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die
Gemeindevertretung und Verwaltung
83
jegen die guten Sitten verstoßen oder erkennen lassen, daß die Auskunftsuchenden sich einer
zesetzlichen oder sittlichen Pflicht entziehen wollen und in Angelegenheiten, in denen gegen
die Stadtgemeinde Nürnberg Klage oder gegen die Beschlüsse des Stadtmagistrats Beschwerde
erhoben ist. Die Verweigerung der Auskunfterteilung war im Berichtsjahre nur in 4 Fällen
beranlaßt. Von seiner Befugnis in geeignet erscheinenden Fällen zur Vermeidung von Pro—
zessen und Ersparung von Kosten die außergerichtliche Vermittlung zwischen den Parteien zu
bersuchen, machte der Leiter der Rechtsauskunftstelle in 292 Fällen Gebrauch. Von den
228 Fällen, in denen beide Parteien der Ladung Folge leisteten, gelang es, 190 durch Ver—
gleich zu erledigen.
Die Rechtsauskunftstelle übt ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie ist zugleich gemeind—
liches Vermittlungsamt für Privatbeleidigungsklagen.
Die Rechtsauskunftstelle erfreute sich sofort nach ihrer Errichtung eines lebhaften
Besuchs, der sich im Laufe des Berichtsjahres noch wesentlich steigerte. Wie viele Auskünfte
in den einzelnen Monaten erteilt wurden und auf welche Rechtsgebiete sich die Anfragen
»erteilten, zeigt nachfolgende Übersicht. Naturgemäß war die Inanspruchnahme der Rechts—
uskunftstelle auf den einzelnen Gebieten sehr verschieden stark. An erster Stelle steht das
Bürgerliche Recht (43,10/0), dann folgen: die Gewerbeordnung (16,90/0), das Zivilprozeß—
und Konkursrecht (11,10/0), das Strafrecht und Strafprozeßrecht (10,30/0), das Handelsrecht
5,80/0), das Gemeinde- und Staatsrecht (5,60/9), das Versicherungsrecht (5,10/0) und sonstige
Rechtsgebiete (2,10/09.
53 838
5 353 5 8—5 5 338388
Gegenstand 5 374343
—A DVVDVVV—— —
Zus.
1912
Allgemeiner Teil des B.G. B.
Mietrecht........
Zonstiges Forderungsrecht..
Sachenrecht.. ..
zamilienrecht......
Erbrechttt. ..
Gesindewesenn.... . . .
Gewerbl. Dienst- u. Lehrvertrag
Sonstiges Gewerberecht. ..
Kaufmänn. Dienst- und Lehr—
vertrag.. 41
Sonstiges Handelsrecht. ..
Zivilprozeß- u. Konkursordnung
Strafrecht und Strafprozeß.
Krankenversicherung.. ..
Unfallversicherung.....
Invalidenversicherung. ..
Angestelltenversicherung. ..
Sonstiges Versicherungsrecht.
Steuersachen. ...
Staats- und Gemeindeange—
harigkeitetese4is 6 18 5264 6 4410 138
Armensachen...... 5 6 11 16017 9 6 7 12117 141 124
Militärsachen.. ... 2 —1 4 4 2 5 312 2 2 1 30
Schul- und Kirchensachen .. 112 1 3 — —1 313 5 2 1 22
Sonstige Gemeinde- und
eenheen. 133 10 28 21 15 6 5122 405 6 12 122
Sonstige Rechtsgebiete. . . 16 20 14 7 13013 91 810 25 88131 204
Zusammen 6511 660) 880) 8881870 0550815 666 802 914 918 804 98481
Auf das Jahr 1912 trafen 306 Arbeitstage; es wurden somit täglich durchschnittlich
32 Auskünfte erteilt.
Zu berücksichtigen ist hierbei, daß Auskünfte an dieselbe Person nur dann einzeln
gezählt wurden, wenn es sich um materiell getrennte Sachen handelte. Berührte eine Auskunft
verschiedene Gebiete, so wurde die Auskunft nur einmal und zwar für die Spalte gezählt, in die