Polizeiwesen.
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IV. Polizeiwesen.
1. Polizeiverwaltung.
Allgemeines, Infolge der Verstaatlichung der Polizei ging ein Teil der bisherigen
polizeilichen Zuständigkeiten der Stadtverwaltung mit Wirkung vom 1. November 1923
an die Polizeidirektion Nürnberg-Fürth über.
Der Stadt verblieben im wesentlichen noch folgende Aufgaben: Hoch- und Tiefbau—⸗
polizei, Gesundheits- und Nahrungsmittelpolizei, Teile der Gewerbepolizei (insbesondere
gewerbliche Anlagen, Wirtschaftswesen, Straßenhandel), ferner Wasser- und Feuerpolizei,
Maß- und Gewichtspolizei, Flurpolizei, Friedhofspolizei, Wohnungspolizei, Seuchenpolizei,
Handelszulassung und Preisprüfung. (Eine lückenlose Aufzählung befindet sich im „Amts⸗
blatt der Stadt Nürnberg“, vom 6. Mai 1924
2. Gewerbepolizei.
Markt⸗ und Meßamt. Vurch die fortwährende Geldentwertung mußten die Gebühren
wiederholt erhöht werden. Eine wertheständige Gebührenordnung wurde vom 1. Januar
1924 ab eingeführt.
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Marktverkehr wurde der Eier- und Butter—
verkauf an den Hauptmarkttagen zuerst vor das Gebäude der ehemaligen Hauptwache an der
Sebalduskirche und vom 23. Juni 1923 ab in das Obergeschoß der Markthalle II am Trödel—
markt verlegt.
Der Christmarkt wurde ausnahmsweise in dem Gebäude des alten Verkehrsmuseums
abgehalten.
3. Wirtschaftspolizei.
Allgemeines. Die sprunghafte Geldentwertung hat auch auf dem Gebiete der zum
Schutze der Verbraucher getroffenen Maßnahmen eine Vermehrung der Vorschriften und
damit eine wesentliche Mehrarbeit gebracht. Insbesondere sind sowohl auf dem Gebiete des
Aufkaufswesen, als auch des Lebensmittelhandels allgemein verschärfte Vorschriften
erlassen worden.
Die Wirtschaftspolizei umfaßte bis zur Errichtung der Polizei-Direktion Nürnberg-Fürth:
die Fahndungsabteilung, die Zulassungsstelle und die Preisprüfungsstelle.
Am 1. November 1923 wurde die Fahndungsabteilung von der Polizei-Direktion über—
nommen, dagegen verblieben die Zulassungsstelle und die Preisprüfungsstelle bei der Stadt.
a) Fahndungsabteilung.
Tätigkeit. Die Hauptaufgabe bestand wie im Vorjahre in der Bekämpfung des
Schleichhandels, Kettenhandels und der Preistreiberei, außerdem Überwachung der hiesigen
Geschäfte bezüglich der Durchführung der Vorschriften über den Preisaushang, Überwachung
der Bahnhöfe und Gaststätten bezüglich unerlaubten Handels mit Gegenständen des
Wochenmarktverkehrs, verbotenen Arzneimittelhandel usp.
Hiebei wurden u. a. bis 1. November 1923: 7310 Stück Eier, 80,3 Pfund Butter,
99,9 Pfund Zucker und 31 Zentner Mehl beschlagnahmt.
b) Zulassungsstelle.
Tätigkeit. Außer den vielen Neuanträgen auf Zulassung zum Kleinhandel, Aufkauf
und Großhandel mußten sämtliche bereits nach dem 1. Januar 1919 zugelassenen Groß—
händler auf die Zuverlässigkeit und auf das volkswirtschaftliche Bedürfnis nachgeprüft werden.
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