Volltext: Umgearbeitete Dienst-Instruction für die Polizei-Mannschaft des Magistrats der königl. bayer. Stadt Nürnberg

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konnte er, der sein ganzes bisheriges Leben vor allem der Aus— 
bildung des Heeres gewidmet hatte, wohl am besten beurteilen. 
Und die Mobilmachung des Jahres 1880, wie im Jahre 1859 
die Mobilmachung gegen Fraukreich, das OÖsterreich jetzt in Italien 
bekämpfte, zeigten ihm recht deutlich, wo die Schäden der dermaligen 
Einrichtung des preußischen Heeres lagen. Zur Vertretung und 
Durchführung des von ihm geplanten Reformwerkes berief er am 
53. Dezember 1889 den General-Lieutenant von Roon, und bei 
der Eröffnung des Landtages am 12. Januar 1860 legte er 
in der Thronrede die Notwendigkeit einer Neugestaltung und 
Vermehrung des preußischen Heeres dar. Er wies nach, daß die 
politischen Verhältnisse eine Erhöhung der jährlich einzustellenden 
Mannschaft gebieterisch forderten, und daß andererseits die seit 
den zwanziger Jahren erheblich gesteigerte Volkszahl und Volks— 
wohlfahrt einen erhöhten Friedensstand des preußischen Heeres 
wohl zu ertragen vermöchten. Er wies ferner nach, daß bei 
einer Mobilmachung nach der dermaligen Einrichtung eine über— 
große Zahl von älteren Landwehrmännern einzuziehen sei, 
während sehr viele jüngere Leute für den Heeresdienst verloren 
gingen. So verlangte er denn vom Landtage die Mittel für 
eine längere Ausdehnung des Dienstes in der Reserve und für 
eine Erhöhung des Friedensstandes der Armee von 127 000 auf 
212000 Mann. Der Landtag konnte sich dem Gewicht der dar— 
gelegten Gründe nicht verschließen, er bewilligte jedoch die 
geforderten Mittel nur für die Dauer eines Jahres. Deshalb 
legte Wilhelm in dem ersten Erlaß, den er nach seiner Thron— 
besteigung an sein Volk richtete, diesem die Notwendigkeit einer 
Umgestaltung des Heeres aufs neue dringend ans Herz. „Es ist 
Preußens Bestimmung nicht“, sagte er, „Raem Genuß der erworbenen 
Güter zu leben. In der Anspannung seiner geistigen und sittlichen 
Kräfte, in dem Ernst und der Aufrichtigkeit seiner religiösen Ge— 
sinnung, in der Vereinigung von Gehorsam und Freiheit, in der 
Stärkung seiner Wehrkraft liegen die Bedingungen seiner Macht, nur 
so vermag es seinen Rang unter den Staaten Europas zu behaupten.“ 
Bisher war es in Preußen Sitte gewesen, daß die Stände 
dem neuen Herrscher kurz nach seinem Regierungsantritte die 
Huldigung leisteten. Gegenüber den im Volke hervortretenden
	        
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