Soziale Fürsorge
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als dies im Eigenbetrieb oder bei der Vergebung an Unternehmer der Fall gewesen wäre.
Außerdem gestaltete sich das Verhältnis zwischen Aufsichtspersonal und den Notstandsarbeitern
um vieles besser, als es bei den Arbeiten im Eigenbetrieb der Fall war.
Ein großer Teil von Erwerbslosen der Stadt Nürnberg wird auch durch das Sie d—
lbungswerk Nurnberg J und II beschäftigt. Es erhält vom Reich, Staat und der
Stadtgemeinde namhafte Zuschüsse. Damit wegen Mangels an Material und Geldmitteln
nicht eine Anzahl Arbeiter entlassen werden mußte, ließ die Stadtgemeinde die Erd- und Rohr—
verlegungsarbeiten für die Wasserleitung des Siedlungswerkes durch Arbeiter des genannten
Werkes erledigen. Die Arbeiten wurden im Taglohn ausgeführt.
Sämtliche von der Stadtgemeinde beschäftigten Erwerbslosen erhalten die sogenannte
Schwerarbeiterzulage; außerdem wird, wo es notwendig ist, für Unterkunft, Bekleidung
und Werkzeuge Sorge getragen. Allgemein kann gesagt werden, daß bei der außerordentlich
schlechten Lage des Arbeitsmarktes infolge der ungünstigen Wirtschaftslage die Beschaffung von
Notstandsarbeiten noch für längere Zeit zu den Aufgaben der Stadtgemeinde gehören wird.
6. Städtische Fettstelle.
Berichtszeitraum: Kalenderjahr 1010).
Nationen. Bei Beginn des FJahres 1919 war die Kopfmenge pro Woche auf 62,58
Fett festgesetzt. Am 285. August erfuhr die wöchentliche Kopfquote eine Erhöhung auf 150 g,
wovon 50 g in Butter und 100 g in Margarine zu geben waren. Ab 10. Oktober 1919 wurde
mit sofortiger Wirkung die wöchentliche Fettration auf 100 8 herabgesetzt und zwar wurde die
wöchentliche Margarinemenge von 100 g auf 50 8g gekürzt. Die Vation betrug.also 50 g Butter
und 50 g Wargarine. Hierzu hat die Bayerische Landesfettstelle bestimmt, daß die Abgabe von
Margarine nicht wöchentlich, sondern alle zwei Wochen durchgeführt werden solle. Es kamen
also zur Verteilung in der einen Woche 50 8 Butter, in der nächsten 508 Butter und 1008
Margarine, in der dritten 508 Butter usw. Wenn auch ab 25. August die wöchentliche Zuweisung
der Landesfettstelle an Butter nur 50 g pro Kopf betrug, so konnten doch infolge der Milch—
entrahmung bis 6. Oktober 1919 62,5 8 Butter neben den 1008 Margarine gegeben werden.
Nach Aufhebung der Entrahmung (6. Oktober 1919) konnte nur die vorgeschriebene Kopfration
von 50 g verteilt werden.
Mit Bustter konnten die Fettmarken eingelöst werden im Januar, Juni, Juli, August,
September, Oktober und Dezember. Hierzu konnten ab 26. August bezw. 6. Oktober die Zu—
satzmengen von 100 bezw. 50 8 Margarine gegeben werden. In den übrigen Monaten mußte,
da der Buttereingang nicht ausreichte, zur Einlösung der Fettmarken Rinderfett, Schweine-
fett, Margarine und Butterschmalz herangezogen werden, im Dezember auch Auslandsfett.
Im April war der Buttereingang infolge der politischen Berhältnisse äußerst gering; man war
in der Hauptsache auf die Erzeugnisse der mittelfränkischen Molkereien angewiesen. In diesem
Monate konnte fast nur Rinderfett und Margarine abgegeben werden. Vom 4. Juni an wurde
der Bevölkerung erstmals amerikanisches Fett als Sonderzuweisung abgegeben;
auf den Kopf entfielen 62,8 8. Weitere Zuweisungen außerhalb der Vation an Auslandsfett
erfolgten am 26. Juni (Kopfmenge 125 8), am 16. Juli (50 8), am 15. August (2580 8). Das
im Dezember abgegebene Auslandsfett wurde auf das Kontingent angerechnet. Das Aus—
landsfett wurde auf Weisung des Reichsernährungsministeriums zu verbilligtem Preise abgegeben.
Preise. Im Laufe des Berichtsjahres fanden folgende Erhöhungen der Kleinverkaufs⸗
— M auf 5M pro Pfund, für Butterschmalz
von 4,20 .M auf 6,60 M pro Pfund. Der Margarinepreis wurde dreimal erhöht: ab 25. August
von 210 M auf 3, 40 M, ab 1. Oktober von 3, 40 auf 4,00 M, ab 17. November von 4,90 M
auf 5. Der Preis für Rinderfett wurde erhöht ab 1. Dezember von 2,32 M auf 5,30 M.