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Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
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durch den Arbeitsnachweis, die im Falle eines Neubaues auf ihn treffen, erfolgte keine
Bindung, vielmehr sollte ein neuer Beschluß des Verwaltungsausschusses darüber eingeholt
werden.
Außerdem wurde beschlossen, daß den Beisitzern des Verwaltungsausschusses angesichts
der großen Schwierigkeiten, welche die Beherrschung der gesamten Materie bereitet, literarische
Hilfsmittel auf Rechnung des öffentlichen Arbeitsnachweises zur Verfügung gestellt werden.
Um den Erwerbslosen bei Antragstellung unnötige Gänge zu ersparen und auch Rück⸗
fragen durch die Erwerbslosenfürsorge zu vermeiden, wurde auf Grund des 8 43 REV. und
des Art. 1 Satz 1 der hiezu erlassenen Vollzugsvorschriften des Reichsarbeitsministers vom
25. März 1924 einstimmig beschlossen, ein Formblatt einzuführen, welches bei Entlassung
don Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber auszustellen ist.
b) Abteilung Berufsamt.
Allgemeines. Das Berufsamt faßt seine Tätigkeit als Erziehungsarbeit auf und be—
schränkt sich daher nicht nur auf Beratung und Lehrstellenvermittlung, sondern verfolgt auch
das Berufsschicksal der Lehrlinge und steht ihnen während der ganzen Lehrzeit mit Rat und
Tat zur Seite. So wurde im Berichtsjahre bei insgesamt 2380 durch das Berufsamt an—
gebahnten Lehrverhältnissen der Werdegang der Jugendlichen beobachtet. 2 049 Lehrbuben und
Lehrmädchen sind von ihren Lehrmeistern und meisterinnen in Brauchbarkeit und Führung
günstig beurteilt worden. Mit Einschränkung wurden 96 begutachtet, als nicht anstellig
erwiesen sich 458. 48 Jugendliche sind in die ihnen zugewiesenen Lehrstellen nicht eingetreten,
sie wurden zu erneuter Beratung vorgeladen. Bezüglich der übrigen Jugendlichen sind noch
teine Berichte eingelaufen.
Von der Fortbildungsschuldirektion 6 wurden dem Berufsamt 170 Hilfsschüler und
58 Hilfsschülerinnen zu besonderer Betreuung übermittelt. Die Beamten und Beamtinnen
des Berufsamtes suchten diese Jugendlichen in ihren Arbeitsstätten auf und verarbeiteten die
Erfahrungen, die sie dabei machten. Die berufspflegerische Tätigkeit war besonders schwierig
bei vielen Lehrlingen, die aus ihrer Lehrstelle entlaufen waren oder wegen besonderer Ver—
gehen von ihrem Lehrherrn entlassen wurden. In der Metallabteilung allein kamen 47 solche
Fälle vor. Diese Jungen wieder in ihre früheren Lehrstellen unterzubringen, bereitete viel
Mühe, doch ist es in fast allen Fällen gelungen, die einmal auf Abwege Geratenen wieder
in geordnete Verhältnisse zu bringen. Schützlinge der Jugendfürsorge, der Kriegerfürsorge
und der Berufsvormundschaft wurden insgesamt 761 im Zeitpunkte der Berufswahl durch das
Berufsamt betreut.
Die Zahl der Industriebetriebe, welche ohne schriftliches Gutachten des Berufsamtes über
die Eigenart und Eignung der von ihnen zur Aufnahme vorgesehenen Lehrlinge keine Ein—
stellung mehr vornehmen, ist im Berichtsjahre erfreulich gewachsen.
Die Reichsregierung brachte einen Erlaß über die Zusammenarbeit zwischen der Jugend—
fürsorge und Berufsämtern. Der Inhalt desselben entspricht vollständig dem Brauch, der in
Nürnberg bereits seit einigen Jahren zwischen den genannten Stellen in Uebung ist. Das
Berufsamt ist weiter vertreten im Ausschuß für Kinderfürsorge beim Wohlfahrtsamt und wird
in allen Fällen um sein Gutachten angegangen, in denen es sich um Erziehungsbeihilfen der
Kinder, die in der Lehre stehen oder eine höhere Schule besuchen, handelt. Es wurden insgesamt
246 solcher Gutachten abgegeben. Gleichfalls hat die Polizeidirektion Nürnberg-Fürth alle
Anträge von Ausländern, die zur Ausbildung in hiesige Handels. oder Industriefirmen ein⸗
treten wollen, vor Gewährung der Aufenthaltsgenehmigung dem Berufsamte zur Begut⸗
achtung zugeleitet.
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