Bauwesen
Schulhäusern, den Amtsgebäuden, Bädern, Kranken- und Pfründneranstalten usw. mit Aus—
nahme derjenigen bei der Straßenbahn, im Gaswerk und der Wasserversorgung.
Tätigkeit. Unter den mancherlei Arbeiten des Amtes seien folgende hervorgehoben:
in den für die staatliche Polizeiwehr auf der Burg eingerichteten Amtsräumen wurde
eine Niederdruckdampfsammelheizung eingerichtet, damit die in diesen Räumen befindlichen
historischen und künstlerischen Architekturteile nicht durch das Feuer der vorhandenen Einzel⸗
heizvorrichtungen beschädigt werden können. In dem vollständig umgebauten Asyl für
obdachlose Männer wurde, entsprechend seiner auf neuer Grundlage aufgebauten
Betriebsweise, anstelle der Einzelheizung eine neue Warmwassersammelheizung, ein drei—
zelliges Brausebad und ein mit heißer Luft wirkender Ungeziefervernichtungsapparat eingebaut
und mit Beginn der Heizzeit 1920 in Benützung genommen.
2. Grundstückswesen.
a. Städtischer Grundbesitz.
Berwaltungseinteilung. Die Berwaltung des städtischen Grundbesitzes ist
dem Siedlungs-, Gewerbeförderungs- und Verkehrsreferat übertragen. Ihm obliegt ins—
besondere der An- und Verkauf von Grundstücken sowie die Vermietung und Verpachtung des
Grundbesitzes der Stadtgemeinde und der von der Stadtgemeinde verwalteten Stiftungen.
Die Erledigung der mit Grundstücksangelegenheiten zusammenhängenden laufenden Arbeiten
innerhalb des Referates ist dem städtischen Miet-und Pachtamt und dem Stiftungsamt über—
tragen.
Die An- und Verkäufe von Grundstücken werden zunächst im Bauausschuß behandelt
und im Anschluß daran dem Stadtrat zur Beschlußfassung unterbreitet.
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken wird, wenn Referent und Pfleger
sich einigen, im Verfügungswege genehmigt. Bestehen Meinungsverschiedenheiten, dann
entscheidet der Berwaltungs- und Polizeisenat. Größere und wichtigere Miet; und Pacht-⸗
sachen werden im Ausschuß für die Verwaltung des städtischen Grundbesitzes vorberaten.
Als Pfleger für den städtischen Grundbesitz sind 4 ehrenamtliche Stadträte, je einer
für einen bestimmten Teil des Stadtgebietes, aufgestellt.
An und Verkauf. Die Erweiterung des städtischen Grundbesitzes geschah in früheren
Jahren weniger im Rahmen eines für die Erwerbung des Grund und Bodens aufgestellten
bestimmten Planes, als vielmehr in Ausnützung einzelner, besonders günstig erscheinender Kauf—
gelegenheiten. So wurde im Fahre 1906 das etwa 32 Tagwerk umfassende Platnersberg—
anwesen erworben, nachdem bereits im Jahre 18093 das Ro senauanwesen mit
einem Flächeninhalt von rund 9 Tagwerk auf die Stadtgemeinde übergegangen und im gleichen
Jahre das Gelände am Luitpoldhain mit einem Flächeninhalt von rund 101 Tagwerk
erworben worden war.
Im Jahre 1908 wurde gegen Verzicht auf die bis dahin auf dem Lorenzer und Se—
balder Wald ruhenden Forstrechte das Zeppelinfeldgelände (rund 261 Tagwerk)
erworben, das bekanntlich heute als Kleingartenland mit gutem Erfolg bewirtschaftet wird.
Zur Erweiterung des Stadtparks wurden im Jahre 1807 die Anwesen Schallershof
Nr. Jl und 2 (10,09 Tagwerk), im Jahre 1808 eine Gesamtfläche von 6,88 Tagwerk und im dJahre
1902 eine solche von 3,41 Tagwerk angekauft.
Ermöglichten es die erwähnten Geländeerwerbungen, im Westen, Norden, Nordosten
und Südosten wertvolle gemeindliche Anlagen zu schaffen und dadurch der von Jahr zu
Jahr zunehmenden Bevölkerung leicht erreichare Erholungsplätze zu erschließen,