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Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
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Gemeindliche Hypotheken wurden für 423 Wohnungen in Höhe von 731 958 GMäge—
nehmigt und für 41 Wohnungen Arbeitgeberdarlehen des Reiches und Staates im Betrage
von 92000 GMä gewährt.
Die gemeindlichen Baudarlehen für 213 Wohnungen, die ohne Unterstützung des Staates
gebaut wurden, belaufen sich zusammen auf 1205 900 GM. Für die 133 städtischen Klein—
vohnungen, für die staatliche Mittel nicht bewilligt wurden, waren 1050 350 GM aus
Hemeindemitteln bereitgestellt, auch hat der Kreis Mittelfranken für 2 Häuser mit 20 Woh—
nungen an der Austraße der Stadt ein Hypothekdarlehen von 80 000 GM ägegeben.
Für Errichtung städtischer Wohnungen und Gewährung städtischer Hypotheken zu
Wohnungsbauten war in den gemeindlichen Voranschlag 1924/,25 der Betrag von 2,7 Mil—-⸗
lionen Goldmark eingestellt. Dieser Betrag ist durch die bewilligten Aufwendungen über—
schritten. Aus Vermögensbeständen der Stadt wurden deshalb 300 350 GMunachbewilligt,
und zwar für die gemeindlichen Bauten 150 350 GM, für die übrigen Bauten 150 000 GM.
Für die Bauten der städtischen Wohnungsbaugesellschaft, der Bauvereinigungen und
der Privaten hat die Gemeinde an Baudarlehen im ganzen 1897 858 GM äaufgewendet.
Das Wohnungsbauprogramm 1925. Bereits anfangs November 1924 hatte der Bau—
ausschuß beschlossen, den Bauvereinigungen anheimzugeben, bis zum Beginn des Jahres 1925
ztwa bestehende Bauabsichten anzumelden, damit sofort nach Bekanntwerden der staatlichen
Vorschriften Aufstellung des Wohnungsbauprogramms 1925 erfolgen kann. Daraufhin haben
24 Bauvereinigungen Bauvorhaben angemeldet, die insgesamt 1486 Wohnungen umfa ssen.
Im Staatsanzeiger Nr. 3 vom 3. Januar 1925 wurden die Bestimmungen für die
Gewährung staatlicher Baudarlehen für Wohnungsbauten 1925 vom 31. Dezember 1924
bekanntgegeben und am 7. Januar 1925 wurde vom Stadtrat der Sonderausschuß zur Be—
schaffung der Mittel für Wohnungsbauten 1925 gebildet.
Da vom Ministerium für Soziale Fürsorge an staatlichen Baudarlehen für Nürnberger
Bauten im ganzen nur 24 Millionen in Aussicht gestellt wurden, mit denen beim Höchst—
darlehen von 5000 Mark für eine Wohnung nur rund 450 Wohnungen hätten errichtet
werden können, beantragte der Stadtrat in einer dringenden Eingabe die Erhohung des
Betrages auf 5 Millionen.
Die Beschlußfassung über den J. Teil des Bauprogramms, d. s. die mit staatlichen Bau—
darlehen zu errichtenden Wohnungen, erfolgte nach Maßgabe der zur Verfügung gestellten
Veittel und unter Berücksichtigung der Auflage des Ministeriums, daß von diesen Wohnungen
etwa ein Drittel in Flachbauten zu errichten ist.
Da in der Mehrzahl der Fälle neben staatlichen Darlehen auch gemeindliche gegeben
werden müssen, um das Bauen zu ermöglichen, wurde für diese Ergänzungsdarlehen der
Betrag von einer Million vorgesehen.
Die Richtlinien für die Gewährung gemeindlicher Baudarlehen zur Errichtung von
Wohnungsbauten 1925 wurden am 30. Januar 1925 beschlossen (Amtsblatt der Stadt Nürn—
berg, Ihg. 1925, Nr. 12).
Die bald nachher eingetretenen Steigerungen der Baukosten und Löhne machten sowohl
eine Erhöhung der im Voranschlag 1925,26 vorgesehenen Mittel als auch eine Erhöhung des
Darlehenssatzes sowie des Darlehenshöchstbetrages für eine Wohnung erforderlich.
Im Voranschlag wurden für die Gewährung städtischer Hypotheken zu Wohnungsbauten
3735 981 Mark ausgeworfen; Ziffer 2 der Richtlinien vom 30. Januar 1925 wurde in der
Weise geändert, daß die Höhe des Darlehens auf 117 Mark für den Quadratmeter Wohnfläche
und der Höchstbetrag für eine Wohnung auf 9000 Mark festgesetzt wurde. Es wurde auch