Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1909 (1909 (1911))

Verschiedene Reichs- Staats- und Kreisangelegenheiten 398 
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Hälfte zur Bildung dieses Fonds bei der Kgl. Haupt-Bank in Nürnberg anzulegen. Der 
Hetrag von 3025 ist bereits angelegt und wird im offenen Depot für den Verein gehalten. 
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Siebenter Abschnitt. 
Steuerneuanlage. 
J. Neuanlage der Kapitalrentensteuer für die Jahre 1910 und 1911. 
Das Kgl. Rentamt Nürnberg II stellte unterm 17. Juni 1909 an den Stadtmagistrat 
Nürnberg das Ersuchen um Anberaumung der beiden Fristen zur Abgabe der Steuer— 
erklärungen, die Kapitalrentensteuer für die Jahre 1910 und 1911 betreffend. (Artikel 14 
und 16 des Kapitalrentensteuergesetzes vom 9. Juni 1899.) 
Daraufhin erließ der Stadtmagistrat Nürnberg eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe 
der Steuererklärungen während der Zeit vom 16. bis einschließlich 24. Juli 1909. Nach 
Ablauf dieser Frist erging die zweite Aufforderung mit Festsetzung einer Frist vom 26. Juli 
»is 9. August 1909. 
Zur Entgegennahme der Erklärungen wurde am 16. Juli 1909 eine aus einem Rech— 
aungsrevisor als Leiter und zwei Hilfsarbeitern bestehende Dienststelle für Kapitalrentensteuer— 
erklärungen errichtet. 
Bei dieser Dienststelle sind 8293 Kapitalrentensteuererklärungen eingekommen, welche am 
O. Auqust 1909 an das Kal. Rentamt Nürnberg II übermittelt wurden. 
II. Neuanlage der Gewerbesteuer für die Periode 1910 und 10911. 
Nach Art. 59 Abs. Il des Gewerbesteuergesetzes hat die Neuanlage der Gewerbesteuer 
bon zwei zu zwei Jahren, und zwar in dem der Steuerperiode vorhergehenden Kalender— 
ahre stattzufinden. Der Vollzug der Neuanlage für die Steuerjahre 1910 und 1911 wurde 
mit Entschließung des kgl. Staatsministeriums der Finanzen vom 28. Mai 1909 angeordnet. 
Aufgabe der Gemeindebehörde war es, 
1. ein Verzeichnis der sämtlichen im Gemeindebezirke betriebenen Gewerbe und wohn— 
haften Gewerbetreibenden herzustellen;: 
2. die Gewerbesteuerpflichtigen öffentlich aufzufordern, innerhalb bestimmter Frist oder 
in einem bestimmten Termine, welche beide nicht unter einer Woche betragen dürfen, ihre 
Steuererklärung abzugeben;: 
3. schriftliche Steuererklürungen entgegenzunehmen oder die mündlichen Steuererklärungen 
inter entsprechender Beachtung der Anordnungen im Art. 28 und 29 des Gewerbesteuer— 
gesetzes zu Protokoll zu nehmen; 
4. bis längstens 17. September 1909 das Verzeichnis der Gewerbe und Gewerbe— 
reibenden nebst allen Unterlagen an das zuständige Rentamt abzugeben. 
Zur Erledigung dieser Arbeiten wurde am 5. Juli 1909 die aus einem Offizianten als 
Leiter und 5 Hilfsarbeitern bestehende Dienststelle für Gewerbesteuererklärungen eingerichtet. 
Nach dem bisher üblichen, auf Vereinbarung beruhenden Verfahren wurden zunächst 
wieder aus den rentamtlichen Steuerlisten Abschriften der Fassionen und Einsteuerungen ge— 
fertigt, die das unter Ziffer 1 genannte Verzeichnis ersetzen sollten.
	        
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