Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

di 
Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege. 
Bezeichnung der Arbeit 
Beginn Ende 
der Arbeit 
ducchschnittliche 
Zabl der 
Beschäftigten 
167 
————— 
ug 
NFedt. F 
N 
18 
J 
Entwässerungsarbeiten und Anlage 
von Wirtschaftswegen im kulti— 
dierten Gelände in Altenfurth 
15. September 1924 
läuft weiter 
200 
ab 5. Jan. 1925 
550 
Näh- und Flickarbeiten für Frauen 
Herstellung der Umfahrtstraße am 
Südfriedhof 
23. September 1924 
läuft weiter 
50 
6. Oktober 1924 
läuft weiter 
20 
Umbau der Bayernstraße längs des 
Dutzendteiches . 
3. November 1924 
28. Februar 1925 
40 
Die Mittel zur Durchführung obiger Arbeiten wurden von der Stadtgemeinde und der 
Erwerbslosenfürsorge aufgebracht. 
Die Stadt Nürnberg hat für das Geschäftsjahr rund 1440000 Mark für Notstands— 
und Ausgesteuertenarbeiten genehmigt. Der Förderungszuschuß aus der Erwerbslosen— 
fürsorge war 634 155 Mark, wozu noch Krankenversicherungsbeiträge von rund 40 000 Mark 
kommen. 
e) Besondere Notstandsmaßnahmen der Stadt Nürnberg. 
Ausgesteuerten-⸗Arbeiten. Durch die fortgesetzte ungünstige Arbeitsmarktlage, welche 
sich besonders im Herbst 1924 unangenehm bemerkbar machte, war auch eine größere Anzahl 
yon solchen Erwerbslosen vorhanden, die, da sie keine Unterstützung erhielten, nicht zu Not⸗ 
standsarbeiten zugewiesen werden konnten, oder die nach der Aussteuerung bereits 13 Wochen 
bdei Notstandsarbeiten beschäftigt waren und deshalb neuerdings nicht beschäftigt werden 
durften. 
Auf dem freien Arbeitsmarkt konnten die wenigsten dieser Personen, auch beim besten 
Willen, Arbeit erhalten. Sie mußten deshalb dem Wohlfahrtsamt — Armenpflege — über— 
wiesen werden. Dies führte dazu, daß sich dort in immer steigendem Maß arbeitsfähige und 
arbeitswillige Personen einfanden, denen mit der Gewährung von Armenunterstützung in 
keiner Weise gedient und denen gegenüber es vielfach sehr hart war, sie weiterhin dem Feld— 
bau des landwirtschaftlichen Betriebes zuzuweisen, da solche Zuweisung zunächst nur für 
asoziale Elemente vorgesehen war. 
Abhilfe war nur dadurch möglich, daß auch diesem Personenkreis für die Dauer der 
außergewöhnlichen wirtschaftlichen Verhältnisse Arbeitsgelegenheit beschafft wurde. Das 
richtigste wäre gewesen, wenn die Zentralstelle, wie es früher eine Zeit lang der Fall war, die 
Zustimmung dazu gegeben hätte, daß zu den „Notstandsarbeiten“ bis zu einm gewissen Teil⸗ 
betrag — früher waren es 15 Prozent, einmal sogar 33 Prozent — auch solche besonders 
bedürftige Personen zugewiesen werden dürfen, die nicht alle Voraussetzungen der Erwerbs— 
losenfürsorgeverordnung erfüllten. 
Da eine Genehmigung trotz eifriger Bemühungen in dieser Richtung nicht zu erreichen 
war, so blieb nichts anderes übrig, wenn die dringendste Notlage beseitigt werden sollte, als 
entsprechende Arbeiten ausschließlich mit städtischen Mitteln unter Verzicht auf Zuschüsse der 
Erwerbslosenfürsorge zu finanzieren. 
Nach Genehmigung durch den Stadtrat wurden als solche Ausgesteuertenarbeiten die 
Kulturarbeiten des Landwirtschaftsamtes und die in nachstehender Uebersicht aufgeführten 
inderen kleineren Arbeiten durchgeführt.
	        
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