di
Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
Bezeichnung der Arbeit
Beginn Ende
der Arbeit
ducchschnittliche
Zabl der
Beschäftigten
167
—————
ug
NFedt. F
N
18
J
Entwässerungsarbeiten und Anlage
von Wirtschaftswegen im kulti—
dierten Gelände in Altenfurth
15. September 1924
läuft weiter
200
ab 5. Jan. 1925
550
Näh- und Flickarbeiten für Frauen
Herstellung der Umfahrtstraße am
Südfriedhof
23. September 1924
läuft weiter
50
6. Oktober 1924
läuft weiter
20
Umbau der Bayernstraße längs des
Dutzendteiches .
3. November 1924
28. Februar 1925
40
Die Mittel zur Durchführung obiger Arbeiten wurden von der Stadtgemeinde und der
Erwerbslosenfürsorge aufgebracht.
Die Stadt Nürnberg hat für das Geschäftsjahr rund 1440000 Mark für Notstands—
und Ausgesteuertenarbeiten genehmigt. Der Förderungszuschuß aus der Erwerbslosen—
fürsorge war 634 155 Mark, wozu noch Krankenversicherungsbeiträge von rund 40 000 Mark
kommen.
e) Besondere Notstandsmaßnahmen der Stadt Nürnberg.
Ausgesteuerten-⸗Arbeiten. Durch die fortgesetzte ungünstige Arbeitsmarktlage, welche
sich besonders im Herbst 1924 unangenehm bemerkbar machte, war auch eine größere Anzahl
yon solchen Erwerbslosen vorhanden, die, da sie keine Unterstützung erhielten, nicht zu Not⸗
standsarbeiten zugewiesen werden konnten, oder die nach der Aussteuerung bereits 13 Wochen
bdei Notstandsarbeiten beschäftigt waren und deshalb neuerdings nicht beschäftigt werden
durften.
Auf dem freien Arbeitsmarkt konnten die wenigsten dieser Personen, auch beim besten
Willen, Arbeit erhalten. Sie mußten deshalb dem Wohlfahrtsamt — Armenpflege — über—
wiesen werden. Dies führte dazu, daß sich dort in immer steigendem Maß arbeitsfähige und
arbeitswillige Personen einfanden, denen mit der Gewährung von Armenunterstützung in
keiner Weise gedient und denen gegenüber es vielfach sehr hart war, sie weiterhin dem Feld—
bau des landwirtschaftlichen Betriebes zuzuweisen, da solche Zuweisung zunächst nur für
asoziale Elemente vorgesehen war.
Abhilfe war nur dadurch möglich, daß auch diesem Personenkreis für die Dauer der
außergewöhnlichen wirtschaftlichen Verhältnisse Arbeitsgelegenheit beschafft wurde. Das
richtigste wäre gewesen, wenn die Zentralstelle, wie es früher eine Zeit lang der Fall war, die
Zustimmung dazu gegeben hätte, daß zu den „Notstandsarbeiten“ bis zu einm gewissen Teil⸗
betrag — früher waren es 15 Prozent, einmal sogar 33 Prozent — auch solche besonders
bedürftige Personen zugewiesen werden dürfen, die nicht alle Voraussetzungen der Erwerbs—
losenfürsorgeverordnung erfüllten.
Da eine Genehmigung trotz eifriger Bemühungen in dieser Richtung nicht zu erreichen
war, so blieb nichts anderes übrig, wenn die dringendste Notlage beseitigt werden sollte, als
entsprechende Arbeiten ausschließlich mit städtischen Mitteln unter Verzicht auf Zuschüsse der
Erwerbslosenfürsorge zu finanzieren.
Nach Genehmigung durch den Stadtrat wurden als solche Ausgesteuertenarbeiten die
Kulturarbeiten des Landwirtschaftsamtes und die in nachstehender Uebersicht aufgeführten
inderen kleineren Arbeiten durchgeführt.