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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit
Hiervon wurden im Stadtbezirk geerntet:
Von den vorstehend angegebenen
Einkaufsmengen vom
an Weizen
Mengen Einkaufspreis
—
an Roggen
Einkaufspreis
—
Mengen
—*
Ztr.
285 4816 1330 15 492
2141 30179 5250 60319
2948 41674 4954 59010
31837 44 6308 12432243 144016
8511 124321308 23777 278837
Darüber, wie sich die gekauften Mengen nach Versorgungsgebieten und nach
Lieferantengruppen einteilen lassen, vergleiche die bereits erwähnte Denkschrift von Rechtsrat
Dr. Dr. Weiß, S. 136 ff. und die dem Werk beigehefteten Tabellen 3—6.
3. Die im Stadtbezirk Nürnberg liegenden 7 Mühlen reichten leider nicht aus,
um den Bedarf Nürnbergs allein auszumahlen. Es wurde daher eine ganze Reihe
auswärtiger Mühlen herangezogen, so daß im ganzen 40 Mühlen für den Kommunalverband
Nürnberg-Stadt beschäftigt waren. Die sämtlichen Mühlen mahlten das Getreide im Lohn;
das Eigentum am Getreide verblieb der Stadt; die Mühle erhielt für jeden Zentner, der
vermahlen wurde, zunächst 2 M, ab 1. April 1915: 1,80 A, ab 15. September 1915: 1,70 4.
ab 16. Februar 1916: 1,660 A6. Für diesen Mahllohn hatten die Mühlen das Getreide von
der Bahn abzuholen, zu vermahlen und zu behandeln, nach Weisung des Kommunal-
verbandes zu vermahlen und ins Bäckerhaus zu liefern. Mit einigen großen Mühlen
wurden besondere Mahllöhne vereinbart; die Sonderstellung hatte niemals eine Erhöhung,
sondern in jedem Falle eine Herabsetzung dieses Satzes zur Folge.
4. Eine große Rolle spielte die Lagerfrage. Da in der Stadt Nürnberg noch
kein geeignetes Lagerhaus besteht, war der Kommunalverband gezwungen, zur Einlagerung
von Getreide, Mehl und Futtermitteln die Festhalle im Luitpoldhain zu benützen. Da sich
eigentlich mit Rücksicht auf die immer weiter um sich greifende Zentralisation namentlich des
Futtermittelverkehrs die Festhalle als zu klein erwies, wurde auf der Nordseite eine Lager—
halle um 9427 M gebaut. Die größte Aufmerksamkeit erfordert die sachgemäße Behand—
lbung des Getreides und Mehles. Besonders erschwert wurde die richtige Behandlung durch
den beträchtlichen Mangel an geeigneten Arbeitskräften.
5. Während es im Frieden üblich war, die Ware mit Sack, d. h. brutto für netto,
zu verkaufen, änderte sich dies während des Krieges infolge des außerordentlichen Sack—
mangels. Es wurden Säcke gekauft, wo solche zu erhalten waren. Die Bäcker mußten
ein Sackpfand einsetzen, welches bei Rücklieferung des Sackes wieder ohne jeglichen Abzug
rückvergütet wurde. Leider versuchten immer wieder galizische Bundesgenossen, in diesen
Sackverkehr durch Aufkauf störend einzugreifen; wiederholt mußten derartige Versuche
rücksichtslos durch Strafanzeigen unterdrückt werden. Sehr unzweckmäßig arbeitete die im
Juli 1916 gegründete Reichssackstelle. Die städtische Mehlverteilungsstelle konnte den
Verkehr nur dadurch aufrechterhalten, daß sie sich um die Reichsvorschriften nicht kümmerte.
Verteilung der Ware. 1. In Nürnberg wurden zu Beginn des Krieges 811 Bäckereien,
darunter 7 Brotfabriken, gezählt, während München nur 616 Betriebe aufwies. Während in
München auf 974 Köpfe eine Bäckerei trifft, entfällt in Nürnberg bereits auf 444 Köpfe ein Betrieb.
2. Bei der Versorgung der Bäckereibetriebe wurde von Anfang an der Grundsatz ver—
treten, daß eine richtige, gleichmäßige Verteilung nur dann möglich ist, wenn die straffste
1. 2. bis 31. 7. 1915
1. 8. bis 31. 12. 1915
1. 1. bis 31. 7. 1916
1. 8. bis 31. 12. 1916
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