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Finanzwesen.
Schuld für Erbauung von Wohnhäusern für städtische Arbeiter und
—A Schuldaufnahme gedeckte Aufwand für die Erbauung dieser Wohn⸗
häuser betrug 356129 Mk. Getilgt wurden in den Jahren 1902-1921,22: 11676 Mk,
1922/23: 821 Mk., Gesamttilgung demnach 12497 Mk. Als Restschuld für 1922/23 verbleiben
sohin 343 632 Mk.
Schulden der einverleibten Vororte. Die Ende 1021/22 bestehende Restschuld zu
144 256 Mk. an der ursprünglichen Schuldsumme zu 943 635 Mk. wurde im Berichtsjahre getilgt.
Betriebsfonds der Stadthauptkasse. Durch Abtragung der Ende 1921/22 noch
bestehenden Restschuld von 1868311 Mk. ist die aufgenommene Schuld in der Höhe von
2000000 Mk. getilgt.
4. Amlagen, Steuern und Gebühren.
Gemeindeumlagen. Die wirklichen Gesamteinnahmen (einschließlich der Vorjahrs—
cückstände, Nachholungen, Rechnungsberichtigungen und Verzugszinsen) betrugen 173778 7538 Mk.
An Rückständen gingen auf das nächste Rechnungsjahr 5827 508 Mk. über.
Steuern. Anteile an der Reichseinkommensteuer. Die nach 8 17 des Landes—
steuergesetzes der Gemeinde überwiesenen Anteile an der Reichseinkommensteuer betrugen im
Berichtsjahr 1147 472 603 Mk.
Umsatzsteuer. Als Anteil gemäß 8 36 II des Umsatzsteuergesetzes entfielen auf die
Stadt für 1922,23: 167 530 5938 Mk.
Grunderwerbsteuer. Auf Grund des 8 39 des Landessteuergesetzes wurden der
Stadt im Rechnungsjahr 1922/235 3626270 Mk. zugewiesen. Die Zuschläge zur Grund—
erwerbsteuer nach 8 40 des Landessteuergesetzes erbrachten 14363 782 Mk.
Zuwachssteuer. Die gemeindliche Zuwachssteuer wird seit 1. Oktober 1921 erhoben.
Sie erbrachte im Berichtsjahr 130 143 814 Mk.
Grundwertabgabe. Die Erhebung einer Grundwertabgabe erfolgt gleichfalls seit
. Oktober 1921; der Anfall im Berichtsjahr betrug 2303 973 Mk.
Vergnügungssteuer. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf 208 5360 596 Mk.
Nachtsteuer. Sie wurde mit Wirkung vom 28. Juli 1922 eingeführt. Sie erbrachte
für den Rest des Berichtsjahres 517 896 Mk.
Hundesteuer. Die Zahl der angemeldeten und versteuerten Hunde betrug am
31. März 1923: 14280. Vereinnahmt wurden 1910453 Mke.
Beherbergungssteuer. Angefallen sind 124854 124 Mk.
Wohnungsluxussteuer. Das Erträgnis belief sich im Berichtsjahr auf 1366 716 Mk.
Hausangestelltensteuer. Anfall im Berichtsjahr: 128 130 Mk.
Personenfahrsteuer. Diese ist mit Wirkung vom 1. August 1922 eingeführt worden.
Vereinnahmt wurden bis zum Schlusse des Berichtsjahres 6727991 Mte.
Personenaufzugsteuer. Das Erträgnis belief sich auf 105 860 Mk.
Warenhaus- und Filialsteuer. Sie blieb im Berichtsjahr ohne Anfall.
„Gefälle. Die gemeindliche Biersteuer lieferte ein Erträgnis von 379804 Mk. An
Rückvergütungen für ausgeführtes Bier waren 89864 Mk. zu leisten. Das Erträgnis des
Pflasterzolles betrug 23 558 620 Mk.
Gebühren aus der Amtsführung. Als wirklicher Anfall an Gebühren und
Strafen ergaben sich folgende Beträge: Bescheidgebühren 154560 173 Mk., Strafen 69025 Mk.,
Vorlade-, Mahn- und Zustellgebühren 219678 Mk, Erlaubnisscheingebühren 18640 Mk.,
zusammen 154867516 Mk. Außerdem wurden an Einhebegebühren aus den Staats—
stempelabgaben usw. vereinnahmt 179509 Mk.