Soziale Fürsorge
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und jeJ Vertreter (mit beratender Stimme) des Grund- und Hausbesitzervereins, des Mieter—
vereins und der Organisation der Wohnungslosen.
Eine Ersatzleistung für nicht vorzunehmende Rationierung einer Wohnung (c Ratio—
nierungsablösung) wird vom Wohnungsausschuß nur in besonderen Fällen genehmigt.
Die Ersatzleistung soll darin bestehen, daß gleichwertige Mohnräume neu geschaffen werden,
oder daß Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden. Die Ablösung kann nur in folgenden
Fällen zugestanden werden: 1. wenn aus alten, mangelhaften Wohnungen Geschäftsräume
gewonnen werden sollen, wird auf vollem Ersatz der Neubaukosten für die Wohnungen bestanden,
also mindestens der Betrag von 880 M für den qm Wohnfläche verlangt; 2. wenn es sich um
luxuriöse Wohnungen handelt, wo die beschlagnahmten Räume wegen der Miethöhe nicht zur
Befriedigung des gewöhnlichen Wohnungsbedürfnisses verwendet werden können, wird die
Entschädigungssumme so hoch bemessen, daß deren Annahme dem Wohnungsamt vorteilhafter
erscheint als die Verwendung der beschlagnahmten Räume; 3. wenn es sich um Einfamilien—
häuser handelt, deren Raumanordnung derartig ist, daß wegen der großen Reibungsflächen
zwischen dem Hauptmieter und dem Zwangsmieter Streitigkeiten zu befürchten sind, welche
früher oder später zu einer Entfernung des Zwangsmieters führen müssen, so bleibt es dem
Ausschuß überlassen, zu entscheiden, ob der gebotene Entschädigungsbetrag so hoch ist, daß damit
für Wohnzwecke mehr geschehen kann als bei der Durchführung der zweifelhaften Zwangs—
einquartierung.
Die Ersatzleistung für Rationierung begann am 3. März 1921 und erreichte am 1. April
1921 den Betrag von 90 ooo M in zus. 6 Fällen.
15. Städtische Futtermittelstelle.
Allgemeine Übersicht. Die Futteranforderungen der Tierhalter mußten, soweit sie
die der Beschlagnahme unterliegenden Körnerfutter, Hafer, Gerste und Kleie, betrafen, aus den
Zuweisungen der Landesfuttermittelstelle München befriedigt werden. Im übrigen befanden
sich in den Lagern der Futtermittelstelle noch genügend aus dem Vorjahre stammende Futter-
mittel, die inzwischen von den Behörden dem freien Handelsverkehr übergeben waren.
Der in den Vorjahren ruhige Geschäftsgang der Futtermittelstelle geriet im Jahre
1920 durch große Preisstürze mehrmals ins Stocken. Bereits im vorjährigen Verwaltungs—
bericht ist der in den Monaten April und Mai 1020 eingetretene Preissturz geschildert. Das
rücksichtslose Vorgehen der Reichsfuttermittelstelle, welche einer nachträglichen
Stornierung der z. Z3t. einer geeigneten und günstigen Absatzmöglichkeit bestellten Waren trotz
unseres wiederholten Einspruches nicht stattgab, hat zur Erhöhung der damaligen Krise nicht
unwesentlich beigetragen. Diese Waren langten zum größten Teil mit einer Verspätung, teil—
weise bis zu 6 Monaten, während des allgemeinen Preissturzes ein. Dabei äußerte sich die
Schwerfälligkeit des Betriebes der Reichsfuttermittelstelle noch augenscheinlicher in Preiserhöh—
ungen zu einer Zeit, wo die betreffenden Futtermittel auch mit starkem Preisnachlaß nicht mehr
abzusetzen waren. Die Hauptschwierigkeiten erwuchsen aus dem Absatz unseres Reisfutter—
mehles. So waren im August 1020 ca. 2000 Ztr. Reisfuttermehl in den Lagern vorhanden,
welche zu dem Preise von 1858 M per Ztr. eingekauft werden mußten, und deren nunmehriger
Berkaufswert durchschnittlich 6080 darstellte. Bei den übrigen Futtermitteln wie Melasse,
Mastschrot, Seradellaschrot und Kartoffelwalzmehl waren die Verhältnisse nicht viel anders.
Würden diese Lagerbestände zu den damaligen Tagespreisen verkauft worden sein, so hätten
wir Unsummen von Berlusten erlitten. Um eine derartige finanzielle Einbuße zu vermeiden,
wurde das teuere Reisfuttermehl mit billigen Futtermitteln, meist Gerstenkleie, vermengt,
und Mischfutter hergestellt. Da gerade zur damaligen Zeit in Norddeutschland eine unge—