Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1920/21. (1. April 1920 bis 31. März 1921) (1920/21,1 (1921))

Soziale Fürsorge 
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jede freiwerdende Arbeitsstelle (auch Lehrstelle) und auch jede Besetzung von Stellen zu melden, 
trotz der scharfen Strafvorschriften gar nicht kümmert. 
Ein anderes. Wir stellen es den Eltern eindringlich als Pflicht vor, ihren Kindern eine 
ihren Neigungen und Fähigkeiten möglichst angepaßte berufliche Ausbildung angedeihen zu 
lassen. Die gleiche Mahnung richten die Gewerkschaften an ihre Kreise. Auf der anderen Seite 
aber warnen nahezu alle Arbeitnehmerorganisationen vor dem Zugange zu ihrem Berufe, weil 
er überfüllt sei. Es gibt schon heute Berufe, welche das Recht der Lehrlingshaltung 
stark eingeschränkt und dem Nachwuchsbedarf angeglichen haben, Berufe, in denen es die Ge— 
hilfenschaft zu einer geschlossenen Organisation und gleichzeitig zu einem rigoros gehandhabten 
Tarif gebracht hat, z. B. im Buchdruckergewerbe. Angenommen, es würden auch im Metall— 
zewerbe ähnliche Einschränkungen erfolgen, so käme es dazu, daß nur ein kleiner Bruchteil der 
für eine Berufslehre befähigten Jugend überhaupt eine Lehrgelegenheit fände. 
Ein weiterer die Tätigkeit der Berufsberatung erschwerender Umstand ist in der Anlust 
vieler zur Lehrlingsausbildung sehr gut geeigneter Meister zu erblicken, die angeben, es würde 
ihnen von der Gehilfenschaft zuviel dreingeredet und es würden ihnen die Lehrlinge im gewissen 
Sinne abwendig gemacht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich verstehen lernen, 
wenn es endlich besser werden soll. Das ist schon deshalb notwendig, weil endlich einmal dem 
Ubelstande abgeholfen werden muß, daß immer noch so viele Jungen vom Lande in Industrie 
und Handwerk in Nürnberg einwandern und unseren Nürnberger Fungen, die nicht untergebracht 
werden können, die besten Plätze wegschnappen. 
Einige Betrachtungen seien der Abteilung der jugendlichen Bilfsarbeiter 
beiderlei Geschlechts, die erst seit 1. Januar 1921 mit dem Berufsamte verbunden ist, gewidmet. 
Hier kann befriedigende Arbeit nur geleistet werden, wenn die Berufssberatungsstelle gleichzeitig 
die Arbeitsvermittlung vornimmt. In Nürnberg ist es aus verschiedenen Gründen vorerst noch 
so, daß die Arbeitsberatung ‚der jugendlichen Silfsarbeiter beiderlei Geschlechts bis ein— 
schließlich 17. Lebensjahr Sache des städtischen Berufsamtes ist, während die Bermittlung 
noch vom Arbeitsamt im Anschluß an die Beratung, die zu bestimmten Sprechzeiten in den 
Räumen des städtischen Arbeitsamtes stattfindet, betrieben wird. Die Zusammenarbeit ist so 
geregelt, daß auf Bereinbarung hin das Arbeitsamt keinen Jugendlichen vermittelt, ohne ihn 
vorher mit seinen Eltern in die festgesetzten Beratungsstunden verwiesen zu haben. Dort findet 
dann die eingehende Besprechung statt, deren Ergebnisse die Grundlagen für die weiteren Maß— 
nahmen bilden. Bleibt das Ergebnis die Uungelernte Arbeit, so wird der Jugendliche durch 
persönliche Rücksprache mit dem Vermittler, oder wenn dies nicht möglich ist, durch kurze schrift— 
liche Übermittlung der zu berücksichtigenden Punkte auf einer Überweisungskarte, an den Ver— 
mittlungsschalter verwiesen. Nicht selten wird der Beratende eine är zthiche Unte r⸗ 
suschunng vor der endgültigen Beratung veranlassen müssen. Dazu sind dann der Vertrauens— 
arzt des Arbeitsamtes oder anderer ärztlicher Fürsorgestellen (Lungenfürforge, Augenheil— 
anstalt), u. a. auch ein Psychiater oder andere Arzte im Dienste der Stadt, heranzuziehen. Gesund— 
heitliche Mängel unserer jungen Generation sind außerordentlich häufig. Fast jedes dritte Kind 
kommt aus einer Lungenkranken Familie, ist selbst schwach, unterernährt, unent— 
wickelt. 
Bei der Beratung ist vor allem das Augenmerk auch darauf zu richten, gut geeignete 
und begabte Jugendliche für die gelernte oder mindestens angelernte Arbeit zu ge— 
winnen; wenn wirtschaftliche Verhältnisse des Jugendlichen dagegen sprechen, muß nach ein— 
gehender Überlegung mit den Eltern versucht werden, ihnen durch Zugabe von Lehrlings— 
beihilfen die Lehre zu ermöglichen. 
Die ins Buchdruckergewerbe eingestellten Lehrlinge mußten sich auch in diesem 
Jahre einer besonderen GEignungsprüufung unterziehen, die gemeinsam vorgenommen
	        
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