Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1924/25 (1. April 1924 bis 31. März 1925) (1924/25 (1925))

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Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge. 
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durch den Arbeitsnachweis, die im Falle eines Neubaues auf ihn treffen, erfolgte keine 
Bindung, vielmehr sollte ein neuer Beschluß des Verwaltungsausschusses darüber eingeholt 
werden. 
Außerdem wurde beschlossen, daß den Beisitzern des Verwaltungsausschusses angesichts 
der großen Schwierigkeiten, welche die Beherrschung der gesamten Materie bereitet, literarische 
Hilfsmittel auf Rechnung des öffentlichen Arbeitsnachweises zur Verfügung gestellt werden. 
Um den Erwerbslosen bei Antragstellung unnötige Gänge zu ersparen und auch Rück⸗ 
fragen durch die Erwerbslosenfürsorge zu vermeiden, wurde auf Grund des 8 43 REV. und 
des Art. 1 Satz 1 der hiezu erlassenen Vollzugsvorschriften des Reichsarbeitsministers vom 
25. März 1924 einstimmig beschlossen, ein Formblatt einzuführen, welches bei Entlassung 
don Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber auszustellen ist. 
b) Abteilung Berufsamt. 
Allgemeines. Das Berufsamt faßt seine Tätigkeit als Erziehungsarbeit auf und be— 
schränkt sich daher nicht nur auf Beratung und Lehrstellenvermittlung, sondern verfolgt auch 
das Berufsschicksal der Lehrlinge und steht ihnen während der ganzen Lehrzeit mit Rat und 
Tat zur Seite. So wurde im Berichtsjahre bei insgesamt 2380 durch das Berufsamt an— 
gebahnten Lehrverhältnissen der Werdegang der Jugendlichen beobachtet. 2 049 Lehrbuben und 
Lehrmädchen sind von ihren Lehrmeistern und meisterinnen in Brauchbarkeit und Führung 
günstig beurteilt worden. Mit Einschränkung wurden 96 begutachtet, als nicht anstellig 
erwiesen sich 458. 48 Jugendliche sind in die ihnen zugewiesenen Lehrstellen nicht eingetreten, 
sie wurden zu erneuter Beratung vorgeladen. Bezüglich der übrigen Jugendlichen sind noch 
teine Berichte eingelaufen. 
Von der Fortbildungsschuldirektion 6 wurden dem Berufsamt 170 Hilfsschüler und 
58 Hilfsschülerinnen zu besonderer Betreuung übermittelt. Die Beamten und Beamtinnen 
des Berufsamtes suchten diese Jugendlichen in ihren Arbeitsstätten auf und verarbeiteten die 
Erfahrungen, die sie dabei machten. Die berufspflegerische Tätigkeit war besonders schwierig 
bei vielen Lehrlingen, die aus ihrer Lehrstelle entlaufen waren oder wegen besonderer Ver— 
gehen von ihrem Lehrherrn entlassen wurden. In der Metallabteilung allein kamen 47 solche 
Fälle vor. Diese Jungen wieder in ihre früheren Lehrstellen unterzubringen, bereitete viel 
Mühe, doch ist es in fast allen Fällen gelungen, die einmal auf Abwege Geratenen wieder 
in geordnete Verhältnisse zu bringen. Schützlinge der Jugendfürsorge, der Kriegerfürsorge 
und der Berufsvormundschaft wurden insgesamt 761 im Zeitpunkte der Berufswahl durch das 
Berufsamt betreut. 
Die Zahl der Industriebetriebe, welche ohne schriftliches Gutachten des Berufsamtes über 
die Eigenart und Eignung der von ihnen zur Aufnahme vorgesehenen Lehrlinge keine Ein— 
stellung mehr vornehmen, ist im Berichtsjahre erfreulich gewachsen. 
Die Reichsregierung brachte einen Erlaß über die Zusammenarbeit zwischen der Jugend— 
fürsorge und Berufsämtern. Der Inhalt desselben entspricht vollständig dem Brauch, der in 
Nürnberg bereits seit einigen Jahren zwischen den genannten Stellen in Uebung ist. Das 
Berufsamt ist weiter vertreten im Ausschuß für Kinderfürsorge beim Wohlfahrtsamt und wird 
in allen Fällen um sein Gutachten angegangen, in denen es sich um Erziehungsbeihilfen der 
Kinder, die in der Lehre stehen oder eine höhere Schule besuchen, handelt. Es wurden insgesamt 
246 solcher Gutachten abgegeben. Gleichfalls hat die Polizeidirektion Nürnberg-Fürth alle 
Anträge von Ausländern, die zur Ausbildung in hiesige Handels. oder Industriefirmen ein⸗ 
treten wollen, vor Gewährung der Aufenthaltsgenehmigung dem Berufsamte zur Begut⸗ 
achtung zugeleitet. 
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