Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
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gasherdlose Verbraucher; die letztere Karte zeigt in 3 Abschnitten je 6 Marken, zusammen
also 18 Marken, gültig für je z Ztr. Kohle. Im November 19283 hat der Reichskommissar
für die Kohlenverteilung alle für die Brennstoffversorgung des Hausbrandes seither gültigen
Verordnungen aufgehoben und den Vorständen der Versorgungsbezirke die Befugnis eingeräumt,
in Notfällen für die Hausbrandversorgung Vorschriften über die Verteilung der Brennstoffe
zu erlassen. Im Zusammenhange damit hat der Stadtrat am 4. Dezember 1923 beschlossen,
die bisherigen örtlichen Kohlenverteilungsvorschriften aufzuheben und nur 2 Beschränkungen
beizubehalten:
a) Schmiedekohle, bei welcher die Nachfrage das Angebot noch erheblich überstieg, blieb
einstweilen bezugscheinpflichtig;
b) die Einfuhr von Hausbrandkohle war amtlich zu melden.
Auch diese Beschränkungen konnten nach kurzer Zeit wegfallen, weil die allgemeine Kohlen—
lage durch Einfuhr ausländischer Kohle und durch den in wesentlicher Weise eintretenden
Minderbedarf der Industrie ganz außerordentlich günstig wurde. Im Januar 1924 sind alle
Beschränkungen in der Kohlenversorgung gefallen.
Von den verausgabten Kohlenkarten ist die Sommerkohlenkarte noch ganz in Anspruch
genommen worden, die Jahreskohlenkarte mit der Hälfte der Marken. Die im Berichtsjahre
eingetretenen Streikbewegungen der Arbeiter in den Kohlenhandlungen haben die Kohlen—
versorqung wenig gestört.
Holzversorgung. In dankenswerter Weise hat die oberste Forstbehörde die seither
geübte Brennholzabgabe zur Versorgung Minderbemittelter auch im Berichtsijahre beibehalten.
Aus 4 Forstämtern wurden 3790 Ster Brennholz zugeteilt.
Hilfsaktionen für Minderbemittelte. Die große Notlage, veranlaßt durch den
gesunkenen Geldwert und die immer größer werdende Arbeitslosigkeit, machte die Durchführung
von Hilfsaktionen zur gebieterischen Pflicht. Im Benehmen mit dem Wohlfahrtsamt und
der Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte wurden 5 Aktionen durchgeführt.
Die erste Hilfsaktion erfolgte im August und September des Berichtsjahres; sie umfaßte
1174 Familien Kriegsbeschädigter, an welche 10045 Z3tr. Kohlen und 9940 Ztr. Brennholz
zu wesentlich verbilligten Preisen abgegeben wurden. Die zweite Aktion war für Erwerbs—
lose bestimmt, wobei im Oktober 4200 Z3tr. Kohlen und 1466 Ztr. Holz verteilt wurden.
Im Oktober und November wurde die dritte Aktion durchgeführt und zwar an 5683 Familien
der Minderbemittelten und 1304 Familien der Erwerbslosen. Ausgegeben wurden 31700 Z3tr.
Kohlen und 10405 Ztr. Holz.
Die vierte Aktion erstreckte sich auf die Zeit vom November bis März 1924; versorgt
wurden 12782 Erwerbslose und 8563 Minderbemittelte mit zusammen 31270 Ztr. Kohle
und 20125 Ztr. Holz. Die fünfte Aktion war nur für Minderbemittelte bestimmt; sie erstreckte
sich bis zum Schluß des Berichtsjahres. Versorgt wurden 3738 Familien mit 1220 Ztr.
Holz und 2518 Ztr. Kohlen.
Aufhebung der Kohlenverteilungsstelle. Mit der Beendigung der Zwangswirtschaft
war die Hauptaufgabe der Kohlenverteilungsstelle erledigt. Die Stelle konnte deshalb am
15. Januar 1924 aufgehoben werden. Die Brennstoffversoraung für Minderbemittelte wurde
der Wirtschaftsstelle überwiesen.
10. Soziale Versicherung.
Krankenversicherung. Mit Wirkung vom 6. August 1923 ab wurde die Betriebs—
krankenkasse der Firma Ludwig Arnold, chemische Färberei in Röthenbach bei Schweinau,
—00 Ortskrankenkasse 9 Betriebs—
krankenkassen und 6 Innungskrankenkassen bestanden.