Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit— 189
Nachstehende Übersicht zeigt die Zahl der als Armenwohnungen verfügbaren Räume
und die Belegung nach dem Stand vom Dezember sowie den Kostenaufwand für die Unter—
haltung.
Wohnräume
Am 1. Dezember 1915 belegt mit
Kosten-⸗
Aufwand
Ladoe der Häuser
eizbare 15
r Kammern Männern! Frauen Kindern
zusammen
Poersonen
M
Untere Kreuzgasse 16 ..
Marximiliansplatzs ..
Stiftungswohnung daselbst
Spittlertormauer 13 ..
Peter-Vischer-Straße 88.
Kapadocia . .
Günthersbühlstraße 30
Vorderer Spitalhof 3.
Katharinengasse 5
7. . . .
Außere Bayreuther Straße 106
Stöpselgasse 1/1
1/II
V/Il
1580. . ..
Wunderburggasse 1041 und III
Allersberger Straße 462.
Glockenhofstraße 588 ..
Endterstraße 18/11 u. III
Obere Talgasse 16..
Schwabacher Straße 35
Schnieglinger Straße 3
Vogelsgarten 18
32
21
9
6
4
7
12
26
35
51
44
8
15
22
15
7
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72
22
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Die Bewohner der Armenhäuser erhalten nach Bedarf auch Unterstützungen in Geld,
Brot, Mittagskost, Kleidungsstücken, Betten und Brennmaterial; ärztliche Hilfe wird ihnen
bon den Armenärzten der betreffenden Bezirke geleistet.
Die Armenhäuser unterstehen in hygienischer Hinsicht der Aufsicht derienigen Armen—
ärzte, in deren Bezirk sie liegen.
Für Arme (besonders für Zugereiste), welche nur um ein Obdach nachsuchen, stehen
die beiden Zufluchtsanstalten Großweidenmühlstraße 37 und Marplatz 12 zur Verfügung.
Diese sind aber nicht mehr der Armenpflege unterstellt, sondern werden vom Stadtmagistrat
nach Beschluß vom 10. Februar 1911 als allgemeine öffentliche Woblfahrtsanstalten weiter—
geführt. Siehe den Abschnitt „Wohnungsfürsorge“.
Unterstützung in Nürnberg nicht heimatberechtigter Personen.
Außer zur Fürsorge für die in Nürnbera bebeimateten Armen ist die Aufenthaltsgemeinde
auch verpflichtet.
1. den nicht heimatberechtigten Personen, die während ihres Aufenthaltes öffentlicher
Hilfe bedürfen, die unentbehrlichen Reisemittel oder die erforderliche unaufschiebbare Unter—
stützung nach den für Heimatberechtigte bestehenden Vorschriften zu gewähren: