Volltext: Das Nachleben des Hans Sachs vom XVI. bis ins XIX. Jahrhundert

1927 
fand darin offenbar ebenso geistigen Nährgehalt, wie ihn sonst der 
Pietismus aus Hans Sachsens Werken einsog. Auch unter den Alt- 
dorfer Gelehrten war der Pietismus vertreten; seiner milderen Rich- 
tung, wie sie durch Birken und Dilherr in Aufnahme gekommen 
war, gehörten Omeis und Wagenseil an. ! 
Wagenseil gedenkt in seiner Abhandlung von dem Meister- 
gesange auch der literarischen Beihilfe, die ihm der Nürnberger 
Arzt Gottfried Thomasius geleistet hat; wir erfahren dabei, daß 
dieser auch Hans-Sachs-Handschriften besaß (s. oben S. 12). Schon 
der Vater der Brüder Gottfried und Christian Thomasius, Jakob 
Thomasius, war (nach Goedeke, 2 2. 951) im Besitze der Dresdner 
Handschrift M 10. Hans-Sachs-Handschriften, die im Besitze des Gott- 
fried Thomasius waren, sind später in das Eigentum Gottscheds 
übergegangen. Eine ganz hervorragende Stellung im Nachleben des 
Hans Sachs nimmt jedoch Christian Thomasius ein, der in Leipzig 
und Halle als Rechtslehrer eine mächtig anregende und aufklärende 
Tätigkeit entwickelte. Auf den ersten Blick muß es auffallen, daß 
der Jurist Thomasius in nicht literarhistorischen Werken dem Hans Sachs 
hohe Auszeichnung zuteil werden läßt. Bei näherem Zusehen wird 
indes dieses Vorgehen verständlicher. Thomasius hat nicht nur gegen 
die alleinherrschende Macht des römischen Rechtes Stellung ge- 
nommen, er hat auch neben der lateinischen Sprache der deutschen 
Sprache einen entsprechenden Spielraum im akademischen Leben 
verschafft, seine Hörer im deutschen Stil auszubilden versucht und 
als Publizist eine über das engere Fach seiner juristischen Lehr- 
tätigkeit hinausreichende literarische Kenntnis bewiesen.“ Bei der 
hervorragenden Stellung, die Thomasins einnahm, ist der Wert seines 
Urteiles in literarischen Dingen nicht zu unterschätzen. Das über- 
mäßige Lcb, das er dem eben erschienenen Lohensteinschen Roman 
von Arminius und Thusnelda spendete, * muß uns allerdings sehr 
1 Vgl. A. Tholuck, Das akademische Leben des 17. Jhäts. 2, Halle, 
1854, S. 17, S. 27 ff. 
2 Ernst Landsberg, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft. 
3. Abth. 1. Halbbd., München und Leipzig, 1898 (= Gesch. der Wiss. in 
Deutschland. N. Z. 18. Ba.) S. 71—111. E. Landsberg in der, Allg. d. 
Biogr. 38. Bad., Leipzig, 1894, S. 93—102. Jakob Minor.in der Viertel- 
jahrschr. für Litteraturg. Hg. v. B. Seuffert, 1 (Weimar, 1888), S. 1—9, bes. S. 4. 
3 Vgl. R. E. Prutz, Geschichte des deutschen Journalismus. 1. Th. 
Hannover, 1845, S. 329—330.
	        
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