Gemeindevertretung und -VVerwaltung
5) Die Satzung der Versorgungskasse, abgedruckt im Verwaltungsbericht 1910 S. 48 ff.
erfuhr folgende Anderung:
Artikel 12 Absatz 2 wurde durch Beschlüsse der städtischen Kollegien am 14. und
18. November 1913 — genehmigt durch Regierungsentschließung vom 2. Dezember 1913 —
wie folgt geändert:
„Als Jahresarbeitsverdienst gilt, sofern die ruhegehaltsberechtigte Person nicht einen
festen Jahresbezug hat, das dreihundertdreizehnfache des zuletzt nach der Lohntafel für
städtische Arbeiter festgesetzten Tagelohnes.“
Durch Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 6. und 17. Februar 1914 — genehmigt
durch Regierungsentschließung vom 1. März 1914 — wurde nach Absatz 1 des Artikels 12
folgender Absatz neu eingeschaltet:
„»Die Personen, die nach der früheren Satzung Beiträge zur Versorgungskasse geleistet
haben, erhalten hierzu für jedes angefangene Beitragsjahr einen Zuschlag vone2 vom Hundert
des ruhegehaltsberechtigten Jahresarbeitsverdienstes.“
In Artikel 20 Absatz 1 wurden gleichzeitig vor den Worten „zu Grunde gelegt
werden“ die Worte eingeschaltet: „zuzüglich des Zuschlages nach Artikel 12 Absatz 2.“*
6. Einzelheiten aus der allgemeinen Verwaltung.
Ein- und Auslaufamt. Das magistratische Einlaufamt war in den Berichtsjahren
besetzt mit 111 Sekretär (bis zum 17. Juni 1914), 1 1Offizianten. 33 Funktionären,
1P1Kanzlisten, 21 4 Assistenten, 2) — Schreibgehilfen.
Das Auslaufamt war besetzt mit 111 Offizianten, 11 — Assistenten, 23 Schreib—
gehilfen, 11 1 Boten.
Von Ende August bis Schluß des Jahres 1914 waren infolge der Einberufung von
städtischen Beamten zum Kriegsdienst eine nur vorübergehend in den städtischen Dienst
aufgenommene Schreibaushilfe und 1 Aushilfsbote beschäftigt.
Nachstehende Übersicht gibt Aufschluß über die Tätiakeit des Ein- und Auslaufamtes
in den beiden Berichtsjahren.
Es liefen ein: 349347 251914 Nummern.
Ausgelaufen sind:
Postsendungen, portopflichtige. .. . .
portofreie.
Pakete...... .
Telegramme..... *
Zustellungen durch Amtsboten an hiesige
Hehörden und Private.....
1913
77 183
127 896
2013
126
1914
71690 Stück
102 148,
1007
171
207611 119472 ,
zusammen 14820 2094488 Stück
Hauptkanzlei. In der Hauptkanzlei erfolgen alle Rein- und Abschriften, die Ausfertigung
der Urkunden, Beschlüsse und Verfügungen, die Einladungen zu den Sitzungen, die Herstellung
der Formulare, soweit sie nicht gedruckt werden, für sämtliche Referate und Geschäftsabteilungen.
Nur die Armenpflege und die Verwaltung der Wohltätigkeitsstiftungen haben eigene Kanzleien.
Am Schlusse des Jahres 1914 waren 10 Schreibmaschinen und 3 Vervielfältigungs—
apparate (einer mit elektrischem Antrieb) in Verwendung.