Metadaten: Beiträge zur Geschichte Wenzel Jamnitzers und seiner Familie

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andern wolle Im fall auch der gutscher und Benediet Ammon 
vor ausfertigung des schreiben wider hieher gelangen sollien. 
lieselbe auch hören. 
GC. Behem. 
199. Aus dem Briefbuch 228. fol. 56. Kgl.K. A. N. Nr. 26. 1609 
Jer röm. kay. Maytt. praesidenten und hofeamer räthen ete. 
Wolgeborne, gestrenge, edle und veste: unser willig dienst 
seien euren gdn. und herrl. etc. mit vleiss voran berait, Gnedig 
und günstig herrn! Euer Gd. und hr. schreiben betreffend das 
zeld, welches unlangsten im Rockenzaner wald einem hiesigen 
yutscher, der solches geführt im beisein etlicher unserer bürger, 
welche auf der gutschen gewest, von sieben reuthern gewald- 
'hätig ist abgenommen und raublich darvon geführt worden, 
haben wir den 13. diss wohl empfangen und was desswegen 
in namen der Röm. kay. Maytt., unsers allergnedigisten herrn 
begert wurdet, nach notturft vernommen und gleichwohlen al- 
bereit darvor und alsobalden nach ankunft unserer darbei ge- 
wesenen burger und gutschers und derselben anzeig solches 
vorgeloffenen facti unvermerkte doch vleissige kundschaft alhie 
und in unserm gepiet auf die thäter machen lassen, ungeacht 
doch darfür zuhalten, sie werden sich nicht leichtlich anhero 
begeben, dieweilen sie gewust, dass sowol der gutscher, also 
die er geführt hat, hiesige burger seien, welche sie, thäter, 
möchten kennen, und die dadurch in unrath und verhaft kom- 
men, auch seithero auf angeregt euer gd. und herr]. schreiben 
unsere darin benannte burger, so viel deren anjezo allhie an- 
zutreffen gewest, dann der Benedict Ammon und der gutscher 
zeithero wider verraist, umbstendlichen verhören und ihren be- 
sicht aufschreiben lassen. Was nun dieselben ausgesagt, das 
haben aus hiebeigeschlossenem bericht euer gd. und herrl. fer- 
ners innhalts zuvernemen, denselben soll auch unverlengt com- 
municirt werden, wann wir was weileres schriftwürdiges werden 
in erfarung bringen, darauf dan ferners gute kundschaft solle 
gelegt werden und sollte gleichwohln denselben auch diese that 
alsobalden von uns angefügt worden sein, wann wir von un- 
sern burgern nicht vermerkt hetten, dass sie solchen verlauf 
alcohalden dem rath zu Rockenzahn angezeigt und nach Prag 
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