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Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
Der Zinsfuß betrug (in 90)1)
für Guthaben
vom 1. Januar ab 5060
1. Februar, 600
1. Mai „1100
1. August „18000
1. September,
für Schuld
12040 ]) — 106 Kreditprovision im Monat und
140/0
20 0/0 100 Umsatzprovision im Vierteljahr
32 00 — 512 20 Kreditprovision im Monat
täglich 100, mindestens jedoch 5060 aus der bereit—
gestellten Summe
täglich 200, mindestens 100/, wie vor
täglich 300, mindestens 15 0/0 wie vor
7
16. , „30 60
20. Oktober,
1. November, 4 00 täglich
16. Dezember, äο täglich täglich 116 60
Für größere Kredite wurden besondere Zinssätze in Ansatz gebracht.
Goldkreditverkehr. Gleichzeitig mit dem Scheckverkehr auf wertbeständiger Grund—
lage wurde der Goldkreditverkehr eingeführt. Gegen eine Verzinsung von 1 0 pro Monat
wurden Kredite auf Goldmarkbasis gegeben. Am Schlusse des Jahres betrug der von den
Kunden in Anspruch genommene Betrag 3338009,64 Goldmark.
Abrechnungsstelle. In die Abrechnung bei der hiesigen Reichsbankhauptstelle wurden
im verflossenen Jahre 5 036 Schecks im Betrage von 636973 593 963 483 580. — Mk. gegeben
und 89286 Schecks im Betrage von 214492241080 004 537,96 Mk. daraus entgegen—
genommen, so daß der Umsatz in 142322 Posten 851465 835 043578 117,96 Mk. betrug.
Reisekreditbriefe. Die seit dem Jahre 1920 eingeführte Beteiligung an der
Ausstellung und Auszahlung von Reisekreditbriefen zur Förderung des bargeldlosen
Zahlungsverkehrs zeigte auch im Berichtssahre eine vermehrte Inanspruchnahme durch
die Kunden.
Schulsparkasse und Pfennigsparkasse. Das Schul- und Kleinsparwesen trat im
Berichtsjahre infolge der Geldentwertung immer mehr zurück und kam völlig zum Erliegen.
Es wurden lediglich 102 neue Sparbücher ausgestellt. Die gesamten Einlagen auf Schul⸗
sparkonten betrugen in 1405 Posten 135012 200627.20 Mk.
Hypothekenwesen. Wie im Vorjahre wurde die große Geldflüssigkeit und die
ständige Geldentwertung von vielen Hypothekenschuldnern dazu benützt, ihre Hypothekdarlehen
zurückzuzahlen. Da die maßgebenden Regierungsstellen und auch die Gerichte bis fast zum
Ende des Jahres den Standpunkt Mark gleich Mark einnahmen und die Kosten für die
Verwaltung der Hypotheken (Überwachung der Tilgung und Verzinsung usw.) in keinem
Verhältnis zu den Einnahmen standen, nahm man gerne die Rückzahlungen mit Entwertungs—
zuschlägen entgegen. Sofort nach dem Erscheinen der bekannten Reichsgerichtsentscheidung,
betreffend die Hypothekenaufwertung, wurden die Rückzahlungen aber nur noch unter
Vorbehalt angenommen, wodurch für die Aufwertung der Spareinlagen noch eine beträchtliche
Summe gerettet werden konnte. Der Hypothekenbestand stieg zahlenmäßig von 28187 109.25 Mk.
auf 30000000003 340 869,10 Mk.
Der Zinsfuß wurde der jeweiligen Geldmarktlage angepaßt. Er betrug für ältere
Hypotheken ab 1. Januar 1923: 514 610 und 660, ab 1. Juli 1923 jeweiliger Reichsbank—⸗
diskontsatz, für neue Hypotheken ab 1. Januar 1923; 7 60, ab 7. Februar 1923: 8 und 90.
Ab 1. Juli 1923 richtete er sich nach dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz.
1) Soweit nichts bemerkt, galt der Zinsfuß für das Jahr.