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100 000 erhöht unter gleichzeitiger Schaffung von 3 weiteren Ge-
haltsklassen. Eine weitere Erhöhung auf 300 008 & erfolgte durch
Verordnung über die Ausdehnung der Versicherungspflicht in der An-
gestelitenversicherung vom 12. September 1922 (R.G.81.S.725).
Eine wesentliche Umänderung erfuhr die Angestelltenversiche-
rung durch das Gesetz über Änderung des Versicherungsgesetzes für
eh te vom 10. November 1922, (R.G.B1.S.849 ff.) welches
nicht nur ab l. November 1922 eine vollständige Neugestaltung der
Bet en klussen Ent Beiträge unter Brhöhnng der Versicherungs-
pflichtgrenze auf 840 000 #, sondern auch die Einführung des Marken-
beitragsverfahrens ab l. Januar 1923 gebracht hat, Diese Änderung
hatte zur Folge, daß für sämtliche Versicherte ab l. Januar 1923
neue Jersicherungskarten ausgestellt werden mußten, was eine ganz
bedeutende Arbei sleistung verursacht hat, da über 30 000 Ver-
sicherte in Frage kamen, Äuch der Kreis der versicherungspflichti-
Ren Pe7S0DSR wurde erweitert und insbesondere die bisher nach unten
j)estehende Alteregtenze von 16 Jahren beseitigt. Die Versicherungs-
pflichtgrenze wurde im weiteren Verlauf des Berichtsjahres noch
siederholt erhöht und zwar:
durch Verordnung vom 21.12. 23 auf 1 200 000 K ab l. Januar 1923,
" " “ 9. 2. 23 auf 4 200.000 AK" 1. Februar ",
| ” 17. 3. 23 auf 7 200 vOO M " 1, März ©".
Durch das neue Reichsgesetz vom 10. November 1922 wurde auch:
das Leistungsverfahren und die Rechtsprechung vollständig geändert.
indem diese Aufgaben bestimmten yersicherungsäntern, Oberversiche-
rungsämtern und dem Reichsversicherungsamt übertragen wurden. Dem-
zufolge wurde durch Verordnung über die Bra ChtEDS von Ausschüssen
und Könnern für Angestelltenversicherung beim städtischen Versiche-
rungsamt Nürnberg ein Ausschuß für Angestelltenversicherung errich-
tet, dessen Wirkungskreis sich auf SiS POST ORrbezirkn 0 eY-
Mitfel- und Unterfranken sowie Teile der Öberpfalz erstreckt. Die-
sem Ausschuß obliegt seit 1. Januar 1923 die Jastruktion und Begut-
a in seinem Bezirke anfallenden Anträgs auf Leistungen,
sowie die Entscheidung im erstinstanziellen Streitverfahren und die
Befreiung, von der Versicherungspflicht. — , |
_ Endlich wurde durch das vorbezeichnete Reichsgesetz auch der
Begriff der Wanderversicherten in der Angestelltenversicherung ähn-
lich wie in der Jnvalidenversicherung neu eingeführt.
2. St#dt+jische Sparkasse.
_ Spareinl en. Das 101. Geschäftsjahr brachte der städt. Spar-
kasse einen Zuwachs von rund 933 000 000 A: .
Der Sparverkehr gestaltete sich mit Ausnahme des Monats, August
normal. Der Monat August brachte eine auffallend Pen Entnahme von
BT ERFa SD Ks auf eine Kauflust von nie gekannfem Umfang, wel-
che offenbar alle Schichten der Bevölkerung ergriffen hatte ,‚zurück-
zuführen war. Bei der fortschreitenden Entwertung ües Geldes war‘
aan der Meinung, man müsse um. jeden Preis alles zur irgendwie Brauch-
bare an Waren und Gegenständen aller Art anschaffen. D ese Bewegung
ebbte im darauffolgenden Monat - soweit aus den Zahlen bei der
per kA958 7 schließen ist - scheinbar wieder ab, Jn Wirklichkeit
f Da 39m jedoch infolge ger verschiedenartigen Zusammensetzung der
Kunden die auch weiterhin in großem Unfang entnommenen Cal er stets
kurz darauf durch’ die Geschäftsleute (Verkäufer) wieder;der Spar-
asse zu. 1 state Se
Die Mehrung der Einlagen, so ber ae20D Oi6 8n0h erscheint;
entspricht doch nicht annähernd der Ge FE DE Verglichen mit
der vom Statistischen Reichsamt veröffentlichten Teuerungszahl er-
gibt sich in runden Zahlen folgendes Bild:
a0 = m
doB'
qnu£
9%
er.
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