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aber wohl an eine Selbstverletzung, bei der er mit dem
Instrument tiefer gekommen sei als beabsichtigt. Der
Stadtgerichtsarzt Dr. Horlacher, der nachher die Behand:
lung übernommen hatte, sagt: Die Wunde konnte eben-
sogut durch eigene wie durch fremde Hand beigebracht
werden. Psychologisch sei ihm eine Selbstverletzung aber
wahrscheinlicher. Der Landgerichtsarzt Dr. Albert, der
bei der Sektion zugegen war, äußerte dagegen: ‚Die
Möglichkeit des Selbstmordes kann nicht in Abrede ge-
stellt werden, ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit
spricht aber dafür, daß die Wunde durch fremde,
geübte Hand zugefügt worden ist.“ Dr. Heidenreich,
der ihn zuerst gesehen und untersucht hat, kann sich
zu einer endgültigen Meinung nicht durchringen. Er
kämpft mit den Gründen, die für die eine und für die
andere Möglichkeit sprechen, führt sie gegeneinander
an, aber, wie gesagt, eine bestimmte eigene Ansicht ist
aus der Schrift, die er veröffentlicht hat. nicht heraus-
zulesen.
Eine große Rolle spielte die Frage: Vermag sich ein
Mensch, der rechtshändig ist, auf diese Art zu verletzen,
daß er von links in sich hineinsticht? Man hat alle mög-
lichen Theorien aufgestellt: er habe sich die Waffe in den
Leib geklopft, oder er habe das Messer an einen Baum
gestemmt; auch hat man behauptet, er sei überhaupt
linkshändig gewesen. Dies letzte ist bis heute mindestens
zweifelhaft. Auf der einen Seite wissen wir, daß er z. B.
seine Papparbeiten bei Pfarrer Fuhrmann mit der rechten
Hand verrichtete, dabei auch das Messer in dieser Hand
führte, und daß er rechtshändig schrieb; auf der anderen
Seite wird behauptet, daß er allerlei auch mit der linken
Hand getan, z. B. links Kegel geschoben habe. Die Wahr-
heit wird sein. daß er Ambidexter war und beide Hände