Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1926/27 (1. April 1926 bis 31. März 1927) (1926/27 (1927))

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Die Gebühren für Gewerbelegitimationskarten, Wandergewerbe- und Stadthausierscheine 
wurden durch Verordnung vom 27. Oktober 1926 wesentlich herabgesetzt. Sie betragen nunmehr 
einheitlich in Bayern für Gewerbelegitimationskarten der selbständigen Gewerbetreibenden, einschließ— 
lich der Handelsvertreter, 4 RA, der angestellten Handelsreisenden 10 RA, für Wandergewerbescheine 
10 RA und für Stadthausierscheine 4 R-C. Der Einnahmeausfall für die Stadt wird für ein 
Rechnungsjahr auf 25 000 bis 30 000 RA geschätzt. 
Die Zahl der behandelten Wirtschaftsgesuche mit 837 ist der des Vorjahres fast gleich 
geblieben. Das Bestreben, eingegangene Wirtschaften wieder zu eröffnen, ist im Berichtsjahre in ver— 
stärktem Maße zutage getreten. Die Wiedereröffnung wurde in 34 Fällen, zumeist unter Verneinung 
der Bedürfnisfrage, abgelehnt. Hievon mußten 13 auf Grund übertragener Realrechte später ge— 
nehmigt werden; in 5 Fällen laufen neue, ebenfalls auf Realrechte gestützte Konzessionsanträge. Ge— 
nehmigt wurde die Wiedereröffnung von insgesamt 59 Wirtschaften, nahezu die doppelte Zahl des 
Vorjahres (31). Hievon sind nur 6 auf Grund Bedürfnisses, die übrigen 53 auf Grund von Realrechten 
genehmigt worden. Neue Wirtschaften (öffentliche Alkoholschankstätten) wurden 9 genehmigt, davon 
2 auf Grund von Realrechten und 1 durch die Beschwerde-Instanz; 5 Wirtschaften liegen in neuen 
Siedlungen. Abgelehnt wurden 9 unter Verneinung der Bedürfnisfrage. 
Die erhebliche Mehrung der Wirtschaftsgesuche, die auf übertragbare Realrechte gestützt werden, 
um die Genehmigungserteilung unter völliger Ausschaltung der reichsgesetzlichen Bedürfnisprüfung zu 
erzwingen, veranlaßte den Stadtrat, die Ausübung der Realrechte grundsätzlich soweit einzuschränken, 
als hiezu die gegenwärtigen gesetzlichen Vorschriften eine Möglichkeit bieten. Gastwirtschaftsrealrechte 
1. Klasse werden nur mehr in Verbindung mit Fremdenbeherbergung zur Ausübung zugelassen. Die 
noch nicht oberstrichterlich entschiedene strittige Rechtsfrage von grundsätzlicher und weittragender Be— 
deutung, ob Realrechte von und nach einverleibten Gebietsteilen verlegt werden dürfen, wird im Ver— 
waltungsrechtsverfahren zum Austrag gebracht; sie liegt zurzeit dem Bayerischen Verwaltungsgerichts— 
hof zur Entscheidung vor. Wirtschaften, für deren Betrieb ein Bedürfnis nicht anerkannt werden 
konnte, die aber trotzdem infolge Realrechts-Abertragungen zugelassen werden müssen, erhalten nicht 
mehr Schankbefugnisse, als das jeweils geltend gemachte Realrecht, deren es in Nürnberg 5 Klassen 
gibt, umfaßt. Die Wiedereröffnung von Wirtschaften, deren Räumlichkeiten den Vorschriften für die 
Einrichtung von Gast- und Schankwirtschaften in wesentlichen Punkten nicht entsprechen, wird nicht 
mehr genehmigt, selbst beim Nachweise eines Realrechtes. 
Flaschenbierhandlungen wurden 184 neu angemeldet. Die anfangs Juli 1926 erfolgte Er— 
höhung der regelmäßigen Mindestgebühr von 20 auf 50 RA hat eine wesentliche Minderung gegen— 
über dem Vorjahre (2049) nicht zur Folge gehabt. Am 1. Januar 1927 waren 5323 Flaschenbierhand— 
lungen gemeldet. Sie führen vorwiegend Biere auswärtiger Brauereien; es wird von fast 50 aus— 
wärtigen Brauereien — Fürth nicht eingerechnet — Bier nach Nürnberg eingeführt. 
Schankstätten für nichtgeistige Getränke sind fast doppelt soviel — 55 — genehmigt worden 
wie im Vorjahre (29). Es handelt sich hauptsächlich um Selterswasser- und Limonadenschankstellen; 
deren Mehrung findet ihre Erklärung darin, daß den Inhabern der Verkauf von Speiseeis mit 
Waffeln an Sonn- und Feiertagen bis abends 9 Uhr zugestanden wurde. Außerdem ist zu erwähnen 
die Errichtung einer alkoholfreien Gaststätte durch den Bezirksverein gegen den Alkoholismus und 
mehrere Milchtrinkhäuschen, die durch die Einkaufsgenossenschaft der Nürnberger Milchhändler be— 
trieben werden. Einem Antrage der Ortsgruppe Nürnberg des Verbandes der Trinkhallen-Inhaber 
Bayverns auf strengere Prüfung der Bedürfnisfrage für Trinkhallen gab der Stadtrat keine Folge. 
Die Gesuche um die Erlaubnis zum Branntweinkleinhandel und -Ausschank sind von 233 des 
Vorjahres auf 54 zurückgegangen. Der Grund liegt in der im Vorjahresbericht erwähnten Freigabe 
des Verkaufs der Dreiachtel-Liter-Flaschen und darin, daß die einschlägigen Geschäfte nunmehr fast 
sämtlich die Kleinhandelserlaubnis erwirkt haben. 
Polizeiliche Schließung von Wirtschaftsbetrieben wurde in 10 Fällen 
notwendig, darunter allein 5 unerlaubte Schankstellen in Gartenkolonien. Konzessionsentziehungen 
gegen Wirte wurden 3 ausgesprochen, die gleiche Zahl wie im Vorjahre; eine Reihe von Verfahren 
fand durch Verwarnung ihren Abschluk. Die Zahl der Gewerbe- und Handelsuntersagungen ist von 
17 auf 27 gestiegen.
	        
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