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Schuld für Erbauung von Wohnhäusern für städtische Arbeiter und Be—
dienstete. Der durch Schuldaufnahme gedeckte Aufwand für die Erbauung dieser Wohn—
häuser beträgt insgesamt 356 129 6. (Siehe Verwaltungsbericht 1902 S. 121).
Die Tilgung der in diesem Betrage bei der städtischen Sparkasse aufgenommenen
Darlehensschuld hat nach dem genehmigten Schuldentilgungsplan mit dem 1J. Januar 1902
begonnen. Festgesetzt ist ein Tilgungszeitraum von 100 Jahren. Der jährliche Aufwand für
Verzinsung und Tilgung beträgt 12877 — 3,4893 8/0 des Bauaufwandes und zwar 3,50/0
für Verzinsung und O4b03 /0 anfänglich für Tilgung.
In den Jahren 1902 und 1903 bis 1912 wurden für Verzinsung und Tilgung
12591 I0 X 12877 M, zusammen 141361 M aufgewendet. Davon entfallen 5426 4
auf Tilgung, sodaß der Stand der Schuld bei Schluß des Berichtsjahres sich auf
350 703 MA beziffert.
Betriebsfonds der Stadtkämmerei. Die städtischen Kollegien haben unterm
8. und 11. März 1904 beschlossen, für die Stadtkämmerei einen ständigen Betriebsfonds in
der Höhe von 2000000 M zu beschaffen und diese Summe als ein 31/0/6iges, in 75 Jahren
von 1905 an mittels einer gleichbleibenden Annuität von 75800 MA (d. i. 70000 M anfäng—
liche Zinsen und 5800 6 0,ꝛ9 8/0 anfängliche Tilgung) rückzahlbares Darlehen von der
städtischen Sparkasse Nürnberg aufzunehmen. Diesen Beschlüssen wurde durch Entschließung
der Kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, vom 3. April 1904 die staats—
aufsichtliche Genehmigung erteilt.
In den Jahren 1905 bis 1911 wurden zusammen 52500 zur Tilgung an die
städtische Sparkasse abgeführt, sodaß der Schuldrest Ende 1912 noch 1947 500 A betrug.
4. Städtischer Grundbbesitz.
Lagerbuchhaltung. Die Anlegung des Lagerbuches hat im Berichtsjahre ihren ord—
nungsmäßigen Fortgang genommen. Es wurde jeweils sogleich nach Eintreffen des Neu—
messungsergebnisses für eine Steuergemeinde das Lagerbuch hierfür angelegt. Bis zum
Jahresschlusse war die Anlegung für 20 Steuergemeinden des Stadtbezirkes und in der
Hauptsache auch für die auswärtigen Besitzungen durchgeführt. Die Planherstellung hielt
damit gleichen Schritt.
An Urkunden wurden die Jahrgänge 1907 bis 1911 vom Sekretariat des Gemeinde—
kollegiums, woselbst sie seither verwahrt waren, übernommen. Die dringlichen Anlegungs—
arbeiten verhinderten eine weitergehende Ubernahme. Aus dem gleichen Grunde können auch
die in der Registratur verwahrten Brandversicherungsurkunden erst im Jahre 1913 oder 1914
der Lagerbuchhaltung zugeführt werden.
Die laufenden Arbeiten brachten im Berichtsjahre 775 Geschäftsvorfälle; darunter
befanden sich umfangreiche Wert- und Flächenbereinigungen.
Eine erhebliche Arbeit verursachten die erstmaligen Feststellungen im Vollzuge des
8 120 Abs. II des Grundsteuergesetzes, wonach jene gemeindlichen Grundstücke, welche un—
mittelbar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, Steuerfreiheit genießen.
Im mündlichen Verkehr haben zahlreiche Verwaltungsstellen der Stadt von den
Einrichtungen der Lagerbuchhaltung Gebrauch gemacht.
Bewertung des städtischen Grundbesitzes. Der gesamte städtische Grundbesitz ist
für den Stand bei Jahresschluß bewertet auf 195 305 768 (184 502 473) M; davon rentierend
164429 575 (155 611965) M, nicht rentierend 80876 188 (28 887 508) . GVergl. die
Bemerkungen 1) und 2) in der Schlußspalte der Nachweisung S. 481).
Unter diesem Vermögen sind die Plätze, Straßen, Wege, Brücken, Stege, Denkmäler
und Wetterhäuschen nicht inbegriffen.
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