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Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
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Gemeinnützige Nähstube G. m. b. H. Der Geschäftsgang war im 2. Halbjahr 1923
ein ziemlich gleichmäßiger. Lediglich im Monate November trat eine Stock in, di
Betriebseinschränkung und gegen End Dri, g Die durr
e ig und geg e des Monats zur Betriebsstillegung führte. Bei Wieder—
tinnuns J e e wurden neuerlich 18 Frauen eingestellt.
ie bezahlten Ar eitslöhne können als gut bezeichnet werden. i i
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D eee i eepenee wadenim Kalenderjahr 1923: 21867 Wäschestücke,
im allgemeinen den —— —D——— ired an waden dagde unmien
Nähstube — größtenteils Anstalten — an 8 * — — nae wiehenhegen
n uftragsmöglichkeiten gefehlt hat.
5. Grwerbslosenfürsorge.
a) Unterstützende Erwerbslosenfürsorge.
Allgemeines. Die Verschlechterung des Arbeitsmarktes im Jahre 1928 hatte auch
ein gewaltiges Ansteigen der Zahl der unterstützten Erwerbslosen und Kurzarbeiter zur Folge.
Der Höchststand der Erwerbslosen war am 12. Januar 1924 mit 18457, derjenige der
Kurzarbeiter am 15. Dezember 1923 mit 309420 erreicht. Nach dem 12. Januar 1924 ging
die Zahl der unterstützten Erwerbslosen ständig zurück. Die Zahl der Erwerbslosen betrug
am 31. März 1924: 4706. Die Fürsorge für Kurzarbeiter wurde ab J. April 1924 aufgehoben.
Organisation. Für die Behandlung der Unterstützungsfälle war am 1. April 1923
eine Fürsorgestelle (Waizenstraße 3) vorhanden. Am 10. April 1923 wurde eine weitere
Bezirksstelle in der Turnhalle des Schulhauses Gibitzenhofstraße 151 eröffnet. Gegen Mitte
des Jahres reichten diese beiden Fürsorgestellen nicht mehr aus, ein dritter Bezirk mußte ab
11. September 1923 in der Turnhalle des Schulhauses Uhlandstraße 33 aufgemacht werden.
In rascher Folge wurden dann bei der gewaltig steigenden Zahl der Erwerbslosen 4 weitere
Fürsorgestellen geschaffen. Infolge des Rückgangs der Erwerbslosigkeit im Jahre 1924 war
es möglich, 3 Stellen wieder zu schließen.
Die Auszahlung der Kurzarbeiterunterstützung erfolgte zu Beginn des Jahres für den
ledigen Kurzarbeiter durch den Arbeitgeber gegen Ersatz durch die Gemeinde nach Prüfung
der Berechnung durch die Hauptstelle für Erwerbslosenfürsorge, für den verheirateten Kurz—
arbeiter durch die Fürsorgestellen.
Ab 23. April 1923 wurde ein eigenes Fürsorgeamt für Kurzarbeiter geschaffen.
Die Arbeitgeber lieferten diesem die Unterlagen für die Berechnung der Unterstützungs—
angaben über den Familienstand, Verdienst bei Vollarbeit und bei Kurzarbeit usw. Die
Berechnung selbst erfolgte durch die Kurzarbeiterabteilung. Den errechneten Betrag zahlte
der Arbeitgeber gegen Ersatz durch die städtische Hauptkasse aus. Vom Juni 1923 ab über—
nahm die Mehrzahl der Firmen auch die Berechnung der Unterstützung. Die Nachprüfung
der Berechnung und der Angaben der Arbeiter erfolgte durch die Kurzarbeiterabteilung.
Anfangs November 1923 wurde dann den größeren Firmen, die seither einwandfrei gearbeitet
hatten, die Ermächtigung erteilt, vom Listenverfahren abzugehen und die Berechnung der
Kurzarbeiterunterstützung in ihren Lohnlisten durchzuführen. Die Berechnungen wurden durch
das Personal der Kurzarbeiterabteilung bei den Firmen nachgeprüft.
Das Steigen der Zahl der Erwerbslosen machte ab 7. Oktober 1928 die Schaffung
einer eigenen Hauptstelle, wie sie bis zum Oktober 1921 bestanden hatte, notwendig.