Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1910 (1910 (1911))

Semeindevertretung und Verwaltung 
3. Distriktsvorsteher. 
Im Fahre 1910 haben 4Distriktsvorsteher das Amt niedergelegt, sind gestorben, sodaß 
A 35 wurden nach Ablauf einer dreijährigen Amtszeit wieder ernannt. 
u. Dienstverhältnisse der Beamten und Bediensteten. 
Anstellung. Die Anstellungsverhältnisse der städtischen Beamten und Bediensteten sind 
im Berichtsjahre unverändert geblieben. Siehe die Berwaltungsberichte 18906 S. 54 ff., 
1807 S. 50, 1808/ 90 S. 58, 1900 S. 60, 1902 S. 98, 1906 S. 148. 
Die gelegentlich der Gehaltsneuregelung beantragten ÄAnderungen wurden bis nach dem 
Erscheinen eines Gemeindebeamtengesetzes zurückgestellt. 
Personalstand. Die Zusammenstellung auf S. 385 f. zeigt, wie viel Beamte und 
Bedienstete — außer den Magistratsmitgliedern — bei Jahresschluß im städtischen Dienste standen; 
die wöchentlich entlohnten und daher auf Wochenlisten berrechneten Bediensteten und Arbeiter 
sind außer Betracht gelassen. 
Gehaltsverhältnisse. Durch die Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 18. Januar 
und 1. Februar 1910 wurden die Gehälter der städtischen Beamten und Bediensteten mit 
Wirkung vom 1. Januar 1910 an vollständig neu geregelt und hierdurch die in den früheren 
Berwaltungsberichten dargestellten Gehaltsordnungen durch neue ersetzt. (Siehe Seite 37 ff.) 
Sonstige Dienstverhältnisse. Hinsichtlich der sonstigen Dienstverhältnisse ist auf die 
Berwaltungsberichte 1896 S. 66 ff. 1808/ 00 S. 66, 1903 S. 66, 1904 S. 67, 1906 S. 157, 
1907 S. 70ff. 1908 S. 87 f. und 1909 S. 40 zu verweisen. 
Im Berichtsjahre wurde durch Gesamtbeschluß vom 18. März 1910 der Urlaub der 
städtischen Beamten neu geordnet. 
Der alljährliche Erholungsurlaub beträgt für die Beamten der Klassen: 
1 und 2: 6 Wochen; 
3: 1 Monat, nach vollendetem 50. Lebensjahr 5 Wochen; 
P und 5: 1 Monat; 
6: 3 Wochen, nach vollendetem 50. Lebensjahr 4 Wochen; 
7: 2 Wochen, „ J 40. J A 
8 und 9: 2 Wochen, „ 45. J A 
10, 11 und 12: 10 Tage, F F 45. F 2 3 
13 bis 16: 1 Woche, nach vollendetem 45. Lebensjahr 10 Tage. 
Denselben Urlaubsanspruch wie die letzten Klassen haben die nicht eingereihten Ingenieur⸗, 
Bau—⸗ und Geometerassistenten, Magistratsassistenten und Schreiber. 
Ferner wurden im Zusammenhange mit der Gehaltsneuregelung auch die Satzungen 
der städtischen Pensionsanstalt vollständig umgearbeitet. Die neuen Satzungen werden auf 
S. 41 ff. im Wortlaute mitgeteilt. 
Ehrengaben. Uber die bei Berleihung von Ehrengaben maßgebenden Grundsätze 
siehe die Verwaltungsberichte 1807 S. 56 ff, 1905 S. 66, 1904 SG. 67 und 1907 S. 75. 
Im Berichtsjahre wurden mit Ehrengaben bedacht 
für 25 jährige Dienstzeit: 
2 mittlere Beamte, 8 Lehrer, 12 Bedienstete und 5 Arbeiter; 
für 40 jährige Dienstzeit: 
1mittlerer Beamter,. 2 Lehrer. 
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