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Die Berufsziele konzentrierten sich in der Hauptsache auf mitt-
lere und höhere Kaufmannsstellen. Ka u fmännische Aus
ildung wurde manchmal auch nur als Vorbereitung bezw. als
Qvergeng zu einem späteren anderen Beruf eingeschlagen. Aus voller
berZeugung von dem praktischen und gege 1 iSChettiin en Wert echter
Handwerkskunst entschlossen sich auc 3 Absolventinnen zu handwerk-
licher Ausbildung. . ;
Hervorzuheben ist, daß die jungen Absolventinnen qQus höheren
Schulen und deren Eltern von der Möglichkeit zu beruflichen Aus-
* — im Berufsamt stets mit großer Dankbarkeit Gebrauch mach-
SR. .
Bezüglich der Arbeitsberatung jugendlicher Fabrikarbeiterinnen
ist zu bemerken, daß sich an der Beratung, die in den Räumen des
Arbeitsamtes stattfand, die Vermittlerin, die Beraterin und die
Jugenüpflegerin beteiligten.
Die nachgehende Berufsfürsorge nahm im allgemeinen eınen brei-
ten Raum der Tätigkeit ein. Laufende Unterstützung Zur Durchführung
er Ve heverhül kn i5 008 wurde seitens des Berufsamtes 19 Mädchen ge-
währt.
— Das Zusammenarbeigen mı% anderen an der Jugend pflege betei-
ligien städtischen und: privaten Einrichtungen Bewegte sich in den
bewährten Bahnen, ganz esonders reg gestaltete Sich die Zusammen.
arbeit mitder Berufsvormundschaft, durck persönliche Verbindung mit
den Waisenpflegerinnen Im den Fragen der beruflichen Betreuung der
Mündel und mit der Hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und
Kriegerhinterbliebene.
o.Städtisches Demobilmachungs-
„Amt.
Aufsabenkreis. Die Tätigkeit des Stadtrates erstreckte sich
ie In FOL Jahr“ nur mehr auf den Vollzug des Betriebsrätegesetzes
und die Durchführung der Reichsverordnung vom 8.November 1920 betr.
Betriebsabbrüche un Befriehsati lieg uBSele |
Jü Betriebsräteangelegehheiten wurde, wie bisher, weiterhin ver-
sucht; die Streitigkeiten im Wege der gütlichen Vereinbarung zu
beseitigen. Auf diese Weise konute in sämtlichen anhängig gemach-
ben Streitfällen eine Verständigung der Streitteile herbeigeführt
verdeB..
Hinsichtlich der Durchführung der Reichsverordnung vom 8.11.1920
betr. Betriebsabbrüche und Betriebsstillegungen ist zu bemerken,
daß in etwa 150 Fällen mit kurzarbeitenden Firmen ins Benehmen ge-
treten werden mußte. Jn etwa 50 Fällen wurde dem Demobilmachungs-
kommissar für Mittelfranken Bericht über beabsichtigte Betriebsein-
schränkungen erstattet.
3.Städtische Lehrwerkstätten.
Organisation, Jm Januar 19238 wurden die Lehrwerkstätten vom
Elekfrizıtätswerk abgetrennt und dem technischen Referat direkt
unterstellt.
Betrieb. Die Zahl des Lehrpersonals betrug 30, die der Lehr-
linge 245. Während des Berichtsjahres haben 4 Lehrlinge ausge-
lernt; 1 Lehrling wurde entlassen. An Unfällen — sämtlich leichte-
rer Ärt - waren 49 zu verzeichnen.
4, Städtische Notstandes-
Arbeiten.
_ Allgemeines, Die bereits im Vorjahr‘ eingetrotene Besserung der
Arbeitsmarktliage machte auch in den ersten Monaten des Berichtis-
jahres weitere Fortschritte. Aber schon zogen Ende des ersten Be-
Fichtshalbjahres war zu erkennen,daß der Höhepunkt der günstigen