Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

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Bei Ausscheidung nach der Art der Kurse ergibt sich folgende Zusammenstellung 
1912/13 1911/12 
Kurse Schülerinnen Kurse Schülerinnen 
Sammelkursen. 42 1286 42 1238 
Hilfskurse .. 3 62 3 66 
Erste Kurse. 60 1806 51 1605 
Zweite Kursen. 59 1795 58 1813 
Dritte Kurse. 65 2059 F 1862 
Dberkurse... 10 328 240 
zusammen . 239 7336 239 6824 
Hierunter befinden sich 15 (6) Verkäuferinnenkurse mit zusammen 457 (245) 
Schülerinnen. Es bestanden vier J. fünf II. und sechs III. Kurse. Für diese Kurse gilt im 
allgemeinen der Lehrplan für die Mädchenfortbildungsschule, doch wurden die an ihr 
wirkenden Lehrkräfte angewiesen, den Unterricht mit Bezugnahme auf das Berufsleben der 
Schülerinnen zu gestalten. In den Lehrplan ist auch Unterricht in der Anstandslehre auf— 
genommen worden. Über die Errichtung besonderer Verkäuferinnenkurse siehe Verwaltungs— 
bericht 1909 S. 431 f. 
Der Unterricht an der Mädchenfortbildungsschule wurde durch 151 (147) Volks— 
schullehrer und 91 (72) Volksschullehrerinnen in den städtischen Volksschulgebäuden erteilt. 
Entlassen wurden im Berichtsjahre 2792 (2512) Schülerinnen. 
Schulgeld wird nicht erhoben. Nur haben Schulgäste der Mädchenfortbildungs— 
schule jährlich 1,80 M zu bezahlen. 
Die Kosten der Schule betrugen im Berichtsjahre für die Stadt 86773 (84775) 6. 
Nach dem Lehrplan der städtischen Mädchenfortbildungsschule werden außerdem 
anterrichtet die fortbildungsschulpflichtigen Schülerinnen folgender Anstalten: der Nürnberger 
Frauenarbeits- und Kochschule (früher Rötter), der Neuen Nürnberger Frauenarbeitsschule 
des Vereins Frauenwohl, der Frauenarbeitsschule von Emma Rösel, der Nürnberger 
Lehranstalt für weibliche Handarbeiten (GGodron), des städtischen Waisenhauses und der 
Pflege- und Krippenanstalt. 
Knabenfortbildungsschule. Das Ortsstatut, die Knabenfortbildungsschule betreffend, 
mit Schulordnung findet sich abgedruckt im Verwaltungsbericht 1904 S. 577 ff. 
Der fortschrittliche Arbeiterverein Nürnberg hat mit Gesuch vom 5. August 1911 an— 
geregt, daß für die Weiterbildung vielversprechender Talente, deren hervorragende Befähigung 
und deren Fleiß durch berufene Gutachter einwandfrei anerkannt sein müßte, entsprechende 
Mittel alljährlich in den städtischen Etat und zwar erstmals bereits für das Jahr 1912 ein— 
gesetzt werden. 
Mit Beschlüssen der städtischen Kollegien vom 19. Dezember 1911 und 2. Januar 1912 
wurden 10000 “ bewilligt für Stipendien an hervorragend befähigte und fleißige 
Schüler der Fortbildungsschule zum Besuch von höheren Fachschulen und zur 
Weiterbildung. 
Der Ausschuß für die Knabenfortbildungsschule hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 
1912 beschlossen, die Stipendien unter Angabe der zu stellenden Bedingungen zur öffentlichen Be— 
werbung auszuschreiben. Hierbei soll besonders hervorgehoben werden, daß nur ganz besonders 
tüchtige Schüler berücksichtigt werden können, die auch durch ein Zeugnis ihres Meisters 
bestens unterstützt werden müssen. Die Auswahl der Bewerber kann durch die Lehrer ge— 
troffen werden, welche die Schüler mit den näheren Bestimmungen noch vertraut machen können.
	        
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