Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
Bei voller Belegung können 57 Frauen nächtigen und zwar 41 in Betten und 16 auf
Holzpritschen. Das Asyl war vom Herbste 1923 bis März 1924 täglich voll besetzt. Insgesamt
wurden 1034 Personen aufgenommen. Auch hier war man bestrebt, durch Betreuung seitens
der städtischen Polizeischwester und entsprechende Arbeitsbeschaffung die arbeitslosen Obdach—
losen vor den Gefahren des Herumstreunens zu bewahren. Von denjenigen Obdachlosen, welche
teilweise Verdienst hatten. wurde eine geringe Übernachtungsgebühr erhoben.
3. Herberge für wandernde Handwerksgesellen, Wespennest 9.
Allgemeines. Wegen der Wohnungsnot und der dadurch bedingten hohen Preise
für Beherbergung in freien Gaststätten wurde das bisher als Knabenheim benützte Anwesen
Wespennest 9 als Herberge für wandernde Handwerksgesellen geschaffen. Das Gebäude wurde
im Innern mit einem Kostenaufwand von 5230 Goldmark hergerichtet, insbesondere mit
einer Brausebadeinrichtung und elektrischer Beleuchtung versehen. In der neuen Herberge
können 47 männliche Personen in 10 Schlafräumen nächtigen. Bettstellen, Matratzen und
Bettwäsche wurden vom Ortsausschuß des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes aus
den Beständen seiner früheren Herberge leihweise zur Verfügung gestellt.
Als Besucher der Herberge kommen nur ungezieferfreie und gesunde Personen in Betracht.
Wer mit Ungeziefer behaftet ist, wird dem Asyl für männliche Obdachlose zugewiesen. Jeder
Besucher der Herberge muß sich einem Bade unterziehen. Abendsuppe und Frühstück werden
nur auf Wunsch zum Selbstkostenpreis abgegeben. Der Genuß von geistigen Getränken ist
im Hause nicht gestattet.
Aübernachtungsgebühr. Am 6. Februar 1924 hat der Stadtrat beschlossen, daß für
die Übernachtung in einem Saal mit mehr als 2 Betten 40 Pfg. für die Nacht, in einem
2-Bettenzimmer 70 Pfg. und in einem 1-Bettenzimmer 80 Pfg. für die Nacht zu verrechnen sei.
Besucherzahl. Am 29. Januar 1924 waren die Arbeiten beendet, sodaß das Heim
bezogen werden konnte. Von diesem Zeitpunkte bis zum 31. Mära 1924 haben 326 Personen
in der Herberge genächtigt.
4. Beschäftigung für GErwerbsbeschränkte.
Wohlfahrtswerkstätten. Die Werkstätten haben im Herbst eine räumliche Veränderung
insofern erfahren, als das städtische Anwesen Königstraße Nr. 64 für die Schreinerei zur
Verfügung gestellt wurde. Dafür sind aber anderseits die gemieteten Räume Unschlittplatz
Nr. 1 wieder aufgegeben worden.
Die Entlohnung der Leute, die sehr gering bemessen war, konnte durch eine andere
Aufmachung der Kalkulation und durch die Erweiterung des Schreinereibetriebes um rund
250/0 verbessert werden; eine weitere Verbesserung ist in Durchführung begriffen.
Mitte November erwies es sich als notwendig, eine Beschäftigungsgelegenheit für die
Insassinnen des städtischen Asyls zu errichten. Diese wurde in Gestalt eines Arbeitssaales
am Gräslein 3b geschaffen. Die Asylantinnen müssen hier Pflichtarbeit verrichten, um die
Unkosten für Übernachten und tägliches Essen ersetzen zu können.
Der Betrieb ist nunmehr vollständig auf Wirtschaftlichkeit eingestellt, d. h. Einnahmen
und Ausgaben decken sich; lediglich die Ausgaben für Verwaltung werden vom Stadtrat
getragen.
Im Berichtszeitraum waren insgesamt 141 männliche Arbeiter beschäftigt; davon standen
64 im Alter von 60—-75 Jahren. Die Zahl der weiblichen Beschäftigten betrug 56, davon
waren 44 im Asyl untergebracht.