Objekt: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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601. [1582, I, 2. Abt. 7 a] 5. Mai 1582: 
Adam Aspachen, malern und bürgern hie, jetzo in der 
verstrickung zu Prag, soll man auf sein schreiben wider Philipp 
Scherle, auch bürgern hie, eins silbern eingefassten verguldten 
spiegls halben deß beclagten Scherls darauf gegebnen bericht 
wider einschliessen. 
602, [1582, II, 1 a] 17. Mai 1582: 
Peter Weinherrn, fürstlichem bairischen wardein, soll 
man seine abgerissene und gedruckte wappen etlicher fürsten und 
potentaten neben verehrung zwaier gulden wider zuschicken. 
603. [1582, II, 12 b] 21. Mai 1582: 
Hansen Spaichels deß jüngern verlesene supplication 
umb verstattung aines platz zu aufrichtung ainer drehmühl und 
der geschwornen deß rotschmidhandwercks darauf 
gegebnen bericht und widerfechten soll man den verordenten 
herren an der rug zu bedencken zustellen, ob und was dem 
petenten zu verstatten oder wie ime sonst in ander weg Zu 
helffen. 
604. [1582, II, 21 b] 28. Mai 1582: 
Auf herren Otthainrichen, pfalzgrafen bei Rein, 
gnedig schreiben soll man seinen f. g. Peter Carl*), Meiner 
Herren pau- und werckmaister, auf etliche tag zukommen 
lassen, doch dem Carl sagen, sich mit dem furderlichsten wider- 
ımb nach haus zu verfügen. 
605. [22 b] Friderichen Hildeprandt, goldtschmidt, 
soll man erfordern und deß in seiner werckstat negstverschinen 
sambstagsnacht [26. Mar] entstandenen feuers halben zu red 
halten und seinen gesellen, ders verwarlost und ime das silber 
abtragen wöllen, ins loch einziehen. Und Jacob Berlein, dem 
wechter, der deß feuers so zeitlich gewahr worden, ein pfund 
novi verehren. 
606. Lienhardt Dürr. briefmaler, kommt vor. 
1) S. Neudörfer ed. Lochner S. 213. Doppelmayr 213, Mummenhoff, Rathaus 
an vielen Orten (vgl. das Register). Sein Grab auf dem Rochuskirchhofe. Vgl. 
‘Gugel), Norischer Christen Freydhöfe Gedächtnis (1682) S. 57 f. Peter Carl kommt 
in den Ratsverlässen unendlich häufig vor. Es konnten nur einige wichtigere der 
auf ihn bezüglichen Verlässe aufgenommen werden. Der Inhalt der meisten darf 
übrigens als bekannt gelten.
	        
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