292
Schulen
des Berichtsjahres 9 (12) Schulpraktikanten und 11 (37) Schulpraktikantinnen. Für den
weiblichen Handarbeitsunterricht waren 13 (16) Praktikantinnen beschäftigt.
Die Gesundheitsverhältnisse des seminagristisch gebildeten Lehrpersonals
gestalteten sich, wie folgt.
Das männliche Lehrpersonal hatte Urlaubstage: wegen Krankheit 5637 (6061),
wegen anderer Ursachen 564 (5417), zusammen 6201 (11478). Bei 186 Erkrankungen
männlicher Lehrpersonen kamen auf eine erkrankte Lehrperson 41,45 Krankenurlaubstage
(1913/14 bei 424 Erkrankungsfällen auf eine Lehrperson 14,29 Urlaubstage).
Das weibliche Lehrpersonal erhielt wegen Krankheit 719 (1696), wegen anderer
Ursachen 161 (241), zusammen 880 (1937) Urlaubstage. Bei 27 Erkrankungen trafen auf
eine erkrankte Lehrerin 26,63 Krankenurlaubstage (1913/,14 bei 97 Erkrankunasfällen auf eine
Lehrperson 17,48 Urlaubstage).
Der im Vorjahre berechnete Durchschnitt, welcher auf eine der im Dienst gestandenen
Lehrkräfte wegen Krankheit und wegen anderer Ursachen trifft, konnte bei den vielen Einbe—
rufungen von Lehrern (Zu- und Abgängen) für das Schuljahr 1914,15 nicht festgestellt werden.
Urlaub für Studienzwecke wird grundsätzlich nur dann genehmigt, wenn dieser
unmittelbar den Schuldienst angeht; wenn es sich um Fortbildung im persönlichen Interesse
der Lehrkraft handelt, hat der Austritt aus dem städtischen Schuldienst zu erfolgen.
Uber die durch Ministerialentschließung vom 8. Mai 1875 eingerichteten und geregelten
Fortbildungskurse und Fortbildungskonferenzen des Lehrpersonals siehe Verwaltungs—
bericht 1897 G. 535 ff.
Durch Ministerialentschließung vom 9. Dezember 1908 wurden die Bestimmungen
über die Fortbildung des Lehrpersonals an den Volksschulen neu geregelt.
Im Jahre 1915 bestanden, wie im Vorjahre, sechs Fortbildungsbezirke, nämlich
Bezirk J (GBezirksoberlehrer Gagel), nordwestlicher Bezirk,
II Witktmanny) nordöstlicher Bezirk,
1 Grimmy südöstlicher Bezirk,
V Bosch) südlicher Bezirk,
VI( Scheiblhuber), südwestlicher Bezirk.
Die Bezirke J und II liegen nördlich der Linie Fürther Straße — Frauentorgraben —
Hauptbahnhof — Königstraße— Pegnitz und werden getrennt durch eine Linie Plobenhofstraße—
Hauptmarkt — Rathausplatz — Burgstraße — Burg —Pilotystraße — Uhlandstraße. Die Bezirke III,
V' und VIerstrecken sich südlich erstgenannter Linie und sind geschieden durch Allersberger—
und Katzwanger Straße einerseits und die Münchener Bahnlinie andererseits.
Bezirk IV (Bezirksoberlehrerin König) umfaßt sämtliche weiblichen Lehrkräfte des
ganzen Stadtgebietes.
Die Bezirksoberlehrer und -Oberlehrerinnen werden von der Kgl. Regierung ernannt
und erhalten für ihre Tätigkeit eine besondere Vergütung aus der Kreiskasse.
Mit Regierungsentschließung vom 23. April 1915 wurde der Königliche Bezirks—
schulinspektor Gagel (GBezirk —) auf Ansuchen von der Funktion eines Bezirksoberlehrers
für den Fortbildungsbezirk J unter Anerkennung der geleisteten treuen und ersprießlichen
Dienste enthoben. Da dem Bezirk J im Jahre 1915 nur wenige Kandidaten zugewiesen
waren, wurde von der Aufstellung eines anderen Bezirksoberlehrers vorläufig abgesehen.
Die Kandidaten wurden für die Dauer des Kriedges dem Bezirk II GBezirksoberlehrer
Wittmann) zugewiesen.
Über die Bücherei der Fortbildungsbezirke siehe Abschnitt „Lehrerbücherei“.
Zu Beginn des Schuljahres 1914,15 erklärte der Bezirkslehrerverein, daß die hiesige
Lehrerschaft bereit sei die Stunden. welche zur Fortführung des Unterrichts an der Volks—