mittelfranken. Auf diese Weise ist eine Gewähr dafür 
gegeben, daß nur solche Familien berücksichtigt werden, die eine Zuweisung außer der Reihe 
wirklich verdienen. 
Die Sonoerliste, in welcher die Anwärter für die Zuweisung außer der Reihe enthalten 
sind, ist im Berichtsjahr von 603 auf 1140 angewachsen. 
Die 3. Gruppe der Zuweisungen bilden die Küundigungszuweisungen. Die Zahl der 
Familien, gegen welche ein gerichtliches Räumungsurteil vorlag, ist von 1920 auf 2519 
gestiegen, obwohl 653 (im Vorjahr 576) Familien, teilweise durch Wohnungstausch, unter⸗ 
gebracht wurden. Besondere Schwierigkeiten verursachte die Unterbringung derjenigen Familien, 
welche wegen Nichtbezahlung der Miete usw. ohne Zubilligung des Mieterschutzes vom Gericht 
geräumt worden sind. In der Regel vergingen Monate, bis solchen Familien wieder eine 
geeignete Unterkunft zugewiesen werden konnte. In der Zwischenzeit waren die Geräumten 
auf Untermiete bei Verwandten und Bekannten oder auf das Obdachlosenasyl und ähnliche 
Anstalten angewiesen. Das Wohnungsamt macht in regelmäßigen Abständen in der Presse 
auf die Gefahr der Nichtbezahlung der Miete aufmerksam. Es muß aber leider festgestellt 
werden, daß diese Warnungen vielfach zu leicht genommen werden. Für die provisorische 
Lagerung der Möbel solcher Familien hat das Wohnungsamt einen großen Tagerboden ge⸗ 
mietet. Dort lagern zur Zeit die Möbel von 76 Familien. 
Im Berichtsjahre wurden im ganzen 100 (im Vorjahr 70) obdachlos gewordene Familien 
untergebracht. Obdachlos waren Ende März 1926 noch 198 Familien. 
Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
	        
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