Volltext: Gebete – Nürnberg, STN, Cent. VII, 24

10 Von dem ordentlichen 
chen / vnd ins gemein den offenbaren Gottesdienst 
besuchen kan da ist ein frommer Christ vor GOtt 
vnd Gewissens halben schuldig dasselbige zu thun. 
Auch wir im Newen Testament / wollen wir gottse⸗ 
lich seyn in Christo Jesu / muͤssen vntadelich wan⸗ 
deln fuͤr GOtt so wol in allen seinen Satzungen 
(Ordnungen vnnd Sacrramenten / vnnd gantzem 
aͤnsserlichem offentlichem Gottesdienst )als auch al⸗ 
len seinen Gebotten nach dem innwendigen Got⸗ 
tesdienst deß Hertzens. Gebott vnd Satzun⸗ 
gen / der innwendige vnnd außwendige 
Bottesdienst sollen bey einander seyn. 
Jenes soll bey vns seyn zum Zeugnuß vnserer ver⸗ 
porgenen Kindschafft bey Gott / dieses zum Zeug ⸗ 
nuß vnsers Gehorsambs vnd Demuth fuͤr GOtt 
etc. Was GOtt zusammen gefuͤgt hat / das soll der 
Mensch nicht scheyden / Matth. 19. v. 6. 
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CAPUT II. 
Von dem ordentlichen ofsentlichen 
predigen. 
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EAs aber anbelangt(absonderlich von 
Y ⁊ der Sach zu reden das predigen vñ Pre⸗ 
8 digt hoͤren / so sollen frome Hertzen wissen / 
dz dieses von Anfang der Welt vnter Gottes Volck 
gebraͤuchlich gewesen ist zu predigen von dem Na⸗ 
zen deß HERRR / Gen. 4. v. 16. Wis offt seynd 
die
	        
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