In den Kreisen der Künstler und Kunstfreunde
Nürnbergs hatte man geplant, diesen Tag durch eine
grofsartige Feier der ganzen deutschen Künstlerschaft
in Nürnberg auszuzeichnen; der deutsch-französische
Krieg vereitelte den Plan und man mufste sich mit einer
einfachen lokalen Festfeier begnügen. Bei dem Fest.
bankette im Saale der Museumsgesellschaft am Abend
des 21. Mai war versammelt, was Nürnberg an Künst-
lern und Freunden der Kunst beherbergte. Da ergriff
Bezirksgerichtsrat Dammer das Wort und bat und
forderte von den Festgenossen im Namen des Fest-
ausschusses die Einlösung einer Ehrenschuld, Dürers
Geburtshaus und das Haus, in dem er seine Jugend:
jahre verlebt habe, seien in fremde Hände über-
gegangen; sein Wohnhaus aber stehe im Schutze der
Stadt. Allein wer bürge für die ferne Zukunft dafür,
dafs nicht dereinst, wenn die lebende Generation
längst künftigen Geschlechtern den Platz geräumt hätte,
triftige Beweggründe die kunstgeweihte Stätte einer
anderen Bestimmung zuführten, Schon jetzt for-
dere die Bedeutung Dürers, dafs man sein irdisches
Asyl nicht nur äufserlich im Charakter seiner Zeit
erhalte, sondern auch sein geistiges Wirken durch
Zusammenfassen seiner Schöpfungen bleibend 'an
schaulich und segenbringend mache. Gerade hier,
in’ seinem Wohnhause, sollten Dürers Werke, einem
Jeden zugänglich werden. Deshalb glaube der Fest-
ausschufs nur dann seiner Aufgabe gerecht geworden
zu sein, wenn er an die Versammlung die Bitte
richte, gutzuheifsen, dafs nur. durch eine bleibende
Nachwirkung des Festes die heutige Generation das
Mafs ihrer Verpflichtung erfüllt habe, und die schöne
Feier durch Unterzeichnung des Entwurfes zu einer
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