Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltärigkeit 
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Die Tätigkeit der Hauptarbeitsämter erstreckt sich zunächst auf den Regierungsbezirk. Es bleibt ihnen 
aber unbenommen, mit den übrigen Hauptarbeitsämtern und nach Bedarf auch mit den sonstigen Arbeitsämtern 
der anderen Regierungsbezirke in Verbindung zu treten. 
Das Hauptarbeitsamt München nimmt zugleich die Aufgaabe einer Landesstelle für den 
öffentlichen Arbeitsnachweis wahr. 
II. Das Verfahren bei der zwischenörtlichen Arbeitsvermittlung bemißt sich folgendermaßen: 
In den Gemeinden, wo ein Arbeitsamt besteht, gehen die Arbeitgeber, die Arbeitskräfte benötigen, 
sowie die Arbeitnehmer, die Beschäftigung suchen, zweckmäßigerweise zunächst das örtliche Arbeitsamt an. 
In Gemeinden, wo ein Arbeitsamt nicht vorhanden ist, können sich die Arbeitgeber und Arbeitnehmer 
unmittelbar oder durch Vermittlung der Gemeindebehörde an das zunächst gelegene Arbeitsamt oder an das 
Hauptarbeitsamt des Regierungsbezirkes wenden. 
Kann das zunächst um Vermittlung angegangene Arbeitsamt dem Gesuche selbst entsprichen, so weist es 
dem Gesuchsteller unmittelbar die gewünschten Arbeitskräfte oder die gewünschte Stelle zu. Ist es hierzu nicht 
sofort und voraussichtlich auch nicht in den nächsten Tagen oder innerhalb der vom Gesuchsteller angegebenen 
längeren Frist imstande, so übermittelt es das Gesuch dem Hauptarbeitsamte des Regierungsbezirkes, damit dieses auf 
Grund der bei ihm vorliegenden Anmeldungen die Vermittlung vornehmen kann. Ist auch das Hauptarbeitsamt (mit 
Ausnahme von München) nicht hierzu in der Lage, so gibt es das Gesuch an das Hauptarbeite amt München als die 
Landesstelle für den öffentlichen Arbeitsnachweis weiter. 
Die sämtlichen Arbeitsämter und Hauptarbeitsämter haben es sich angelegen sein zu lassen, unnötige 
örtliche und fachliche Verschiebungen der Arbeiter zu vermeiden und die Arbeiter tunlichst in die Nähe 
ihres bisherigen Wohnsitzes und für den bisherigen Beruf zu vermitteln. Namentlich gilt das auch von den land— 
wirtschaftlichen Arbeitern und Dienstboten. 
Ein besonderes Augenmerk haben die Arbeitsämter darauf zu richten, dem ständigen Mangel an land— 
wirtschaftlichen Arbeitskräften nach Möglichkeit abzuhelfen. Zu diesem Zweck haben sie u. a. die einschlägigen 
Stellenangebote und Stellengesuche den im Regierungsbezirke hauptsächlich verbreiteten landwirtschaftlichen Fach— 
blättern regelmäßig mitzuteilen und den landwirtschaftlichen Berufsvertretungen auf Anfrage die gewünschten 
Aufschlüsse zu erteilen. 
Zur möeglichsten Beschleunigung der Besetzung offener Stellen haben ferner die Arbeitsämter — neben 
der Abgabe der Stellenangebote und Stellengesuche im Sinne der Ziffer 2 — die offenen Stellen, für die 
passende Arbeitskräfte nicht vermittelt werden konnten und voraussichtlich auch nicht in den nächsten Tagen oder 
innerhalb der vom Arbeitgeber bezeichneten längeren Frist vermittelt werden können, dem Hauptarbeitsamte 
regelmäßig jeden Donnerstag anzuzeigen. Auf Grund dieser Anzeigen geben die Hauptarbeitsämter jeden Freitag 
eine Sammelliste für offene Stellen heraus, die den Arbeitsämtern und den größeren Gemeinden des 
Regierungsbezirkes, nach Bedarf auch anderen Stellen sowie den wichtigeren Tageszeitungen mitageteilt wird. 
Die Hauptarbeitsämter tauschen die Sammelliste gegenseitig aus. 
Die zum Vollzug des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 etwa 
erforderlichen Zusatzbestimmungen werden besonders erlassen werden. 
Arbeitsnachweis für Verwundete. Zur Behebung des Arbeitermangels 
hatte die Kgl. Regierung von Mittelfranken durch Entschließung vom 3. Februar 1916 im 
Einverständnis mit dem stellv. Generalkommando des III. bayer. Armeekorps sämtliche Distrikts— 
verwaltungsbehörden angewiesen, dem städtischen Arbeitsamt Nürnberg als Hauptarbeits- 
vermittlungsstelle des Regierungsbezirkes den Bedarf an Arbeitskräften anzuzeigen, der durch 
Genesende aus Lazaretten oder bei Ersatztruppenteilen gedeckt werden könnte. Vom 
Arbeitsamt Nürnberg-wurden die eingegangenen Meldungen zusammengestellt und verviel— 
fältigt den Ersatztruppenteilen und Lazaretten bekannt gegeben, welche wiederum die unter⸗ 
stellten Genesenden hiervon verständigten und sich freiwillig zur Arbeitsöbernahme Meldende 
gegebenenfalls beurlaubten. 
Um für den Arbeitsmarkt noch mehr brachliegende Arbeitskräfte zu gewinnen, wurden 
mit dem Sanitätsamt des III. bayer. Armeekorps Verhandlungen gepflogen, um Verwundete 
noch während der Dauer der Heilbehandlung, ihrer Arbeitsverwendungsfähigkeit entsprechend, 
gegen Lohn beschäftigen zu können. Diese Verhandlungen führten zur eigentlichen Bildung 
des Arbeitsnachweises fir Verwundete. Seine Tätigkeit begann Ende September und voll— 
zieht sich ungefähr in folgender Weise. Will ein Verwundeter Arbeit annehmen, so bringt
	        
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