Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge. 
8. Soziale Versicherung. 
Allgemeines. Die Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 hatte 
in der Kriegs- und Nachkriegszeit durch mehrere hundert Gesetze und Verordnungen eine 
derartige Abänderung erfahren, daß es allmählich immer schwieriger wurde, das noch geltende 
Recht festzustellen. Durch Bekanntmachung des Reichsarbeitsministers vom 15. Dezember 1924 
RGBl. 1924, Teil J, Seite 779/961) erfolgte endlich eine neue Fassung, durch welche 
die veralteten Bestimmungen beseitigt wurden und ein mit den vielfachen in der Zwischenzeit 
ergangenen Abänderungen in Einklang stehender neuer Gesetzestert geschaffen wurde. Daneben 
»lieben allerdings noch eine Reihe von ergänzenden Gesetzen und Verordnungen nach wie 
vor in Kraft und neue ergänzende Vorschriften sind bereits wieder in Vorbereitung, so daß 
die vorerwähnte amtliche Neufassung nur einen vorläufigen Abschluß darstellt. 
Mit Wirkung ab 2. März 1925 wurde der Wert der Sachbezüge vom Ver— 
sicherungsamte für männliche Versicherte auf 1.30 RMuund für weibliche Versicherte auf 
1.15 RM festgesetzt. Als ortsüblicher Tagelohn wurde mit Wirkung ab 1. Juli 1924 der 
Betrag von 3. — RMeufür Männer über 21 Jahre, 2.40 RMufür Männer zwischen 16 bis 
21 Jahren, 1.40 RMefür Männer unter 16 Jahren, 1.80 RMefür Frauen über 21 Jahre, 
1.50 RMefür Frauen zwischen 16 bis 21 Jahren, 1.— RMefür Frauen unter 16 Jahren vom 
Oberversicherungsamte Nürnberg festgesetzt. 
Krankenversicherung. Die Festigung der Währung dämmte die Flut der Satzungs- und 
Dienstordnungsänderungen des Jahres 1923 ab. Dafür wurde im Jahre 1924 das Ver— 
icherungsamt wieder bedeutend häufiger in Beschwerdeangelegenheiten angegangen. 
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kassen, die im Jahre 1923 wenigstens in Bezug 
auf die Gewährung des Krankengeldes und der übrigen Barleistungen nahezu verlorengegangen 
war, wurde im Jahre 1924 wieder hergestellt. Die Krankenkassen würden sich wahrscheinlich 
finanziell noch besser erholt haben, wenn nicht die wenigstens anfangs sehr geringe Höhe 
der Erwerbslosenunterstützung zahlreiche Erwerbslose veranlaßt hätte, möglichst lange Kranken— 
unterstützung, insbesondere das damals erheblich höhere Krankengeld zu beanspruchen. 
Allgemein machte sich bei den Krankenkassen das Streben nach Herabsetzung der Bei— 
träge bemerkbar. 
Ein Beweis für die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Tatsache, daß im 
bergangenen Jahre vielfach die Arbeitgeber ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht zahlen 
konnten und daß deshalb mehrfach Anordnungen nach 8 398 RVO. getroffen werden mußten, 
wonach Arbeitgeber, die mit der Abführung der Beiträge rückständig sind und sich in einem 
Zwangsbeitreibungsverfahren als zahlungsunfähig erwiesen haben, nur ihren Beitragsteil 
einzuzahlen haben, während der Beitragsteil der Versicherungspflichtigen an den Zahltagen 
von diesen selbst bei der Kasse einzuzahlen ist. 
Nennenswert erscheint auch, daß die Allgemeine Ortskrankenkasse Nürnberg im Laufe 
des Jahres ein neues Verwaltungsgebäude an der Waizenstraße im Rohbau fertiggestellt hat 
Nach dessen Bezug sind die unleidlichen, beengten Verhältnisse, welche in dem bisherigen Ver— 
waltungsgebäude in der Tetzelgasse herrschten, beseitigt. 
Durch Beschluß des Oberversicherungsamtes Nürnberg vom 7. März 1924 wurde die 
Allgemeine Ortskrankenkasse für den Distrikt Nürnberg mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse 
Nürnberg⸗Gtadt vereinigt und dadurch der Bezirk der Allgemeinen Ortskrankenkasse Nürnberg— 
Stadt über den Stadtbezirk Nürnberg hinaus auch auf den Bezirk des Distrikts Nürnberg 
erstreckt.
	        
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