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Gewerbe- und Straßenpolizei 103
gewerblicher Arbeiten auf 1313 (1019) qm Fläche. Für diese Benutzung der Straßen
wurden 2567 (2387) M vereinnahmt..
Firmentafeln. Bezüglich der Bestimmungen über die Anbringung von Firmentafeln,
welche in die öffentliche Straße hineinragen, wird auf die Verwaltungsberichte 1897 S. 268,
1898/99 S. 272, 1900 S. 294, 1902 S. 514 und 1906 S. 559 Bezug genommen.
Bezüglich der zum Schutze des Orts- und Landschaftsbildes gegen verunstaltende
Reklame bestehenden ortspolizeilichen Vorschrift wird auf den Verwaltungsbericht 1909
S. 368 verwiesen. Auf Grund dieser Vorschrift mußte im Berichtsjahre wieder eine größere
Anzahl Firmentafeln entfernt werden.
Besondere straßenpolizeiliche Anordnungen. Im Berichtsjahre wurden nachstehende
Anordnungen straßenpolizeilicher Natur von vorübergehender Wirkung erlassen:
1. Für die Dauer des Sonntag, den 26. Februar 1911 von den hiesigen Kar—
aevalsgesellschaften veranstalteten Faschingzzuges wurde die Sperrung einer Reihe von
Straßen verfügt.
2. Für den Fastnachtsdienstag, 28. Februar 1911, von 3-6 Uhr nachmittags wurde
für den Verkehr in der Kaiserstraße die gleiche Vorschrift wie in den Vorijahren erlassen.
Siehe Verwaltungsbericht 1904 S. 481.
3. Für die Dauer der auf der Insel Schütt abgehaltenen Frühjahrs- und Herbstmesse
sowie während des Christmarktes dortselbst war bezüglich des Fuhrwerksverkehrs auf der
Insel Schütt die gleiche Fabrordnung wie in den Vorjahren in Geltung. Siehe Verwaltungsbericht
1897 S. 269.
4. Anläßlich der Fronleichnamsprozession am 15. Juni 1911 wurde von 8 bis
1/211 Uhr vormittags der Hauptmarkt und der Obstmarkt für jeden Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Ausgenommen blieben ein Faährbahnstreifen an der Ostseite des Obstmarktes, sowie die
Westseite des Hauptmarktes.
5. Für die Dauer des Volksfestes vom 26. August bis 5. September 1911 bestand
eine besondere Vorschrift.
6. Für die Nachmittagsstunden der 83 Sonntage vor Weihnachten von 3 bis 6 Uhr
wurde eine besondere Bestimmung erlassen über den Verkehr in folgenden Straßen: in
der Königstraße, an der Museumsbrücke, in der Plobenhofstraße, an der Fleischbrücke, in
der Kaiserstraße, an der Insel Schütt, auf den beiden Karlsbrücken, in der Spitalgasse und
in der Bindergasse. Für den Radfahrverkehr waren diese Wege gesperrt. Bezüglich des
Fuhrwerks- und Personenverkehrs wurde für die genannten Stunden die gleiche Anordnung
wie im Vorjahre getroffen. Siehe Verwaltungsbericht 1908 S. 540.
Radfahrwesen. Die bestehenden oberpolizeilichen Vorschriften über das Radfahrwesen
haben im Berichtsjahre keine Anderung erfahren. Siehe Verwaltungsbericht 1908 S. 540.
Ausgestellt wurden 3944 (4842) Fahrkarten gegen je 2 M Gebühr und 653 (574)
Fahrkarten als zweite Ausfertigungen für in Verlust geratene gegen eine Gebühr von je 50 4.
Die Zahl der im Berichtsjahre neu ausgestellten Fahrkarten, ist gegen das Vorjahr
deshalb niedriger, weil mit Ablauf der zweijährigen Umtauschfrist am 1. Januar 1910 der
größte Teil der bisherigen Radfahrer bereits im Besitze der erforderlichen neuen Fahrkarten war.
Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Bezüglich der Bestimmungen hierüber siehe den
Verwaltungsbericht 1910 S. 108ff.
Einer Anzahl von Kraftfahrzeugführern wurde auch in diesem Jahre der Führerschein
teils auf Zeit teils überhaupt entzogen, da ssie den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr
genügten.
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