Gibitzenhofstraße 151, Goethestraße 42, Holzgartenstraße 14, vordere Karthäusergasse 4,
Schnieglinger Straße 38/50, Schweinauer Straße 20, Webersplatz 17/19, Wiesenstraße 68.
Die Wärmezimmer waren geöffnet vom 10. Januar 1912 an, Mittwochs und
Samstags von 11-ÿ5 Uhr, an den übrigen Wochentagen von 11 512 Uhr, und wurden am
19. Februar 1912 wieder geschlossen; nur das Wärmezimmer im Schulhause Gibitzenhof—
straße 151 und dasjenige der Hilfsklassen im Schulhause Wölckernstraße 43, welches am
8. Februar 1912 eröffnet wurde, wurden bis auf weiteres offen gelassen.
Den Kindern der Bewohner der Garteustadt, welche 42 Stunde Schulweg zurück—
zulegen haben, wurde gestattet, während der Wiuntermonate die Mittagszeit in ihrem Schul—
hause Gibitzenhofstraße 151 zubringen zu dürfen und zwar Montags, Dienstags, Donnerstags
und Freitags von 11-2 Uhr.
Die Aufsicht in den Wärmezimmern wurde nach freiwilliger Meldung durch Volks—
schullehrer, meistens Praktikanten und Praktikantinnen, gegen besondere Vergütung geführt.
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Schulen
Lehr- und Lernmittel. Die Abgabe der für Lehrer und Freischüler nötigen Lehr—
und Lernmittel ist seit 1. Januar 1906 neu geregelt (siehe Verwaltungsbericht 1906 S. 686 ff.).
Diese Vorschriften mußten infolge Einführung des Naturzeichnens in den hiesigen Volks—
schulen bezüglich der Zeichengegenstände eine Abänderung erfahren.
Nach Vorschlag des Volksschulausschusses und im Einverständnis mit dem Armen—
pflegschaftsrate wurde unterm 21. Mai 1910 eine neue Geschäftsordnung für die Behandlung
der Gesuche um Lernmittelfreiheit erlassen, welche im Berwaltungsbericht 1910 S. 337 ff.
abgedruckt ist.
Am 21. Mai 1912 wurden neue Vorschriften über den Bedarf und die
Abgabe der notwendigen Lehr— und Lernmittel durch Vermittlung der
Lehrerobmänner erlassen, welche nachstehend abgedruckt sind.
Die Abgabe der für Lehrer und Freischüler notwendigen Lehr- und Lernmittel erfolgt an der Hand
der eingereichten Bedarfsbogen; es sind folgende eingeführt:
I) Für Bücher,
B) „Schreib- und Zeichengegenstände,
C) „ Lehrerbedarf,
D) , Wandkaͤrten, Anschauungsbilder und sonstige auf den vorgenannten Bedarfsbogen nicht an—
geführte Lernmittel,
D) Graues Papier für auswärts beheimatete Freischüler,
E) Für Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder Schulgeräten,
F) „Ausbesserungsarbeiten, dann
)y „„Bucher für Knabenfortbildungsschüler,
8) „Schreib- und Zeichengegenstände für Knabenfortbildungsschüler.
Die Vordrucke sind von den einzelnen Lehrkräften je nach Bedarf auszufüllen und an den Obmann
abzugeben, der den Gesamtbedarf seines Schulhauses in den vorgedruckten Verzeichnissen (M, B, C), genau nach
Klassen geordnet und jede Klasse für sich abgeschlossen, zusammenzustellen hat.
Auf den Verzeichnissen oder Bedarfsbogen ist zu bestätigen, daß sämtliche Genußscheine vorliegen,
weshalb es notwendig ist, daß die Genußscheine mit dem Bedarfsbogen auf Verlangen dem Dbmann vorgelegt
werden. Die Anlegung eines Verzeichnisses ist nicht notwendig, wenn nur ein einzelner Bedarfsbogen ein—
gereicht wird.
Es ist auseinander zu halten der Bedarf
1. der in den Abgabevorschriften bezeichneten Lehrmittel für den Schulbetrieb der Lehrer,
2. der in den Abgabevorschriften aufgeführten Lernmittel
a) für in Nürnberg beheimatete Freischüler,
b) für außerhalb Nürnbergs beheimatete Freischüler, zu welchen auch die vorläufig in
Nürnberg beheimateten zählen (Vordruck auf grauem Papier).
Die Bedarfsverzeichnisse sind wie bisher anfangs Juli für das J. Schulhalbjahr und anfangs Januar
für das II. Schulhalbjahr einzureichen, damit die Lehr- und Lernmittel bis zum Beginn des Unterrichts geliefert
und verteilt werden können.
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