Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1915 (1915 (1918))

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Schulen 
des Berichtsjahres 9 (12) Schulpraktikanten und 11 (37) Schulpraktikantinnen. Für den 
weiblichen Handarbeitsunterricht waren 13 (16) Praktikantinnen beschäftigt. 
Die Gesundheitsverhältnisse des seminagristisch gebildeten Lehrpersonals 
gestalteten sich, wie folgt. 
Das männliche Lehrpersonal hatte Urlaubstage: wegen Krankheit 5637 (6061), 
wegen anderer Ursachen 564 (5417), zusammen 6201 (11478). Bei 186 Erkrankungen 
männlicher Lehrpersonen kamen auf eine erkrankte Lehrperson 41,45 Krankenurlaubstage 
(1913/14 bei 424 Erkrankungsfällen auf eine Lehrperson 14,29 Urlaubstage). 
Das weibliche Lehrpersonal erhielt wegen Krankheit 719 (1696), wegen anderer 
Ursachen 161 (241), zusammen 880 (1937) Urlaubstage. Bei 27 Erkrankungen trafen auf 
eine erkrankte Lehrerin 26,63 Krankenurlaubstage (1913/,14 bei 97 Erkrankunasfällen auf eine 
Lehrperson 17,48 Urlaubstage). 
Der im Vorjahre berechnete Durchschnitt, welcher auf eine der im Dienst gestandenen 
Lehrkräfte wegen Krankheit und wegen anderer Ursachen trifft, konnte bei den vielen Einbe— 
rufungen von Lehrern (Zu- und Abgängen) für das Schuljahr 1914,15 nicht festgestellt werden. 
Urlaub für Studienzwecke wird grundsätzlich nur dann genehmigt, wenn dieser 
unmittelbar den Schuldienst angeht; wenn es sich um Fortbildung im persönlichen Interesse 
der Lehrkraft handelt, hat der Austritt aus dem städtischen Schuldienst zu erfolgen. 
Uber die durch Ministerialentschließung vom 8. Mai 1875 eingerichteten und geregelten 
Fortbildungskurse und Fortbildungskonferenzen des Lehrpersonals siehe Verwaltungs— 
bericht 1897 G. 535 ff. 
Durch Ministerialentschließung vom 9. Dezember 1908 wurden die Bestimmungen 
über die Fortbildung des Lehrpersonals an den Volksschulen neu geregelt. 
Im Jahre 1915 bestanden, wie im Vorjahre, sechs Fortbildungsbezirke, nämlich 
Bezirk J (GBezirksoberlehrer Gagel), nordwestlicher Bezirk, 
II Witktmanny) nordöstlicher Bezirk, 
1 Grimmy südöstlicher Bezirk, 
V Bosch) südlicher Bezirk, 
VI( Scheiblhuber), südwestlicher Bezirk. 
Die Bezirke J und II liegen nördlich der Linie Fürther Straße — Frauentorgraben — 
Hauptbahnhof — Königstraße— Pegnitz und werden getrennt durch eine Linie Plobenhofstraße— 
Hauptmarkt — Rathausplatz — Burgstraße — Burg —Pilotystraße — Uhlandstraße. Die Bezirke III, 
V' und VIerstrecken sich südlich erstgenannter Linie und sind geschieden durch Allersberger— 
und Katzwanger Straße einerseits und die Münchener Bahnlinie andererseits. 
Bezirk IV (Bezirksoberlehrerin König) umfaßt sämtliche weiblichen Lehrkräfte des 
ganzen Stadtgebietes. 
Die Bezirksoberlehrer und -Oberlehrerinnen werden von der Kgl. Regierung ernannt 
und erhalten für ihre Tätigkeit eine besondere Vergütung aus der Kreiskasse. 
Mit Regierungsentschließung vom 23. April 1915 wurde der Königliche Bezirks— 
schulinspektor Gagel (GBezirk —) auf Ansuchen von der Funktion eines Bezirksoberlehrers 
für den Fortbildungsbezirk J unter Anerkennung der geleisteten treuen und ersprießlichen 
Dienste enthoben. Da dem Bezirk J im Jahre 1915 nur wenige Kandidaten zugewiesen 
waren, wurde von der Aufstellung eines anderen Bezirksoberlehrers vorläufig abgesehen. 
Die Kandidaten wurden für die Dauer des Kriedges dem Bezirk II GBezirksoberlehrer 
Wittmann) zugewiesen. 
Über die Bücherei der Fortbildungsbezirke siehe Abschnitt „Lehrerbücherei“. 
Zu Beginn des Schuljahres 1914,15 erklärte der Bezirkslehrerverein, daß die hiesige 
Lehrerschaft bereit sei die Stunden. welche zur Fortführung des Unterrichts an der Volks—
	        
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