Wohlfahrtspflege
aus Fürsorgemitteln einen lohnenden Verdienst durch Heimorbeit ermöglicht. Bei dieser Stele
waren fast staändig 30 40 Witwen beschäftigt, die den Bedarf an Kleidungs- und Wäschestücen
aus Stoffvorräten der Fürsorgestellen anfertigten. Oiese Heimarbeit hat sich sehr gut bewährt
und wird auch von den Witwen sehr gern in Anspruch genommen. Diese Abteilung ist auch
di i der sadtishen Belleidungeselle, welcher die Lagerung, Berarbeitumg und Ausgobe
der der Fürsorgestelle gehörigen Wäsche- und Kleiderbestände obliegt, in Fühlung.
17. Kriegsfürsorge.
Allgemeines. Es sind hier nur noch solche Unterstützungsfälle von Hinterbliebenen
anhängig, die noch nicht in den Genuß einer Rente getreten sind. Außer der infolge der zu—
nehmenden Teuerung notwendig gewordenen und mit Wirkung vom 1. Juni 1920 beschlossenen
150 prozentigen Erhöhung der Notbedarfsätze sind Anderungen nicht eingetreten. Der Abbau
der Kriegsfürsorge ist von Beginn des Nechnungsjahres an von Monatshälfte zu Monatshbhälfte
stetig fortgeschritten.
Familienunterstützung an Angehörige von Nriegsteilnehmern. Sie wurde am Schlusse
des Berichtsjahres nur noch in 7 gegenüber 481 Fällen am Beginn desselben gewährt. Familien⸗
unterstützung an Angehörige von Kriegsteilnehmern aus Elsaß-Lothringen mußte in einem Falle
bis einschließlich Juli 1920 bezahlt werden. Ausbezahlt wurden insgesamt an reichsgesetzlicher
Familienunterstützung nebst städtischem Zuschuß 90 505,97 M.
Kriegswohlfahrtspflege. Mit Entschließung des Reichsarbeitsministers vom 30. März
920 wurden die Aufwendungen aus Mitteln der Kriegswohlfahrtspflege sehr beschränkt. Die
bisherigen Invalidenrentner sowie die durch den Krieg in Not Geratenen fielen daher ab
1. April 1920 der städtischen Armenpflege zur Last. Unterstützt werden zurzeit nur noch Eltern⸗
teile (Bater und Mutter) Vermißter und Gefallener, sowie uneheliche Kinder. Es wird jedoch
ausdrücklich bemerkt, daß die Unterstützungen nur als Vorschüsse auf etwaige spätere Renten⸗
bezüge gewährt werden. Die Kriegswohlfahrtspflege hatte am Schlusse des Berichtsjahres
nur in 16 gegenüber 278 Unterstützungsfällen am Beginn desselben einzutreten. Die gewährten
Unterstützungen beliefen sich insgesamt auf 28 787, 40 M.
18. Hospital zum heiligen Geist.
Belegungszahl. Durch die notwendig gewordene anderweitige Zuteilung des ver—
fügbaren Raumes sind nur mehr 226 (bisher 260) Pfründnerstellen vorhanden.
Satzungsänderung. Bisher war die Aufnahme in die Anstalt nur solchen Personen
gestattet, welche u. a. in Nürnberg oder in Eschenbach, B.A. Gunzenhausen, die Heimat hatten.
Da mit dem SOnkrafttreten des Unterstützungswohnsitzgesetzes der Begriff „Heimat“ wegfiel,
wurde mit Gesamtbeschluß vom 19. Mai 1920 bestimmt, daß künftig auch solche Personen Auf—
nahme finden können, welche seit längerer Zeit (mindestens 5 Jahre) ununterbrochen in Nürn—
berg wohnhaft sind. Durch Gesamtbeschluß vom 25. August 1920 wurde ferner ausgesprochen,
daß in Zukunft auch konfessionslosse Leute aufgenommen werden können. Mit
Rücksicht auf die ungünstige Finanzlage sind von nun an auch die Angehörigen der Insassen,
soweit tunlich, zu den Verpflegskosten heranzuziehen.
Betrieb. Während bis 1918 einschließlich der Unterhalt des Heiliggeistspitals vollständig
aus Stiftungserträgnissen und eigenen Einnahmen gedeckt werden konnte, müssen seit 1919
infolge der außerordentlichen Teuerung bedeutende Mittel aus der Stadtkasse zugeschossen
werden.
Aerztlicher Bericht. Die Todesfälle überstiegen den 10 jährigen Durchschnitt ganz be—
trächtlich, obschon die Zahl der Pfründnerstellen abermals sank. Die höhere Sterblichkeit war