Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1923/24 (1923/24 (1925))

Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge. 
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Tätigkeit der Abteilung für Schwachsinnigenberatung. Zur Arbeit an geistes— 
zeschwächten Jugendlichen ist die genaue Kenntnis von den Ursachen der kindlichen Wesen— 
heit eine unbedingte Notwendigkeit. Zu den Grundlagen gehören u. a. die sorgfältig aufge— 
zeichneten Schulbeobachtungen in den Schülerbogen, dann ein offenes Geständnis der Eltern 
über die Schäden und über die vermutliche Brauchbarkeit ihrer Kinder, über die Familien— 
geschichte, über Erbübel und anerzogene Gebrechen. Die problematische Art des minderwertigen 
Jugendlichen verlangt volles Eingehen auf sein tief verankertes Wesen. 
Es wurden 80 entartete Kinder beraten und auf ihre Eignung geprüft. Wenn auch 
solche Kinder meist keine feste Neigung zu einer bestimmten Betätigung aufbringen, so zeigen 
sie doch nicht selten ein recht schönes Handgeschick, Muskelempfinden und Darstellungsvermögen. 
Das Schulwissen kann vom Erfahrungswissen bei ihnen um vieles übertroffen werden. Die 
geistige Untersuchung ergab, daß von den 80 Jugendlichen zwischen dem 13. und 18. Lebens— 
jahr 4 auf der Intelligenzstufe eines 6—7 jährigen standen, 6 auf der eines 7—8 jährigen, 
21 auf der eines 8—–9jährigen, 29 auf der eines 9O—10jährigen, 14 auf der eines 10 — 11fjährigen 
und 6 auf der Stufe eines 11 -ÿ1114 jährigen. 
Ein Geistesgeschwächter ohne äußeres Zeichen ist eine Seltenheit. Merkmale einer 
überstandenen englischen Krankheit waren bei »6 der Geprüften deutlich erkennbar. Der 
Kopf mit seinen Organen weist zuweilen eine ganze Sammlung von Verbildungen auf. 
Viele dieser Kinder sind doppelt zu bedauern, weil sie die verschiedensten Gebrechen an sich 
tragen und oft durch Kinderlähmung oder andere Ursachen einen gänzlich verkrüppelten Körper 
haben. Insgesamt konnten 29 Stellen vermittelt werden. 
2. Demobilmachungsangelegenheiten und Vollzug des Betriebsräte— 
gesetzes. 
Aufgabenkreis. Im Berichtsjahr kam, wie in den Vorjahren, eine Mitwirkung des 
Stadtrates nur noch beim Vollzug des Betriebsrätegesetzes und bei der Durchführung der 
Reichsverordnung vom 8. November 1920 betr. Betriebsabbrüche und -Stillegungen in 
Betracht. Die Erledigung von Streitigkeiten aus dem Betriebsrätegesetz wurde zu Beginn 
des Jahres 1924 dem neuerrichteten Arbeitsgericht beim Kaufmanns- und Gewerbegericht 
Nürnberg übertragen. 
Tätigkeit. Wie im Vorjahr war auch in diesem Jahr das Bestreben des Stadtrats, 
Betriebsräteangelegenheiten im Wege gütlicher Vereinbarung zu erledigen. In einer Reihe von 
Fällen gelang dies auch ohne weiteres, nur in 33 Streitsachen waren längere Verhandlungen 
zur Erzielung einer Einigung notwendig. In 4 Fällen mußte die Entscheidung des Stadt— 
cats als vorläufigem Bezirkswirtschaftsrat herbeigeführt werden. 
Bedingt durch die unsicheren Geschäftsverhältnisse im letzten Halbjahr 1923 war eine 
Reihe von Betrieben zu wesentlichen Einschränkungen und teilweise auch zur Stillegung 
gezwungen. Der Durchführung der Reichsverordnung vom 8. November 1920 betr. Betriebs 
abbrüche war daher im Berichtsjahr ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Mit über 700 
kurzarbeitenden Firmen wurden Verhandlungen im Sinne vorgenannter Reichsverordnung 
geführt, in 379 Fällen mußte dem Demobilmachungskommissar für Mittelfranken Bericht 
über beabsichtigte Betriebseinschränkungen erstattet werden. 
3. Städtische Lehrwerkstätten. 
Betrieb. Die Zahl des Gesamtpersonals betrug 34, die der Lehrlinge im Höchst— 
stand 269 und am Schluß des Berichtsjahres 205. Während des Berichtsjahres haben 62 Lehr⸗ 
linge ausgelernt, 9 wurden wegen Untauglichkeit und Verfehlungen entlassen. An Unfällen, 
ämtlich leichterer Art, waren 29 zu verzeichnen.
	        
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