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Vom Gesetʒ du solt nicht toͤden. 107
JCLezzlich gehen jhrer etliche mit den wieder teliffern
so weit / daß sie der Obrigkeit das Schwerdt neh⸗
men wollen / wenyl das Gesetz sage du solt nicht
roͤden Exod. Am 20. Vnd Christus zu Petro:
Steckedas Schwerdt an seinen Ortt / dann
wer das Schwerdt nimpt / der soll durchs Schwerd
vmbkommen. Math 2 6. v. 5226.
Antwort. J. Daß Gebott vom Todschlag gehet
gegen alle Maͤrder / die auß Privat Raach oder
fonsten boß hafftigem VPorsatz jihren Nechsten oder
sich selbsten erwuͤrgen: Aber nicht wieder die Gerech—
tigkeit / die Gott der Obrigkeit an Vbelthaͤtern zu
vollztehen befohlen hat / wie auß dem gantzen Wort
BOTTes offenbahr ist.
Cam fuͤndigte wieder diß Gebott / als er den
Vnschuldigen Abel ermordete Gen. 4. Vnnd
Achab / als er den guten Naboth hinrichten ließ
1.Reg.21. Gleich wie Dapid auch sich vergrieff an
Vria dem Hethiter ꝛtc ꝛ. Sam.nn. Aber Mose
nicht / als er den Fluͤcher / Lev. 24. Noch Josua /
als er den Kirchen Raͤuber Achan / steinigen ließ
Joh.7. Dann GOTT der HERR / der gesagt
hat / du solt nicht toͤdten / der hat auch befohlen der
Obrigkeit seines Volcks: die Zauberinnen sol⸗
ru nicht leben lassen / Exod. am zwey vnd
zwantzigsten: Wer die Ehe bricht mie
jemands Weib / der soll deß Todts sterbẽ /
Levit. am zwantzigsten / vnnd dergleichen Oberkeit⸗
liche Gebott ein gantzen hauffen / Levit. am zwan⸗
zigsten vnd vier ond zwan higsten / Deuteronom,.
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