Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für 1922/23. (1. April 1922 - 31. März 1923) (1922/23,1 (1924))

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_Mehl-und Brotpreis Sackpfand, Die Grundlage für die Mehl- 
und OPEL SOTESNRUNR, SLASC8 wıe in den Vorjahren, der Ce. 
treidepreis einschließlich der Zuschläge für Frachten, Fuhrlochn, 
Zins für investiertes Kapital und Mehllohn einschließlich son. 
stiger Nebenspesen. Nach Rückeinnahme des Erlöges für Kleie konn- 
te der den a Mehlpreis ermittelt werden, welcher wiederum als 
Aus An ür die Brotpreisberechnung dıente., Diese wurde er- 
Stellt für eine Fäckerei, welche 15 Ztr. Markenmehl in der Woche 
verarbeitete und hiebei einen Gesellen, einen Lehrling und ein 
Dienstmäichen beschäftigte. Der Mehlausbeute wurde ein Verhältnis 
von 75 zu 100 zu Grunde gelegt. Neben den Unkosten für Heizung 
übten bei der Brotpreisberechnung die je#weiligen Löhne für die 
Bäckergehilfen einen schwerwiegenden Einfluß auf die Gestaltung 
des tert 4808 aus. Die Mehl- und Brotpreise gestalteten sich 
wir folgt: 
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leetrafungen. Die Ungewißheit darüber, welche Wirtschaftsform für das 
nr ateyahr 1922 gelten werde,ließ hinsichtlich der Durchführung des 
Vollzuges der Vorschriften über die Einlieferung der Brotmarken > 
eine mildere EEE PADTOR Platz greifen, welche zu Auswüchsen führte. 
Die Bäcker machten sich teilweise diese günstige Gelegenheit zu 
Nutze und versuchten sich mehr Mehl zu verschaffen als ihnen auf 
Grund der eingelieferten Marken zustaud; Es mußte deshalb mit Be- 
ginn des neuen Wirtschaftsjahres, also vom 16. August 1922 ab, mit 
schärferen Eee vorgegangen werden. Jm Laufe des Berichtsjah- 
res wurden 110 Strafen ausgesprochen. . . ; 
Zu Strafanzeigen wurde nur in besonders einschneidenden 1 
Fällen gegriffen; es handelte sich in 2 Fällen um Verheimlichung _ 
beitragspflichtiger Mehlvorräte anläßlich der angeordneten Bestands- 
aufnahmen und in einem Falle um die Beipackung von Papierschnitzeln 
zu den Brotmarken zum Zwecke der Täuschung. 
b.Zuckerversorgung. 
Die freie Zuckerwirtschaft im Wirtschaftsjahre 1921/22 hat 
zu unhaltbaren Zuständen geführt. Es erging deshalb auf Grund der 
Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volksernährung 
eine Reichsverordnung vom 3. Oktober 1922 über den Verkehr mit 
$)Dieser Brotpreis trat erst am 10. Mai 1922 in Kraft+.
	        
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