Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für 1922/23. (1. April 1922 - 31. März 1923) (1922/23,1 (1924))

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des Hauses = xProzent:;: Xx( Prozent x Aufwand: 100 = ‚.... X umlec. 
bare Betriebskosten. Beträpgt z.B. die Einzelgrundmiete 260 Sie 
Gesamtgrundmiete 1200 M und der Aufwand (Betriebskosten, 1500 £, 
80 ergibt sich folgende Berechnung: 360 x „00 : 3200 - 3) Prog,: 
30 x I500 : 100 = te mn vcabare Betriebskosten für „ıesen Mieter 
por „richtig errechnete Hundertsatzschlüssei Myne-- i i1t für alle 
künftigen EL egungen, Diesen Schlüssel hat sr Yc. + ker seinen 
Metern bekanntzugeben. 
Zur Dnlegung können. nur die Mieter mit " gesetzlicher Miete 
herangezogen werden; die Anteile für die Hausinwohner mit " ver. 
einbarter Miete " gehen zu Lasten des Vermieters. 
.., Als umlegbare Betriebskosten kommen in Betracht: Baunotver- 
ng Kein sendversicherung, Ge unnentleerung, Fäkalienabschwem- 
Aufsicht Apreinigung, Kanal enützung, Kehrichtabfuhr Klärgruben- 
and Heuss es emmelKeiZung oder Keep naSServersorgung Steuern (Crund- 
und EEE) und Umlazen (Kreis-und Gemein eumlagen, die das 
Anwesen als 80 ches betreffen), Straßenreinigung Treppenbeleuch- 
tung (aller Art) Sonstige Versicherung (wie: Haftpflichtversiche- 
rung, Wasserschädenversicherung) ‚Wasser-und Wassermessergebühr. 
Den Mietern ist Gelegenheit zur Einsicht der einschlägigen bezahl- 
ten Sechnungen klang den gequittungen zu geben; hievon Kann der 
Mieter die Bezahlung der Betriebskosten a hänglg machen. Ein Mehr- 
kufwand, der dem Vermieter aus ergendwelchen ründen. für andere Be- 
triebskosten als für öffentliche bgaben und. Gebühren entsteht, kann 
nicht umgelegt werden. | . , , 
Bei Untermietsverhältnissen hat der Untermieter anteilmäßig 
nach dem Verhältnisse seiner Grundmietea zur Grundmiete ger ganzen 
Wohnung teilzunehmen, Der Haussigentümer (Vermieter) hat si aber 
1n solchen Fällen nur an den Untervermister zu halten. | a 
. Die Umlegung kann nur nach Ablaut eınes Zierteljahres für die 
ım vorhergehenden: Vierteljahr angefallenen Betriebskosten erfol- 
gen. . . , 
‚_ Besteht über die angefallenen Betriebskosten Streit,so werden 
sie auf Antrag des Vermieters von dem Mieteinigungsamt festgestellt. 
Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Wohnungsin- 
haber ein Geschäft im Hause betreibt und ihn dadurch höhere Be- 
friebskosten als die übrigen Mieter treffen. Der Versuch einer güt- 
lichen Fenigung der Parteien hat jedoch vor Anrufung des Mieteini- 
gungsamts in allen Fällen voranzugehen., 
„Die Zahlung ee” cechtnäßig umgelegten Betriebskosten durch 
die Mieter kann der Vermieter dure gerichtlichen Zahlungsbefehl 
erwirken, 
Die Sestimmung, wonach Cie Umlegung der Betriebskosten nur 
bach Ablauf eines Vierteljahres für die im vorhergehenden Viertel- 
jahr angefallenen Betriebskosten, erfolgen kann, wurde durch Be- 
Schluß es Mietzinsbildungsausschusses vom 11. Januar 1923 dahin 
abgeändert, daß die Um egung der Betriebskosten jeweils nach An- 
fall der Senemungen erfolgen kann, / 1 
Zur Schaffung von Mitteln für ß roße Jnsta nds et 
zungsarbeiten kam nach den Bestimmungen des RKeichs- 
mietengesetzes neben dem in $ 7 Abs. S, vorgesehenen Zuschlag auch 
ein nach & 7 Abs,III zulässiger Ausgleichsfonds für wirtschaftlich 
schwache Hausbesitzer eingerichtet werden, Die Mittel hiezu sind 
durch einen besonderen Zuschlag zu dem nach 58 6,9 des Gesetzes 
über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues vom 
<6; Juni 1921 den Gemeinden zufließenden Zuschlag zu beschaffen. 
Mit Beschluß des Stadtrats vom 29: August 1922 wurde auf Antrag 
des Ausschusses für Mietzinsb iS Dotierung des Ausgleichs-. 
fonds mit einem Betrag von 142 Millionen Mark aus den Erträgnissen 
der Wohnungsbauabgabe 1922 beschlossen. In Freinzwgdiesen - 
schlusses Bat der Stadtrat unterm 7. Februar I923 diesen Betrag auf 
5 Millionen Mark zu Lasten der Wohnungsbauabgabe 1922/23 erhöht. 
Die Beschlußfassung über die Gewährung eines Darlehens aus dem Aus- 
gleichsfonds erfolgt bis auf weiteres durch den Verwaltungs- und
	        
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