Full text: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

Finanzwesen 
603 
Für Baumateriallagerungen auf gemeindlichen Plätzen wurden 2667,54 1033, 12 A 
vereinnahmt. Die Einzelgebühr betrug 18 für den Tag und Quadratmeter. Die Lagerungen 
auf öffentlichen Straßen und Plätzen sind hier nicht inbegriffen; über sie ist im Abschnitt 
„Straßenpolizei“ berichtet. 
Über die Erträgnisse der Verpachtung und Vermietung von Gemeindeeigentum aibt 
nachstehende Tabelle Auskunft. 
Abgleichung des Voranschlags und der wirk— 
lichen Einnahmen bezüglich der Erträgnisse 
von verpachteten Grundstücken und vermieteten 
Gebäuden. 
1914 
d Gebäude 
Mb 
59101 446 816 
— — 
64 772 1684 507 
Voranschlag .. . . Pacht- und Miet-Erträgnisse 
—8 8 99 Anschläge 
Zusammen 
— 
57 821 487 950 
— D 
—— 
Mehrung. 
Erhöhung der Erträgnisse bei der Wiedervergebunge. 
„Anschläge bei der RNeufestsetzung . .. 
Zugang von bisher ertragslosen und von käuflich erworbe— 
nen Sachen sowie von Neubauten in Vermietung 
in Selbstbenutzung 
Verschiedene im Voranschlage nicht vorgesehene Anfälle, 
Ersatz an Steuern, Unterhaltunaskosten usw. 
Zusammen Mehrung 
—J 3400 
3335 
476 
507 
2507 
2941 22650 
29 46798 
3201 11518 
20 4.0 
—— 
11 5 26748 
25 33810 
268 1651 
03812176 
22937 
Minderung.“ 
Erniedrigung der Erträgnisse bei der Wiedervergebung 
„Anschläge bei der Neufestsetzung .. 
Ausfälle infolge von derzeitiger Ertragslosigkeit . . 
des Aufhörens der Selbstverwendung 
der Auflösung der Verträge wegen Über— 
gangs in Selbstverwendung, wegen Abbruchs usw. 
infolage Pachtermäßigung..... * 
Zusammen Minderung 
70 117 
18975 
20 6288 
151 3220 
397 2966 1001 3571 
34 8002 151 094346 
oεα 14 
ö 1 11 
⏑ 3 7116 
67 
F4683 1 9 —— 
J———— 
— —— 
In Abgleichung: Mehrung oder Minderung ..... 
Wirkliche Einnahmen: Pacht- und Miet-Erträgnisse 
Anschläge 
Zusammen 
— 
5. Örtliche Besitzveränderungsabgabe. 
ÜUber die Einführung der örtlichen Besitzveränderunasabgabe siehe Verwaltunasbericht 
1900 S. 418 ff. 
Nach Beschlüssen der städtischen Kollegien vom 29. und 30. Januar und 4. Februar 1913 
wurde die Besitzveränderungsabgabe, die bisher die Hälfte der Staatsgebühr betrug, ab 
1. Juli 1913 ume! / dieses Betrages, d. i. um !/ der Staatsgebühr herabgesetzt. Die Abgabe 
beträgt sonach jetzt */s der Staatsgebühr. Das Staatsministerium des Innern genehmigte 
diese Beschluͤsse mit Entschließung vom 7. Avril 1918. 
) Hierunter etwa 3 500 M durch die Kriegslage verursachte Ausfälle.
	        
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